Forschungsförderungsprogramm KIRAS

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Laut dem Forschungsförderungsprogramm KIRAS https://www.ffg.at/programm/kiras-das-p… werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert.

Ich wende mich daher mit folgenden Fragen an Sie:

1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen von KIRAS bislang gefördert? (In der Gliederung nach Kooperative F&E Projekte und F&E Dienstleistungen)

2. Welche Fördermittel wurden je nach Förderkategorie vergeben?

3. Welche fertiggestellten Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden?

4. Wie kann sichergestellt werden, dass Projekte, die während der Projektumsetzung ein Dual Use ausschließen, nach Projektende dieses auch noch weiter verfolgen?

5. Ein von KIRAS gefördertes Projekt ist IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats.

6. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats.

7. Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt?

Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2019
  • Frist
    22. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
Angelika Adensamer
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Angelika Adensamer
Betreff
Forschungsförderungsprogramm KIRAS [#1797]
Datum
27. August 2019 17:48
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Laut dem Forschungsförderungsprogramm KIRAS https://www.ffg.at/programm/kiras-das-programm0 werden Projekte zur Unterstützung nationaler Forschungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit Österreichs zu erhöhen, gefördert. Ich wende mich daher mit folgenden Fragen an Sie: 1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen von KIRAS bislang gefördert? (In der Gliederung nach Kooperative F&E Projekte und F&E Dienstleistungen) 2. Welche Fördermittel wurden je nach Förderkategorie vergeben? 3. Welche fertiggestellten Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden? 4. Wie kann sichergestellt werden, dass Projekte, die während der Projektumsetzung ein Dual Use ausschließen, nach Projektende dieses auch noch weiter verfolgen? 5. Ein von KIRAS gefördertes Projekt ist IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats. 6. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats. 7. Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt? Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Angelika Adensamer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Angelika Adensamer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrte Frau Adensamer, nachfolgend finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen, wobei mit Frage 3 ihre worti…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Beantwortung Auskunftsersuchen zu Forschungsförderungsprogramm KIRAS vom 27. August 2019 (BMVIT) sowie 28. August 2019 (Bürgerservice BKA)
Datum
16. September 2019 17:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Adensamer, nachfolgend finden Sie die Beantwortung Ihrer Fragen, wobei mit Frage 3 ihre wortidente Anfrage vom 28. August 2019 an das Bürgerservices des BKA mitbeantwortet wird (sowie nachfolgend die 2. Frage): 1. Wie viele Projekte wurden im Rahmen von KIRAS bislang gefördert? (In der Gliederung nach Kooperative F&E Projekte und F&E Dienstleistungen) Insgesamt wurden bis 2018 254 Projekte gefördert (siehe angehängtes Fact-Sheet), wovon 141 im Instrument Kooperative F&E Projekte und 113 im Instrument F&E Dienstleistungen gefördert wurden 2. Welche Fördermittel wurden je nach Förderkategorie vergeben? Insgesamt wurden bis 2018 € 84,6 Mio. vergeben, wovon rund € 67,8 Mio. für Kooperative F&E Projekte und rund € 16,8 Mio. für F&E Dienstleistungen vergeben wurden 3. Welche fertiggestellten Projekte konnten erfolgreich in die Praxis eingebunden werden? Da KIRAS ein angewandtes Forschungsprogramm ist, darf gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen maximal ein TRL Level (Technology Readiness Level) von 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) erreicht werden, womit kein fertiges Produkt direkt aus einem Forschungsprojekt entstehen kann. Erhebungen haben ergeben, dass Ergebnisse aus ca. jedem zehnten Projekt verwendet wurden, um in weiterer Folge in ein marktfähiges Produkt einzufließen bzw. bestehende Produkte zu verbessern. Rund jedes vierte Projekt hatte darüber hinaus die Entwicklung eines Prototypen/Demonstrators, eines Folgeprojektes, etc. zur Folge. 4. Wie kann sichergestellt werden, dass Projekte, die während der Projektumsetzung ein Dual Use ausschließen, nach Projektende dieses auch noch weiter verfolgen? Da in KIRAS Projekte mit Dual-Use Charakter gefördert werden können, liegt die Entscheidung, ob das Projektergebnis in weiterer Folge in eine Dual- Use Anwendung einfließt oder nicht, bei den entsprechenden geförderten Konsortien. 5. Ein von KIRAS gefördertes Projekt ist IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats. Auszug aus den Sicherheitspolitischen Schwerpunkten der KIRAS Ausschreibung 2016: 2.1) Wie ist Cybercrime durch Prävention, Ermittlung und Forensik im Smart Home und in der Smart Industry (Industrie 4.0) bestmöglich zu verhindern oder zu bekämpfen? Cybercrime ist und bleibt ein äußerst dynamisches und hochinnovatives Kriminalitätsphänomen, das die Ermittlungsbehörden ständig vor neue Herausforderungen stellt. Kriminelle können praktisch rund um die Uhr gleichzeitig in den verschiedensten Regionen der Erde aktiv werden. Außerdem ergeben sich durch das rasante Fortschreiten der technologischen Entwicklung immer neue Angriffspunkte und Vorgehensweisen. Gerade der Umstand dass immer mehr Geräte (Kameras, Alarmanlagen, Haushaltsgeräte - SmartHome; Produktionsanlagen, Sensoren – SmartIndustrie) ständig mit dem Internet verbunden sind („Internet der Dinge“ – IoT = Internet Of Things), ist hier speziell zu betrachten. Folgender Forschungsbedarf ergibt sich in diesem Zusammenhang: · Welche Auswirkungen haben diese Entwicklungen auf Cybercrime hinsichtlich Vorgehen der Täter und Phänomenen? · Welche forensischen Herausforderungen ergeben sich durch vernetzte Fahrzeuge, Wohnräume oder die vernetzte Industrie 4.0? · Welche rechtlichen Herausforderungen ergeben sich durch die vernetzen Fahrzeuge, Wohnräume oder die vernetzte Industrie 4.0 bei Ermittlung und Forensik? · Welche Auswirkungen ergeben sich auf die Organisation innerhalb des .BK (Struktur, Ausbildung, Ausstattung, Prozesse)? · Welche Technologie wird die größte negative Auswirkung (=Einfallstor für Cyber-Kriminalität) erzeugen? Bei wem ist Präventionsarbeit daher bestmöglich in welcher Form zu leisten? 6. Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats. Werkvertrag für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen abgeschlossen zwischen Republik Österreich (Bund), vertreten durch den/die BundesministerIn für Verkehr, Innovation und Technologie diese(r) vertreten durch die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH, (FFG) FN 252263a, Sensengasse 1, 1090 Wien als Auftraggeber und SYNYO GmbH, Firmenbuch Nr. 383349z, Otto-Bauer-Gasse 5/14, 1060 Wien; JOANNEUM RESEARCH Forschungsgesellschaft mbH, Firmenbuch Nr. 048282d, Leonhardstraße 59, 8010 Graz; Universität Wien - Institut für Strafrecht und Kriminologie ALES (Austrian Center for Law Enforcement Sciences), Ergänzungsregister Nr. 9110003687212, Schenkenstraße 4, 1. Stock, 1010 Wien, als Auftragnehmer. Gegenstand dieses Werkvertrages F&E DL ist die Durchführung der Dienstleistung „Zukünftige Herausforderungen, Technologien und Anforderungen von Smart Homes im sicherheitsrelevanten Kontext“. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Ausführung der Dienstleistungen gemäß „Leistungsbeschreibung für Finanzierungsansuchen“. Kurztitel: IoThreats - Zukünftige Herausforderungen, Technologien und Anforderung Programm: Sicherheitsforschung Ausschreibung: F&E-Dienstleistungen 2016 Die Laufzeit dieses Vertrages beginnt mit 01.09.2017 und endet mit 28.02.2019. 7. Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt? Das Projekt IoThreats erhielt eine Finanzierung von € 136.570. Beantwortung der Frage „2. Wie hoch waren die Kosten der Umsetzung jeweils?“ der Anfrage vom 28. August 2019 an das Bürgerservices des BKA: Wie aus oben beantworteter Frage 3 hervorgeht, kann am Ende eines Forschungsprojektes kein marktreifes Produkt vorhanden sein, wodurch eine Beschaffung bzw. Umsetzung der Ergebnisse unmittelbar nicht möglich ist. Auf Grund der somit nicht vorhandenen Informationen, kann diese Frage nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen,