Fragwürdige Dissertationen an Universitäten

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

In den letzten Jahren sind immer wieder Hochschulschriften verschiedener Personen des öffentlichen Lebens durchleuchtet worden, was leider öfter als erwartet Unsauberkeiten und Unzulänglichkeiten ans Licht gebracht hat. Diese haben dann manchmal zu Rücktritten aus öffentlichen Ämtern geführt, in einem besonderen Fall ist aber nichts passiert, der hier als Negativbeispiel dienen soll.

In einer besonders fragwürdigen Dissertation gibt es sofort einige Auffälligkeiten (unabhängig vom fachlichen Inhalt): Auf 192 fachlich relevanten Seiten gibt es 823 Zitate. Das bedeutet im Schnitt 4,29 Zitate pro Seite. Auf jeder Seite befinden sich im Schnitt ungefähr vier Absätze und dank großzügigem Zeilenabstand nur 20-25 Zeilen. Folglich bleibt für selbst formulierte Sätze nicht mehr viel Platz. Und dann entdecken diverse Gutachter, dass es zwischen 70 und 90 nicht gekennzeichnete Zitate, also Plagiate, gibt.
Zusammengefasst: Die Eigenleistung ist schwierig zu erkennen und liegt irgendwie zwischen dem Formulieren einer Zusammenfassung und dem Zusammenkopieren.

Aus diesem Sachverhalt heraus entstehen einige Fragen:
* Wie kann es sein, dass ein Dissertationsbetreuer (dank Habilitation die Kompetenz in diesem Fach) diese Unzulänglichkeiten nicht sofort erkennt?
* Wie kann dieser Dissertationsbetreuer eine solche Arbeit positiv bewerten?
* Wie kann ein Zweitgutachter eine solche Arbeit positiv bewerten?
* Warum duldet die Universität ein solch unrühmliches Verhalten, das von Betreuer, Gutachter und Dissertant begangen wird?
* Wie kann sich die Universität rechtfertigen, dass betreffend einer naheliegenden Aberkennung des akademischen Titels kein Aberkennungsgrund vorliegt, da weder “Erschleichungsabsicht” noch “systematische Täuschung” vorliegt?
* Wie kann jemand ein solches Fehlverhalten rechtfertigen?
* Werden nicht damit die Menschen diskreditiert, die einen solchen akademischen Titel ehrlich erarbeitet und somit verdient haben und sich keinen “Doktor der Abschreib- und Plagiatswissenschaften” organisiert haben?

Abschließend und allgemein betrachtet: Wird durch ein solches Fehlverhalten nicht der Ruf der österreichischen Universitäten bzw. deren Absolventen extrem geschädigt?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. März 2024
  • Frist
    26. April 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fragwürdige Dissertationen an Universitäten [#3043]
Datum
1. März 2024 13:02
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
In den letzten Jahren sind immer wieder Hochschulschriften verschiedener Personen des öffentlichen Lebens durchleuchtet worden, was leider öfter als erwartet Unsauberkeiten und Unzulänglichkeiten ans Licht gebracht hat. Diese haben dann manchmal zu Rücktritten aus öffentlichen Ämtern geführt, in einem besonderen Fall ist aber nichts passiert, der hier als Negativbeispiel dienen soll. In einer besonders fragwürdigen Dissertation gibt es sofort einige Auffälligkeiten (unabhängig vom fachlichen Inhalt): Auf 192 fachlich relevanten Seiten gibt es 823 Zitate. Das bedeutet im Schnitt 4,29 Zitate pro Seite. Auf jeder Seite befinden sich im Schnitt ungefähr vier Absätze und dank großzügigem Zeilenabstand nur 20-25 Zeilen. Folglich bleibt für selbst formulierte Sätze nicht mehr viel Platz. Und dann entdecken diverse Gutachter, dass es zwischen 70 und 90 nicht gekennzeichnete Zitate, also Plagiate, gibt. Zusammengefasst: Die Eigenleistung ist schwierig zu erkennen und liegt irgendwie zwischen dem Formulieren einer Zusammenfassung und dem Zusammenkopieren. Aus diesem Sachverhalt heraus entstehen einige Fragen: * Wie kann es sein, dass ein Dissertationsbetreuer (dank Habilitation die Kompetenz in diesem Fach) diese Unzulänglichkeiten nicht sofort erkennt? * Wie kann dieser Dissertationsbetreuer eine solche Arbeit positiv bewerten? * Wie kann ein Zweitgutachter eine solche Arbeit positiv bewerten? * Warum duldet die Universität ein solch unrühmliches Verhalten, das von Betreuer, Gutachter und Dissertant begangen wird? * Wie kann sich die Universität rechtfertigen, dass betreffend einer naheliegenden Aberkennung des akademischen Titels kein Aberkennungsgrund vorliegt, da weder “Erschleichungsabsicht” noch “systematische Täuschung” vorliegt? * Wie kann jemand ein solches Fehlverhalten rechtfertigen? * Werden nicht damit die Menschen diskreditiert, die einen solchen akademischen Titel ehrlich erarbeitet und somit verdient haben und sich keinen “Doktor der Abschreib- und Plagiatswissenschaften” organisiert haben? Abschließend und allgemein betrachtet: Wird durch ein solches Fehlverhalten nicht der Ruf der österreichischen Universitäten bzw. deren Absolventen extrem geschädigt?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
GZ: 2024-0.185.303 Bei Rückfragen bzw. Antworten auf dieses Mail wenden Sie sich bitte an die/den angeführte/n Sac…
Von
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Betreff
GZ: 2024-0.185.303
Datum
8. April 2024 07:10
Status
Warte auf Antwort
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Bei Rückfragen bzw. Antworten auf dieses Mail wenden Sie sich bitte an die/den angeführte/n Sachbearbeiter/in. If you have any questions or answers to this mail, please contact the person. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Federal Ministry of Education, Science and Research Oberkontr. Thomas Bründlmayer Sekretariatsleiter/Stellverteter Teinfaltstraße 8, 1010 Wien, Austria <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.bmbwf.gv.at<http://www.bmbwf.gv.at/> [Titel: Logo - Beschreibung: Instagram]<https://www.instagram.com/bmbwf.gv.at/> [Titel: Logo - Beschreibung: Facebook] <https://www.facebook.com/bmbwf.gv.at> [Titel: Logo - Beschreibung: LinkedIn] <https://www.linkedin.com/company/bmbwf/> Das ist unsere #DNAustria<https://www.dnaustria.at/> [Titel: Logo - Beschreibung: DNA Austria. Wissenschaft und Demokratie]<https://www.dnaustria.at/>
Anfragesteller/in
AW: GZ: 2024-0.185.303 [#3043] Sehr geehrteAntragsteller/in Die grundsätzlichen Spielregeln auf Universitäten wen…
An Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: GZ: 2024-0.185.303 [#3043]
Datum
9. April 2024 17:33
An
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Die grundsätzlichen Spielregeln auf Universitäten wenn es um Dissertationen bzw. das Erlangen des Doktorgrads geht, die sind wohl bekannt. Und gesetzlich geregelt. Meine Fragen betreffen jedoch die Situation, dass diese Spielregeln verbogen werden: Einerseits durch das Einreichen äußerst fragwürdiger Dissertationen, deren bescheidene und wahrscheinlich auch unzureichende Qualität auch fachfremden Leuten auffällt. Andererseits durch das Durchwinken und Abnicken dieser Werke durch befugte Personen (z.B. Professoren, interessanterweise oft emeritierte Professoren). Und nachdem die betroffenen Universitäten diese Situationen alle klein reden und unter den Teppich kehren, bleibt hier nur das "Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung" als Auskunft. Bzw. als Ministeriunm, welche sich dieses Problems annehmen sollte. Dementsprechend betrachte ich die folgenden Fragen noch immer als unbeantwortet: * Wie kann es sein, dass ein Dissertationsbetreuer (dank Habilitation die Kompetenz in diesem Fach) diese Unzulänglichkeiten nicht sofort erkennt? * Wie kann dieser Dissertationsbetreuer eine solche Arbeit positiv bewerten? * Wie kann ein Zweitgutachter eine solche Arbeit positiv bewerten? * Warum duldet die Universität ein solch unrühmliches Verhalten, das von Betreuer, Gutachter und Dissertant begangen wird? * Wie kann sich die Universität rechtfertigen, dass betreffend einer naheliegenden Aberkennung des akademischen Titels kein Aberkennungsgrund vorliegt, da weder “Erschleichungsabsicht” noch “systematische Täuschung” vorliegt? * Wie kann jemand ein solches Fehlverhalten rechtfertigen? * Werden nicht damit die Menschen diskreditiert, die einen solchen akademischen Titel ehrlich erarbeitet und somit verdient haben und sich keinen “Doktor der Abschreib- und Plagiatswissenschaften” organisiert haben? * Wird durch ein solches Fehlverhalten nicht der Ruf der österreichischen Universitäten bzw. deren Absolventen extrem geschädigt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3043 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3043/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>