Frage zur Neuausarbeitung des ORF-G zur Berücksichtigung Konfessionsfreier im Publikumsrat
Der ORF Publikumsrat (PR) soll die Interessen der Hörer und Seher wahren. Der PR setzt sich aus Vertretern wesentlicher gesellschaftlicher Gruppen zusammen, u.a. bestellen die römisch-katholische und die evangelische Kirche je ein Mitglied. Diese dürfen die Programmgestaltung beeinflussen, über die Höhe des Programmentgelts entscheiden und einen Teil der Mitglieder des Stiftungsrates wählen.
Die Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung (https://wiki.avoesterreich.at/index.php…) weist jedoch aus, dass nach den Katholiken Konfessionsfreie die zweitgrößte Gruppe stellen und Menschen mit evangelischer Konfession zahlenmäßig erst an vierter Stelle stehen.
Aus der Religionsverfassung Österreichs, insbesondere aus dem Staatsvertrag von Saint-Germain, geht hervor, dass Menschen ohne Bekenntnis in ihren politischen Rechten nicht benachteiligt werden dürfen. Es stellt aber eine krasse Benachteiligung von Konfessionsfreien dar, dass sie nicht zur Wahrnehmung ihrer Interessen im PR vertreten sein dürfen. Historische Gründe können die Feststellung der aktuellen Verfassungswidrigkeit einer geltenden Norm nicht verhindern. Die Bestimmungen des ORF-G über die Bestellung der Mitglieder des PR sind daher als verfassungswidrig anzusehen.
Erkenntnis des VfGH vom 5. Oktober 2023, G 215/2022-26:
In seinem jüngsten Erkenntnis hat der VfGH erkannt, dass Teile der Bestimmungen des ORF-G als verfassungswidrig anzusehen sind. Dazu zählen jedoch nicht die Regeln über die Bestellung des PR durch nur zwei Religionsgemeinschaften. Der Grund, warum der VfGH darüber nicht entschied, ist der Tatsache geschuldet, dass sich der Kläger Burgenland nicht für die Diskriminierung von Konfessionsfreien, Moslems, Orthodoxen und Menschen sonstiger Bekenntnisse interessierte.
Es wird daher die Frage gestellt:
Wird das Bundeskanzleramt anlässlich der nach dem VfGH-Erkenntnis notwendig gewordenen Neuausarbeitung der Regeln des ORF-G zum PR auch den Konfessionsfreien die Möglichkeit der Vertretung im PR einräumen?
Anfrage eingeschlafen
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Datum30. November 2023
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25. Januar 2024
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