Gehaltsfortzahlung
Anfrage an:
Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Welche Abgeordneten haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die Gehaltsfortzahlung nach Erledigung ihres Mandates in Anspruch genommen und für wie lange?
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum14. Juli 2019
-
8. September 2019
-
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Martin Thür
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
W…
An
Parlamentsdirektion
Details
- Von
- Martin Thür
- Betreff
- Gehaltsfortzahlung [#1768]
- Datum
- 14. Juli 2019 21:11
- An
- Parlamentsdirektion
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >>
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Welche Abgeordneten haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 die Gehaltsfortzahlung nach Erledigung ihres Mandates in Anspruch genommen und für wie lange?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Martin Thür
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Martin Thür
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[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
Martin Thür
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Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür,
eine Auskunft kann nur erteilt werden, sofern dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenhe…
- Von
- Parlamentsdirektion
- Betreff
- AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
- Datum
- 16. Juli 2019 17:01
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Thür,
eine Auskunft kann nur erteilt werden, sofern dem nicht eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht entgegensteht.
Im konkreten Fall steht der Auskunftserteilung das Grundrecht auf Datenschutz der betroffenen Personen entgegen.
Die Weitergabe der Daten wäre nämlich ein Eingriff einer staatlichen Behörde im Sinne des Datenschutzgesetzes (§ 1 Abs. 2 DSG).
Dieser Eingriff wäre nur dann zulässig wäre, wenn es dafür eine ausdrückliche und hinreichend bestimmte gesetzliche Ermächtigung gibt. Eine solche gesetzliche Grundlage besteht aber nicht.
Es kann auch kein überwiegendes berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO) angenommen werden, weil diese Bestimmung für Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben nicht gilt. Zudem spielen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Bezugsfortzahlung wesentliche Umstände aus dem Privatleben hinein und/oder lassen sich solche daraus ableiten, sodass das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen gegenüber dem Interesse der Öffentlichkeit an dieser Information überwiegt.
Mit der Bitte um Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen,
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Martin Thür
Sehr geehrt<< Anrede >>
Da es sich beim Amt des/der Abgeordneten zum Nationalrat nicht um ein Angestelltenverhält…
An
Parlamentsdirektion
Details
- Von
- Martin Thür
- Betreff
- Re: AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
- Datum
- 19. Juli 2019 18:31
- An
- Parlamentsdirektion
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >>
Da es sich beim Amt des/der Abgeordneten zum Nationalrat nicht um ein Angestelltenverhältnis sondern um ein Amt handelt, dass auch nicht mit einem Gehalt sondern mit einem Bezug remuneriert wird und dessen Erledigung und Sonderzahlungen selbstverständlich von öffentlichem Interesse sind, kann auch beim Weiterbezug von öffentlichem Interesse ausgegangen werden.
Ich weise darauf hin, dass ich diese Anfrage in meiner Rolle als "Government Watchdog" stelle (vgl. VwGH Ra 2017/03/008310 – in dem auch geurteilt wird, dass Zugang zu Dokumenten in Fällen wie dieser Auskunftspflicht-Anfrage "geboten" ist).
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Thür
Anfragenr: 1768
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Martin Thür
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Martin Thür
Sehr geehrte<< Anrede >>
meine Anfrage „Gehaltsfortzahlung“ vom 14.07.2019 (#1768) wurde von Ihnen negativ beantw…
An
Parlamentsdirektion
Details
- Von
- Martin Thür
- Betreff
- Re: AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
- Datum
- 9. September 2019 12:52
- An
- Parlamentsdirektion
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >>
meine Anfrage „Gehaltsfortzahlung“ vom 14.07.2019 (#1768) wurde von Ihnen negativ beantwortet. Meine Bitte um Ausstellung eines Bescheides blieb aber bis heute unbeantwortet. Ich darf sie um die Ausstellung eines Bescheides oder vollständige Beantwortung meiner Anfrage bitten
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Martin Thür
Anfragenr: 1768
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Martin Thür
<< Adresse entfernt >>
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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.at versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.at/hilfe/fuer-beho…
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Parlamentsdirektion
Sehr geehrter Herr Thür,
Ihre Anfrage vom 14.07.2019 wurde am 16.07.2019 beantwortet.
Ihrem nachfolgendem Beschei…
- Von
- Parlamentsdirektion
- Betreff
- AW: Gehaltsfortzahlung [#1768]
- Datum
- 10. September 2019 16:27
- Status
- Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thür,
Ihre Anfrage vom 14.07.2019 wurde am 16.07.2019 beantwortet.
Ihrem nachfolgendem Bescheidbegehren vom 19.07.2019 wird selbstverständlich fristgerecht entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
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- Von
- Parlamentsdirektion
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Bescheid
- Datum
- 19. November 2019
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Martin Thür
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Beschwerde
- Datum
- 23. Dezember 2019
- An
- Parlamentsdirektion
- Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
beschwerde-martin-thur_20122019__geschwaerzt.pdf
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