Festlegung von Nutzungsentgelten für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Informationen dazu, wie die Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß WiEReG-NutzungsentgelteV §1 berechnet / festgelegt wurden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum5. Mai 2022
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30. Juni 2022
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- Von
- Maximilian Henning
- Betreff
- Festlegung von Nutzungsentgelten für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer [#2636]
- Datum
- 5. Mai 2022 10:42
- An
- Bundesministerium für Finanzen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Informationen dazu, wie die Nutzungsentgelte für die Nutzung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß WiEReG-NutzungsentgelteV §1 berechnet / festgelegt wurden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Maximilian Henning
Anfragenr: 2636
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Postanschrift
Maximilian Henning
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Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Henning
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Bundesministerium für Finanzen
Ihre E-Mail vom 5.5.2022 Sehr geehrter Herr Henning,
entnehmen Sie bitte der Anlage unser Schreiben im Bezug auf …
- Von
- Bundesministerium für Finanzen
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 5.5.2022
- Datum
- 20. Mai 2022 10:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henning,
entnehmen Sie bitte der Anlage unser Schreiben im Bezug auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
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