Funkzellenabfragen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
In einer parlamentarischen Anfragebeantwortung vom 11.6.2014 (ftp://ftp.freenet.at/beh/BMJ1292_J-NR_2014.pdf) geben sie bekannt, dass in 354 Fällen Daten aus der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten herangezogen wurden.
In wie vielen dieser Fälle wurden eine oder mehrere sogenannte Funkzellenabfragen vorgenommen?
Und wie viele eindeutige Mobiltelefonanschlüsse waren von diesen Funkzellenabfragen betroffen?
Anfrage abgelehnt
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Datum18. Juni 2014
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13. August 2014
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