Geschäftszahl: 2020-0.267.924 - Beantwortung der Anfrage - Überstundenabbau in den Ministerien (1788/AB)

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Es muss wohl der Ministerin MMag. Dr. Susanne Raab ein Fehler der Beantwortung der 1788/AB unterlaufen sein.
Sie verweist auf eine Dokument, welches mit der Anfrage nichts zu tun hat.
Bitte um die konkreten Antworten zu der Anfrage aus 1788/AB im Parlarment.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    28. August 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Geschäftszahl: 2020-0.267.924 - Beantwortung der Anfrage - Überstundenabbau in den Ministerien (1788/AB) [#2001]
Datum
3. Juli 2020 15:39
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Es muss wohl der Ministerin MMag. Dr. Susanne Raab ein Fehler der Beantwortung der 1788/AB unterlaufen sein. Sie verweist auf eine Dokument, welches mit der Anfrage nichts zu tun hat. Bitte um die konkreten Antworten zu der Anfrage aus 1788/AB im Parlarment.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   BM MMag. Dr. Susanne Raab ist Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundesk…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
[TicketNr.3984/2020-1] Geschäftszahl: 2020-0.267.924 - Beantwortung der Anfrage - Überstundenabbau in den Ministerien (1788/AB) [#2001]
Datum
7. Juli 2020 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in   BM MMag. Dr. Susanne Raab ist Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt – siehe https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_06486/index.shtml [https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_06486/index.shtml]. Sie leitet damit kein eigenes Bundesministerium, sondern es wurde ihr vom Bundespräsidenten gemäß Art. 77 Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz die sachliche Leitung bestimmter, zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörender Angelegenheiten, unbeschadet des Fortbestandes ihrer Zugehörigkeit zum Bundeskanzleramt, übertragen. Die genannte Verfassungsbestimmung sieht vor, dass die übertragenen Angelegenheiten die Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation einschließen können.   Eine solche Übertragung erfolgt mittels Entschließung des Bundespräsidenten, die im Bundesgesetzblatt kundgemacht wird. Im gegenständlichen Fall handelt es sich dabei um die Entschließung BGBl. II Nr. 18/2020, https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_18/BGBLA_2020_II_18.html [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_18/BGBLA_2020_II_18.html].   Wie Sie Absatz (2) der Entschließung entnehmen können, gilt Absatz (1) – also die Übertragung der im Abs. 1 aufgezählten Angelegenheiten – „nicht für Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation“. Dies bedeutet, dass die Aufgaben der Personalverwaltung und der Organisation für die an BM MMag. Dr. Raab übertragenen Angelegenheiten in der Zuständigkeit des Bundeskanzlers, als Leiter des Bundeskanzleramts, verblieben sind. Damit ist der Bundeskanzler auch für die Beantwortung von Anfragen, die Aufgaben der Personalverwaltung und Organisation betreffen, zuständig. In diesem Sinne wurde von BM MMag. Dr. Raab auf die Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 1750/J durch BK Kurz, also auf die Anfragebeantwortung 1786/AB, verwiesen.   Mit freundlichen Grüßen,