Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen

Anfrage an: Tulln an der Donau
Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte.

2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen.

3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind.

5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen?

Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheids gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2016
  • Frist
    9. März 2016
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Tulln an der Donau Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#570]
Datum
13. Januar 2016 10:00
An
Tulln an der Donau
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Können Sie mir bitte mitteilen, wie hoch die öffentlichen Förderungen sind, die die Gemeinde an im Gemeinderat vertretene Parteien bzw. deren Fraktionen ausbezahlt hat? Ich beantrage diese Auskunft für die Jahre 2005 bis inklusive 2015, wobei für jedes dieser Jahre die gewährten Förderungen für jede der jeweils vertretenen Parteien bzw. Fraktionen ersichtlich sein sollte. 2) Gibt es derzeit über diese direkte finanzielle Unterstützung hinaus weitere Förderungen und Leistungen für politische Parteien bzw. deren Fraktionen durch die Gemeinde – etwa in Form von Räumlichkeiten, Büroinfrastruktur, Kommunikationsleistungen, APA-Zugang, Transportmitteln, oder Mitarbeitern/Vertragsbediensteten? Gab es derartige Leistungen in den vergangenen fünf Jahren? Wenn dies der Fall sein sollte, beantrage ich Auskunft darüber, woraus diese gewährten Förderungen bzw. Unterstützungen bestanden bzw. bestehen. 3) Gibt es Mittel für Schulungen bzw. Kurse von Gemeindevertretern bzw. Gemeindevertreterverbänden? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Mittel für die Jahre 2010 bis 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 4) Gibt es Förderungen der Gemeinde für Bildungseinrichtungen bzw. Akademien von Parteien? Falls ja, bitte ich um eine Aufstellung der ausbezahlten Förderungen, auf Jahr und Einrichtung heruntergebrochen, für die Jahre 2005 bis inklusive 2015. Darüber hinaus bitte ich um den Titel, unter dem die entsprechenden Mittel im Budget verbucht sind. 5) Sind bezüglich den oben beschriebenen Bereichen Änderungen für das Jahr 2016 geplant oder bereits beschlossen? Für den Fall der (teilweisen) Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheids gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fra…
An Tulln an der Donau Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#570]
Datum
20. März 2016 09:20
An
Tulln an der Donau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich habe im Jänner Auskunft zu ausbezahlten Förderungen an Parteien und deren Fraktionen beantragt. Die gesetzliche Antwortfrist ist vor über einer Woche verstrichen, bislang habe ich jedoch leider keine Antwort erhalten. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Falls die von mir beantragte Auskunft nicht gewährt wird, beantrage ich hiermit einen entsprechenden Bescheid. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Tulln an der Donau
Sehr geehrter Hr. Huter, aufgrund Ihres Antrages vom 13. Jänner 2016 gemäß § 3 NÖ Auskunftsgesetz ergeht nachfolge…
Von
Tulln an der Donau
Betreff
WG: Förderungen für Parteien bzw. deren Fraktionen [#570]
Datum
14. April 2016 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AnfragennachdemAuskunftspflichtgesetz.pdf
99,0 KB
Sehr geehrter Hr. Huter, aufgrund Ihres Antrages vom 13. Jänner 2016 gemäß § 3 NÖ Auskunftsgesetz ergeht nachfolgende Beantwortung Ihrer Anfrage: Ad 1) Es wurden von der Stadtgemeinde Tulln im fraglichen Zeitraum keine Förderungen an die im Gemeinderat vertretenen Parteien ausbezahlt Ad 2) Veranstaltungsräumlichkeiten werden den im Gemeinderat vertretenen Parteien von der Gemeinde zu einem vergünstigten Tarif analog den in Tulln ansässigen Vereinen angeboten bzw. verrechnet. Ad 3) Unter dem Haushaltsansatz 1/0000-7280 wurden an "Schulungskosten für gewählte Gemeindeorgane" ausbezahlt 2015: € 26.350,40, 2014: € 22.503,45, 2013: € 23.514,15, 2012: € 21.510,37, 2011: € 21.638,65, 2010: € 20.422,85 Ad 4) Nein, es gibt keine derartigen Förderungen in Tulln Ad 5) Nein, es sind keine Änderungen geplant oder beschlossen Mit freundlichen Grüßen