Fragen bezüglich AMA

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Aktuelle Medienberichte schildern einen Fall augenscheinlicher fortgeschrittener Verwahrlosung von Kühen in einer Salzburger Landwirtschaft (1), welche laut einem Tierschutzverein das AMA-Gütesiegel führt. Im Laufe der Berichterstattungen wollte sich die AMA-Sprecherin noch nicht darauf festlegen, ob es sich hierbei tatsächlich um einen AMA-Betrieb handelt oder nicht. Im Zusammenhang mit diesem Fall besteht Aufklärungsbedarf:

Deshalb hier meine Anfrage:

1. Wie viele österreichische Betriebe sind Vertragspartner der AMA?
Wie hat sich die Zahl der Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2.Führt der im zitierten Bericht beschriebene Salzburger Betrieb das AMA Gütesiegel?

3.Falls ja: Mit welchen Konsequenzen hat der Tierhalter zu rechnen (nicht gesetzlich sondern in Zusammenhang mit dem AMA Gütesiegel)?

4.Seit wann und in welcher Höhe hat der Betrieb öffentliche Förderungen erhalten?

5.Wann wurde dieser Betrieb zuletzt kontrolliert und wie stellte sich bei dieser letztmaligen Kontrolle der Zustand im Stall dar?

6.Auf der Homepage der AMA ist zu lesen: „Von der Stallhygiene bis zur Pflege der Euter –das AMA-Gütesiegel verlangt von den Milchbauern ein Höchstmaß an Sorgfalt.“(2)–wieso wurde dieser Missstand trotz Kontrollen nicht durch die AMA, sondern erst durch einen Tierschutzverein aufgedeckt?

7.Welche Folgen hat es in der Regel für den Betrieb, wenn bei einer AMA Kontrolle derartige Zustände vorgefunden werden? Welche Auswirkung auf den Bezug öffentlicher Fördermittel über die AMA hat die gerichtliche Verurteilung eines Landwirtes/einer Landwirtin aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz?

8.Wie viele Betriebe mit Tierhaltung tragen das AMA Gütesiegel?

9.Wie oft werden diese Betriebe jährlich durch die AMA kontrolliert?

10.Laut eigenen Angaben auf der Homepage (3) kontrolliert die AMA mehrere Tausend Landwirtschaftsbetriebe im Jahr. Wie viel Zeit ist dabei pro Kontrolle vorgesehen, um diese Zahl an Kontrollen erreichen zu können?

11.Wie viele Kontrolleurinnen und Kontrolleure beschäftigt die AMA?

12.Wie viel Prozent der österreichischen Viehhaltungsbetriebe, die im Haupterwerb geführt werden, tragen das AMA Gütesiegel?

13.Wie vielen Betrieben mit Tierhaltung wurde im vergangenen Jahr das AMA-Gütesiegel entzogen?

14.Wie viele Betriebe mit Tierhaltung sind Vertragspartner der AMA?

15.Auf Fotomaterial aus dem oben erwähnten Salzburger Stall ist ersichtlich, dass die Kühe in Anbindehaltung gehalten werden. In wie viel Prozent der AMA-Betriebe wird Anbindehaltung betrieben?

16.Sollte es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen AMA Betrieb handeln: Welche Konsequenzen zieht die AMA, um die Glaubwürdigkeit des Gütesiegels wiederherzustellen?

17.In einer aktuellen Fernsehwerbung der AMA wird Schweinehaltung mit Stroh-Einstreu gezeigt, die den Anschein einer Standard AMA-Qualität nahelegt. Wie viele (numerisch und Prozent) Schweinehaltungsbetriebe, die das AMA Gütesigele führen, verwenden Stroheinstreu? Wie viele davon führen das AMA Bio-Gütesiegel?

(1) https://salzburg.orf.at/stories/3021778/, abgerufen am 13. Jänner 2020

(2) https://amainfo.at/article/saubere-arbe…, abgerufen am 13. Jänner 2020

(3)https://amainfo.at/article/kontrolle,abgerufen am 13. Jänner 2020

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    9. März 2020
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fragen bezüglich AMA [#1871]
Datum
13. Januar 2020 16:08
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Aktuelle Medienberichte schildern einen Fall augenscheinlicher fortgeschrittener Verwahrlosung von Kühen in einer Salzburger Landwirtschaft (1), welche laut einem Tierschutzverein das AMA-Gütesiegel führt. Im Laufe der Berichterstattungen wollte sich die AMA-Sprecherin noch nicht darauf festlegen, ob es sich hierbei tatsächlich um einen AMA-Betrieb handelt oder nicht. Im Zusammenhang mit diesem Fall besteht Aufklärungsbedarf: Deshalb hier meine Anfrage: 1. Wie viele österreichische Betriebe sind Vertragspartner der AMA? Wie hat sich die Zahl der Betriebe in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.Führt der im zitierten Bericht beschriebene Salzburger Betrieb das AMA Gütesiegel? 3.Falls ja: Mit welchen Konsequenzen hat der Tierhalter zu rechnen (nicht gesetzlich sondern in Zusammenhang mit dem AMA Gütesiegel)? 4.Seit wann und in welcher Höhe hat der Betrieb öffentliche Förderungen erhalten? 5.Wann wurde dieser Betrieb zuletzt kontrolliert und wie stellte sich bei dieser letztmaligen Kontrolle der Zustand im Stall dar? 6.Auf der Homepage der AMA ist zu lesen: „Von der Stallhygiene bis zur Pflege der Euter –das AMA-Gütesiegel verlangt von den Milchbauern ein Höchstmaß an Sorgfalt.“(2)–wieso wurde dieser Missstand trotz Kontrollen nicht durch die AMA, sondern erst durch einen Tierschutzverein aufgedeckt? 7.Welche Folgen hat es in der Regel für den Betrieb, wenn bei einer AMA Kontrolle derartige Zustände vorgefunden werden? Welche Auswirkung auf den Bezug öffentlicher Fördermittel über die AMA hat die gerichtliche Verurteilung eines Landwirtes/einer Landwirtin aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz? 8.Wie viele Betriebe mit Tierhaltung tragen das AMA Gütesiegel? 9.Wie oft werden diese Betriebe jährlich durch die AMA kontrolliert? 10.Laut eigenen Angaben auf der Homepage (3) kontrolliert die AMA mehrere Tausend Landwirtschaftsbetriebe im Jahr. Wie viel Zeit ist dabei pro Kontrolle vorgesehen, um diese Zahl an Kontrollen erreichen zu können? 11.Wie viele Kontrolleurinnen und Kontrolleure beschäftigt die AMA? 12.Wie viel Prozent der österreichischen Viehhaltungsbetriebe, die im Haupterwerb geführt werden, tragen das AMA Gütesiegel? 13.Wie vielen Betrieben mit Tierhaltung wurde im vergangenen Jahr das AMA-Gütesiegel entzogen? 14.Wie viele Betriebe mit Tierhaltung sind Vertragspartner der AMA? 15.Auf Fotomaterial aus dem oben erwähnten Salzburger Stall ist ersichtlich, dass die Kühe in Anbindehaltung gehalten werden. In wie viel Prozent der AMA-Betriebe wird Anbindehaltung betrieben? 16.Sollte es sich im vorliegenden Fall tatsächlich um einen AMA Betrieb handeln: Welche Konsequenzen zieht die AMA, um die Glaubwürdigkeit des Gütesiegels wiederherzustellen? 17.In einer aktuellen Fernsehwerbung der AMA wird Schweinehaltung mit Stroh-Einstreu gezeigt, die den Anschein einer Standard AMA-Qualität nahelegt. Wie viele (numerisch und Prozent) Schweinehaltungsbetriebe, die das AMA Gütesigele führen, verwenden Stroheinstreu? Wie viele davon führen das AMA Bio-Gütesiegel? (1) https://salzburg.orf.at/stories/3021778/, abgerufen am 13. Jänner 2020 (2) https://amainfo.at/article/saubere-arbeit, abgerufen am 13. Jänner 2020 (3)https://amainfo.at/article/kontrolle,abgerufen am 13. Jänner 2020
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
E-Mail Empfangsbestätigung des BMNT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugest…
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMNT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmnt.gv.at