Förderungen für Vollspaltenboden

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie viele Investitionsförderungen für die Errichtungen von Schweineställen ab es..
im Jahr 2023?
im Jahr 2024?
im angefangenen Jahr 2025?

Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe am momentanen gesetzlichen Mindeststandard..
.. in absoluten Zahlen?
..anteilmäßig?

Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe mit Tierwohl-Systemen, aufgeschlüsselt nach System (tw60, tw100, usw)
.. in absoluten Zahlen?
..anteilmäßig?

Wie groß ist der Gesamttopf für diese Förderungen?
Wo finde ich Informationen zu diesen Förderungen?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    18. März 2025
  • Frist
    13. Mai 2025
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Förderungen für Vollspaltenboden [#3357]
Datum
18. März 2025 19:24
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Investitionsförderungen für die Errichtungen von Schweineställen ab es.. im Jahr 2023? im Jahr 2024? im angefangenen Jahr 2025? Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe am momentanen gesetzlichen Mindeststandard.. .. in absoluten Zahlen? ..anteilmäßig? Wie hoch waren die Förderungen für Betriebe mit Tierwohl-Systemen, aufgeschlüsselt nach System (tw60, tw100, usw) .. in absoluten Zahlen? ..anteilmäßig? Wie groß ist der Gesamttopf für diese Förderungen? Wo finde ich Informationen zu diesen Förderungen?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3357/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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Die von Ihnen an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht.  Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BML weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle  datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bml.gv.at Nachrichtendetails / Message details: Sender: <<E-Mail-Adresse>> Recipient: <<E-Mail-Adresse>> Subject: Förderungen für Vollspaltenboden [#3357] Date: Wed Mar 19 07:17:20 2025 Message size: 6936 Message ID: