Gehaltsfortzahlung

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Welche Abgeordneten haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die Gehaltsfortzahlung nach Erledigung ihres Mandates in Anspruch genommen und für wie lange?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    8. September 2019
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Martin Thür
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
Gehaltsfortzahlung [#1768]
Datum
14. Juli 2019 21:11
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Abgeordneten haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die Gehaltsfortzahlung nach Erledigung ihres Mandates in Anspruch genommen und für wie lange?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Martin Thür <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Thür
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür, eine Auskunft kann nur erteilt werden, sofern dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenhe…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
Datum
16. Juli 2019 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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3,9 KB


Sehr geehrter Herr Thür, eine Auskunft kann nur erteilt werden, sofern dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht. Im konkreten Fall steht der Auskunftserteilung das Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen entgegen. Die Weitergabe der Daten wäre nämlich ein Eingriff einer staatlichen Behörde im Sinne des Datenschutzgesetzes (§ 1 Abs. 2 DSG). Dieser Eingriff wäre nur dann zulässig wäre, wenn es dafür eine ausdrückliche und hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung gibt. Eine solche gesetzliche Grundlage besteht aber nicht. Es kann auch kein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) angenommen werden, weil diese Bestimmung für Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gilt. Zudem spielen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Bezugsfortzahlung wesentliche Umstände aus dem Privatleben hinein und/oder lassen sich solche daraus ableiten, sodass das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an dieser Information überwiegt. Mit der Bitte um Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen,
Martin Thür
Sehr geehrt<< Anrede >> Da es sich beim Amt des/der Abgeordneten zum Nationalrat nicht um ein Angeste…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
Re: AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
Datum
19. Juli 2019 18:31
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Da es sich beim Amt des/der Abgeordneten zum Nationalrat nicht um ein Angestelltenverhältnis sondern um ein Amt handelt, dass auch nicht mit einem Gehalt sondern mit einem Bezug remuneriert wird und dessen Erledigung und Sonderzahlungen selbstverständlich von öffentlichem Interesse sind, kann auch beim Weiterbezug von öffentlichem Interesse ausgegangen werden. Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als "Government Watchdog" stelle (vgl. VwGH Ra 2017/03/0083­10 – in dem auch geurteilt wird, dass Zugang zu Dokumenten in Fällen wie dieser Auskunftspflicht-Anfrage "geboten" ist). Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 1768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Martin Thür
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Gehaltsfortzahlung“ vom 14.07.2019 (#1768) wurde von Ihnen ne…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Betreff
Re: AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
Datum
9. September 2019 12:52
An
Parlamentsdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage „Gehaltsfortzahlung“ vom 14.07.2019 (#1768) wurde von Ihnen negativ beantwortet. Meine Bitte um Ausstellung eines Bescheides blieb aber bis heute unbeantwortet. Ich darf sie um die Ausstellung eines Bescheides oder vollständige Beantwortung meiner Anfrage bitten Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Martin Thür Anfragenr: 1768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Martin Thür << Adresse entfernt >>
Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür, Ihre Anfrage vom 14.07.2019 wurde am 16.07.2019 beantwortet. Ihrem nachfolgendem Beschei…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
Datum
10. September 2019 16:27
Status
Warte auf Antwort
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3,9 KB


Sehr geehrter Herr Thür, Ihre Anfrage vom 14.07.2019 wurde am 16.07.2019 beantwortet. Ihrem nachfolgendem Bescheidbegehren vom 19.07.2019 wird selbstverständlich fristgerecht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen,
Parlamentsdirektion
Bescheid
Von
Parlamentsdirektion
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
19. November 2019
Status
Warte auf Antwort
Martin Thür
Beschwerde
An Parlamentsdirektion Details
Von
Martin Thür
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde
Datum
23. Dezember 2019
An
Parlamentsdirektion
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
beschwerde-martin-thur_20122019__geschwaerzt.pdf
0 Bytes