Förderungen für Vollspaltenboden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Investitionsförderungen für die Errichtungen von Schweineställen ab es..
im Jahr 2023?
im Jahr 2024?
im angefangenen Jahr 2025?

Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe am momentanen gesetzlichen Mindeststandard..
.. in absoluten Zahlen?
..anteilmäßig?

Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe mit Tierwohl-Systemen, aufgeschlüsselt nach System (tw60, tw100, usw)
.. in absoluten Zahlen?
..anteilmäßig?

Wie groß ist der Gesamttopf für diese Förderungen?
Wo finde ich Informationen zu diesen Förderungen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2025
  • Frist
    13. Mai 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Förderungen für Vollspaltenboden [#3357]
Datum
18. März 2025 19:24
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Investitionsförderungen für die Errichtungen von Schweineställen ab es.. im Jahr 2023? im Jahr 2024? im angefangenen Jahr 2025? Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe am momentanen gesetzlichen Mindeststandard.. .. in absoluten Zahlen? ..anteilmäßig? Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe mit Tierwohl-Systemen, aufgeschlüsselt nach System (tw60, tw100, usw) .. in absoluten Zahlen? ..anteilmäßig? Wie groß ist der Gesamttopf für diese Förderungen? Wo finde ich Informationen zu diesen Förderungen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BML Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen …
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht.  Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BML weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle  datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bml.gv.at Nachrichtendetails / Message details: Sender: <<E-Mail-Adresse>> Recipient: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Förderungen für Vollspaltenboden [#3357] Date: Wed Mar 19 07:17:20 2025 Message size: 6936 Message ID:
Anfragesteller/in
AW: E-Mail Empfangsbestätigung des BML [#3357] Guten Tag, meine Anfrage "Förderungen für Vollspaltenboden" vom 18…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: E-Mail Empfangsbestätigung des BML [#3357]
Datum
16. Oktober 2025 16:58
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Förderungen für Vollspaltenboden" vom 18.03.2025 (#3357) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 156 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Auskunft gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz betreffend Investitionsförderungen für Schweineställe Sehr geehrtAnt…
Von
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Betreff
Auskunft gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz betreffend Investitionsförderungen für Schweineställe
Datum
12. November 2025 13:51
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 19.03.2025 sowie vom 16.10.2025, mit denen Sie gemäß §§ 2 und 3 Auskunftspflichtgesetz um Informationen zu Investitionsförderungen für die Errichtung von Schweineställen ersuchen, darf Folgendes mitgeteilt werden: 1. Allgemeine Auszahlungen aus den Investitionsförderungen Die landwirtschaftlichen Investitionsförderungen werden im Rahmen der Maßnahme 4.1.1 (Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020, inklusive Übergangsjahre) sowie ab 2023 im Rahmen der Intervention 73-01 des GAP-Strategieplans 2023–2027 (Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung) abgewickelt. Die im jeweiligen Kalenderjahr insgesamt aus diesen Maßnahmen ausbezahlten Mittel stellen sich wie folgt dar: * 2023: 7.365 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 165,90 Mio. * 2024: 5.180 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 103,61 Mio. Quelle: Grüner Bericht, Tabelle 5.2.2.1, AMA, BMLUK Eine statistische Aufschlüsselung nach Investitionsart und Tierkategorie ist derzeit nur für die Periode 2014–2020 möglich. Für den Schweinebereich ergibt sich Folgendes: * 2023: 228 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 6,82 Mio. * 2024: 126 Projekte, Auszahlungsvolumen EUR 3,59 Mio. Quelle: Grüner Bericht, Tabelle 5.2.2.19, AMA, BMLUK Diese Zahlen umfassen sowohl Neubauten als auch Zu- und Umbauten sowie technische Einrichtungen. Die Förderstatistik für 2025 wird voraussichtlich Anfang 2026 vorliegen. Ein Vergleich der jährlichen Entwicklung zeigt eine deutliche Zunahme der Investitionen in besonders tierfreundliche Stallbauten, insbesondere ab dem Jahr 2020. Während deren Anteil an der Fördersumme 2015 noch bei rund 29 % lag, stieg dieser kontinuierlich auf 76 % im Jahr 2024. Gleichzeitig ging der Anteil des Basisstandards zurück. Die Entwicklung zeigt, dass die Fördermaßnahmen im Schweinesektor ihre Lenkungswirkung erreichen. Immer mehr Betriebe investieren in tierwohlfreundliche Haltungssysteme. 2. Förderungen des gesetzlichen Mindeststandard Seit 1. Jänner 2023 sind nur mehr neu gebaute, umgebaute oder erstmals in Betrieb genommene Gruppenhaltungen von Absetzferkeln, Mastschweinen und Zuchtläufern förderbar, sofern sie mindestens dem Basisstandard entsprechen. Vor diesem Hintergrund wurden keine Projekte gefördert, die lediglich den gesetzlichen Mindeststandard erfüllen. Eine Aufschlüsselung nach Tierwohl-Systemen (z. B. „TW60“, „TW100“) ist nicht möglich, da diese Kennzeichnung nicht Bestandteil der Förderstatistik ist. 3. Budgetmittel Für die Periode 2014–2020 (inkl. Übergangsjahre bis Ende 2024) wurden in der landwirtschaftlichen Investitionsförderung insgesamt EUR 1.037,7 Mio. über alle Sektoren und Fördergegenstände hinweg ausbezahlt. Für die Periode 2023-2027 stehen EUR 606,02 Mio. zur Verfügung. Ein Ringfencing für spezifische Sektoren erfolgt nicht. Die entsprechenden Jahresauszahlungen finden Sie im Grünen Bericht, Tabelle 5.2.2.1 („Auszahlungen für Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe“) sowie ergänzend in Tabelle 5.2.2.19 („Investitionsförderung nach Betriebsformen“), abrufbar unter: https://gruenerbericht.at 4. Informationsquellen und Rechtsgrundlagen * Österreichisches Programm LE 14-20 – Text nach 12. Programmänderung (Version 13.0) (https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…) * Sonderrichtlinie für die ländliche Entwicklung 2014 bis 2020 (https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…) * GAP-Strategieplan Österreich 2023–2027 (https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt…) * Sonderrichtlinie GAP-Strategieplan Österreich 2023-2027 LE-Projektförderungen (https://www.bmluk.gv.at/themen/landwirt… Freundliche Grüße