Grenzüberschreitende Verbringung von medizinischen Cannabisblüten nach Österreich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrtAntragsteller/in
sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Herr Mag. Raphael Bayer hat uns bereits am 21. 08. 2018 für die Gesundheitsministerin Hartinger-Klein unter ihrer GZ BMASGK-21561/0024-X/9/2018 folgendes mitgeteilt:

„Die in Deutschland geänderte Rechtslage, welche […] die
ärztliche Verschreibung von Cannabis in Form getrockneter Blüten ermöglicht, hat rechtliche
Implikationen auf die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Blüten im internationalen Reiseverkehr nach Österreich; [...] die österreichische Rechtsordnung sieht derzeit eine solche Verbringung nämlich nicht vor, womit ein Spannungsverhältnis zu Art. 75 Schengener
Durchführungsübereinkommen besteht, zumal dieser ein Mitführen der für den
persönlichen medizinischen Eigenbedarf benötigten suchtmittelhaltigen Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen gestattet. Eine diesbezüglich gebotene Adaptierung der
österreichischen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr wird daher derzeit geprüft.“

Am 09. 12. 2019 hat uns dann Frau DDr. Meinhild Hausreither für Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl unter ihrer GZ BMASGK-21561/0058-IX/A/9/2019 folgendes mitgeteilt:

„Die in einigen EU-Mitgliedstaaten nunmehr geltende Rechtslage in Bezug auf ‚Medizinalhanfblüten‘, wonach in bestimmten Fällen auch die ärztliche Verschreibung von Cannabis in Form getrockneter Blüten möglich ist, hat rechtliche Implikationen auf die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Blüten im internationalen Reiseverkehr nach Österreich. […] Die Prüfung einer allfällig diesbezüglich gebotenen Adaptierung der österreichischen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr ist anhängig, diesbezügliche legistische Vorarbeiten wurden bereits geleistet. […]

1. Wie lauten die Erkenntnisse der Prüfung einer allfällig gebotenen Adaptierung der Bestimmungen?
2. Wie weit sind diese legistische Vorarbeiten nun fortgeschritten?
3. Wie sieht die rechtliche Umsetzung aus?
4. Welche Ministerien, Fachexperten, etc. wurden in den Entscheidungsfindungsprozess miteinbezogen?

Ad: Suchtmittelrechtliches Verschreibungsverbot von Cannabisblüten

Am 09. 12. 2019 hat uns Frau DDr. Meinhild Hausreither für Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl unter ihrer GZ BMASGK-21561/0058-IX/A/9/2019 folgendes mitgeteilt:

Zum Einsatz von Cannabinoiden und cannabisbasierten Arzneimitteln in Österreich darf auf den „Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2018
betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ des BMASGK verwiesen werden. Den Schlussfolgerungen im „Hartinger-Klein“-Bericht folgend ist Reinsubstanzen im Vergleich zu den getrockneten Blüten- und Fruchtständen im medizinischen Einsatzgebiet der Vorzug zu geben, da diese in bedarfsgerecht exakter und reproduzierbarer Dosierung zum Einsatz gelangen können."

Der oben erwähnte „Hartinger-Klein“-Bericht, kommt zu dem Schluss, es bestehe kein Bedarf an Medizinalhanf-Blüten, da Reinsubstanzen den Blüten überlegen seien. Diese Position ist in der Wissenschaft heftig umstritten. Zahlreiche PatientInnen, ÄrztInnen und ForscherInnen sowie eine wachsende Menge wissenschaftlicher Evidenz legt nahe, dass die Blüte besser wirkt als die Monosubstanz.

Darüber hinaus steht dieser Bericht in fragwürdigem Licht, da sich einige der befragten und mitverfassenden Experten und Institutionen in einem Naheverhältnis zum deutschen Pharmaunternehmen Bionorica AG befanden bzw. noch befinden. Bionorica kauft in Österreich von der AGES produziertes Cannabis und extrahiert daraus Dronabinol (THC), das wiederum nach Österreich zurückimportiert und über österreichische Apotheken an Kostenträger und Endverbraucher verkauft wird.

Im Übrigen zeichnet sich der Bericht durch gänzliche Ignoranz gegenüber der Expertise von Befürwortern der medizinischen Anwendung von Cannabisblüten aus der Medizin, sowie gegenüber den Erfahrungen von persönlich betroffenen Menschen!

5. Ist im Ministerium die Problematik der ehemaligen bzw. bestehenden Naheverhältnisse zw. den als Experten hinzugezogenen Personen und den Pharmafirmen, welche mit suchtgifthaltigen Arzneimitteln handeln, bekannt?
6. Ist es beabsichtigt einen erneuten Bericht betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Auftrag zu geben, dies nicht nur im Hinblick auf die rasante Dynamik am Sektor der Forschung mit Cannabis als Medizin sondern auch vor dem Hintergrund dass nur mehr in wenigen Länder in der EU Cannabisblüten nicht rezeptiert werden dürfen?
a. Falls ja: Ist es beabsichtigt nun auch unabhängige Expertinnen und Experten und Betroffene zur Thematik anzuhören?
b. Falls ja: Ist es beabsichtigt internationale Expertinnen und Experten, aus Ländern die bereits (jahrelange) Erfahrungen mit Cannabis als Arzneimittel haben, anzuhören?
c. Falls ja: Wird der neu konstituierte Oberste Sanitätsrat erneut um Stellungnahme gebeten?
d. Falls ja: Wie werden die Fachmeinungen gewichtet?
7. Liegen dem Ministerium die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse im Hinblick auf die Rolle des Endocannabinoidsystems auf das menschliche ZNS vor?
8. Sind dem Ministerium die Forschungsergebnisse des Klinikums Klagenfurt bezüglich Cannabis (in Form von CBD) bei Hirntumoren und Covid-19 bekannt?
9. Sind dem Ministerium die internationalen Forschungsergebnisse zu Cannabinoiden, Cannabisblüten und deren Wirkung bei verschiedensten Krankheitsbildern bekannt?
10. Im Hinblick auf diese schier erdrückend wirkende Last an Forschungsergebnissen, welche schlussfolgern, dass Cannabis bei vielen Erkrankungen ein wirksames Medikament darstellt, würde uns besonders interessieren, wie das weitere Festhalten an einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot von Cannabisblüten sachlich begründet werden kann?

Ad: Runder Tisch vom Sommer 2020

Als Verein von Schwerkranken für Schwerkranke, die von Cannabis profitieren, hat die Antragsteller/in die Ankündigung des Bundesministers für Gesundheit, Rudolf Anschober, über die Einrichtung eines neuen „Runden Tisches“ zu dieser Thematik für Sommer 2020 erfreut entgegengenommen. Leider scheint es bislang bei der Ankündigung geblieben zu sein, zumindest müssen wir davon ausgehen, denn es gab keine Berichterstattung und schon gar nicht wurden wir, als Interessensvertretung, eingeladen. Siehe auch unser offener Brief an die aktuelle Regierung unter https://arge-canna.at/offener-brief/

APA-OTS vom 04.02.2020 von Puls 4: „Beim Thema Cannabis plädiert Anschober für eine vernünftige Diskussion bei medizinischen Anwendungen und kann sich dabei vorstellen auch Cannabisblüten rezeptpflichtig in der Medizin freizugeben:
„Wenn es um wirkliche medizinische Vorteile geht, möchte ich den bestmöglichen Nutzen ermöglichen.““

Als Patientenorganisation wird uns seitens der Betroffenen ein dringender Handlungsbedarf herangetragen. In diesem Sinne nötige Adaptierungen der österreichischen Bestimmungen haben bereits mehrere Regierungen (wie eingangs nachzulesen) einheitlich bestätigt.

Wir fordern daher das Gesundheitsministerium und allen voran Gesundheitsminister Anschober erneut auf, nun endlich aktiv zu werden und uns Betroffenen und PatientInnen, genau wie unsere unabhängigen Expertinnen und Experten, anzuhören und im Sinne der betroffenen Menschen entsprechende Schritte zu unternehmen.

11. Hat dieser Runde Tisch mittlerweile stattgefunden?
a. Falls ja: Wer wurde eingeladen?
b. Falls ja: Wer hat teilgenommen?
c. Falls ja: Was sind die Erkenntnisse?
12. Ist ein solcher Runder Tisch in absehbarer Zeit anberaumt?
13. Werden Sie PatientInnen-VertrerterInnen anhören bzw. einladen?
14. Werden (internationale) Expertinnen und Experten, solche die bspw. bereits praktische Erfahrung mit der Verschreibung von Cannabisblüten und der Begleitung der PatientInnen gesammelt haben, hinzugezogen? Bzw. Expertinnen und Experten aus anderen Fachgebieten – wie Forschung, Pharmazie und Recht.

Ad: Entkriminalisierung und Straffreistellung bei PatientInnen

Faktum ist, in Österreich behandeln sich mehrere Tausend Menschen illegal mit Cannabisblüten und anderen Cannabiszubereitungen aus eben diesen Blüten, ob aus deutschen Apotheken, aus eigener Produktion oder vom Schwarzmarkt. Es ist als Dauerzustand inakzeptabel, dass der Politik ein Missstand seit Jahren bekannt ist, aber nichts unternommen wird, um diesen zu beseitigen. Wir versuchen nun schon seit 2014, der Politik unsere Positionen näherzubringen, die Resultate sind aber in jeder Hinsicht vollkommen unzufriedenstellend geblieben.

15. Sollen PatientInnen, teils schwerkranke Menschen, weiterhin der Strafverfolgung ausgesetzt sein?
16. Warum ist es in Österreich immer noch unmöglich, im Rahmen eines „compassionate use act“ schwerstkranken Menschen medizinische Cannabisblüten zugänglich zu machen bzw. einen Eigenanbau zu gestatten? Es gibt hierbei nichts neu zu erfinden, viele Länder können hier als Vorbild dienen.

Ich stelle diese Anfrage als Obmann des Vereins Antragsteller/in (https://arge-canna.at). Es wird beabsichtigt die Informationen und Dokumente weiteren Analysen zuzuführen und gegebenenfalls für Veröffentlichungen zu verwenden. Es handelt sich somit um ein Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, das einem "Forum der öffentlichen Debatte" iSd Entscheidung des VwGH vom 29.05.2018, Ra 2017/03/0083-10 zufließen soll, es sind die Kriterien einer NRO sowie eines sogenannten „Social Watchdog“ erfüllt.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. März 2021
  • Frist
    17. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Grenzüberschreitende Verbringung von medizinischen Cannabisblüten nach Österreich [#2236]
Datum
22. März 2021 22:46
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Herr Mag. Raphael Bayer hat uns bereits am 21. 08. 2018 für die Gesundheitsministerin Hartinger-Klein unter ihrer GZ BMASGK-21561/0024-X/9/2018 folgendes mitgeteilt: „Die in Deutschland geänderte Rechtslage, welche […] die ärztliche Verschreibung von Cannabis in Form getrockneter Blüten ermöglicht, hat rechtliche Implikationen auf die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Blüten im internationalen Reiseverkehr nach Österreich; [...] die österreichische Rechtsordnung sieht derzeit eine solche Verbringung nämlich nicht vor, womit ein Spannungsverhältnis zu Art. 75 Schengener Durchführungsübereinkommen besteht, zumal dieser ein Mitführen der für den persönlichen medizinischen Eigenbedarf benötigten suchtmittelhaltigen Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen gestattet. Eine diesbezüglich gebotene Adaptierung der österreichischen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr wird daher derzeit geprüft.“ Am 09. 12. 2019 hat uns dann Frau DDr. Meinhild Hausreither für Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl unter ihrer GZ BMASGK-21561/0058-IX/A/9/2019 folgendes mitgeteilt: „Die in einigen EU-Mitgliedstaaten nunmehr geltende Rechtslage in Bezug auf ‚Medizinalhanfblüten‘, wonach in bestimmten Fällen auch die ärztliche Verschreibung von Cannabis in Form getrockneter Blüten möglich ist, hat rechtliche Implikationen auf die grenzüberschreitende Verbringung derartiger Blüten im internationalen Reiseverkehr nach Österreich. […] Die Prüfung einer allfällig diesbezüglich gebotenen Adaptierung der österreichischen Bestimmungen zur grenzüberschreitenden Verbringung suchtgifthaltiger Arzneimittel im internationalen Reiseverkehr ist anhängig, diesbezügliche legistische Vorarbeiten wurden bereits geleistet. […] 1. Wie lauten die Erkenntnisse der Prüfung einer allfällig gebotenen Adaptierung der Bestimmungen? 2. Wie weit sind diese legistische Vorarbeiten nun fortgeschritten? 3. Wie sieht die rechtliche Umsetzung aus? 4. Welche Ministerien, Fachexperten, etc. wurden in den Entscheidungsfindungsprozess miteinbezogen? Ad: Suchtmittelrechtliches Verschreibungsverbot von Cannabisblüten Am 09. 12. 2019 hat uns Frau DDr. Meinhild Hausreither für Gesundheitsministerin Brigitte Zarfl unter ihrer GZ BMASGK-21561/0058-IX/A/9/2019 folgendes mitgeteilt: Zum Einsatz von Cannabinoiden und cannabisbasierten Arzneimitteln in Österreich darf auf den „Bericht in Entsprechung der Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2018 betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken“ des BMASGK verwiesen werden. Den Schlussfolgerungen im „Hartinger-Klein“-Bericht folgend ist Reinsubstanzen im Vergleich zu den getrockneten Blüten- und Fruchtständen im medizinischen Einsatzgebiet der Vorzug zu geben, da diese in bedarfsgerecht exakter und reproduzierbarer Dosierung zum Einsatz gelangen können." Der oben erwähnte „Hartinger-Klein“-Bericht, kommt zu dem Schluss, es bestehe kein Bedarf an Medizinalhanf-Blüten, da Reinsubstanzen den Blüten überlegen seien. Diese Position ist in der Wissenschaft heftig umstritten. Zahlreiche PatientInnen, ÄrztInnen und ForscherInnen sowie eine wachsende Menge wissenschaftlicher Evidenz legt nahe, dass die Blüte besser wirkt als die Monosubstanz. Darüber hinaus steht dieser Bericht in fragwürdigem Licht, da sich einige der befragten und mitverfassenden Experten und Institutionen in einem Naheverhältnis zum deutschen Pharmaunternehmen Bionorica AG befanden bzw. noch befinden. Bionorica kauft in Österreich von der AGES produziertes Cannabis und extrahiert daraus Dronabinol (THC), das wiederum nach Österreich zurückimportiert und über österreichische Apotheken an Kostenträger und Endverbraucher verkauft wird. Im Übrigen zeichnet sich der Bericht durch gänzliche Ignoranz gegenüber der Expertise von Befürwortern der medizinischen Anwendung von Cannabisblüten aus der Medizin, sowie gegenüber den Erfahrungen von persönlich betroffenen Menschen! 5. Ist im Ministerium die Problematik der ehemaligen bzw. bestehenden Naheverhältnisse zw. den als Experten hinzugezogenen Personen und den Pharmafirmen, welche mit suchtgifthaltigen Arzneimitteln handeln, bekannt? 6. Ist es beabsichtigt einen erneuten Bericht betreffend Liberalisierung von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Auftrag zu geben, dies nicht nur im Hinblick auf die rasante Dynamik am Sektor der Forschung mit Cannabis als Medizin sondern auch vor dem Hintergrund dass nur mehr in wenigen Länder in der EU Cannabisblüten nicht rezeptiert werden dürfen? a. Falls ja: Ist es beabsichtigt nun auch unabhängige Expertinnen und Experten und Betroffene zur Thematik anzuhören? b. Falls ja: Ist es beabsichtigt internationale Expertinnen und Experten, aus Ländern die bereits (jahrelange) Erfahrungen mit Cannabis als Arzneimittel haben, anzuhören? c. Falls ja: Wird der neu konstituierte Oberste Sanitätsrat erneut um Stellungnahme gebeten? d. Falls ja: Wie werden die Fachmeinungen gewichtet? 7. Liegen dem Ministerium die aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnisse im Hinblick auf die Rolle des Endocannabinoidsystems auf das menschliche ZNS vor? 8. Sind dem Ministerium die Forschungsergebnisse des Klinikums Klagenfurt bezüglich Cannabis (in Form von CBD) bei Hirntumoren und Covid-19 bekannt? 9. Sind dem Ministerium die internationalen Forschungsergebnisse zu Cannabinoiden, Cannabisblüten und deren Wirkung bei verschiedensten Krankheitsbildern bekannt? 10. Im Hinblick auf diese schier erdrückend wirkende Last an Forschungsergebnissen, welche schlussfolgern, dass Cannabis bei vielen Erkrankungen ein wirksames Medikament darstellt, würde uns besonders interessieren, wie das weitere Festhalten an einem suchtmittelrechtlichen Verschreibungsverbot von Cannabisblüten sachlich begründet werden kann?   Ad: Runder Tisch vom Sommer 2020 Als Verein von Schwerkranken für Schwerkranke, die von Cannabis profitieren, hat die Antragsteller/in die Ankündigung des Bundesministers für Gesundheit, Rudolf Anschober, über die Einrichtung eines neuen „Runden Tisches“ zu dieser Thematik für Sommer 2020 erfreut entgegengenommen. Leider scheint es bislang bei der Ankündigung geblieben zu sein, zumindest müssen wir davon ausgehen, denn es gab keine Berichterstattung und schon gar nicht wurden wir, als Interessensvertretung, eingeladen. Siehe auch unser offener Brief an die aktuelle Regierung unter https://arge-canna.at/offener-brief/ APA-OTS vom 04.02.2020 von Puls 4: „Beim Thema Cannabis plädiert Anschober für eine vernünftige Diskussion bei medizinischen Anwendungen und kann sich dabei vorstellen auch Cannabisblüten rezeptpflichtig in der Medizin freizugeben: „Wenn es um wirkliche medizinische Vorteile geht, möchte ich den bestmöglichen Nutzen ermöglichen.““ Als Patientenorganisation wird uns seitens der Betroffenen ein dringender Handlungsbedarf herangetragen. In diesem Sinne nötige Adaptierungen der österreichischen Bestimmungen haben bereits mehrere Regierungen (wie eingangs nachzulesen) einheitlich bestätigt. Wir fordern daher das Gesundheitsministerium und allen voran Gesundheitsminister Anschober erneut auf, nun endlich aktiv zu werden und uns Betroffenen und PatientInnen, genau wie unsere unabhängigen Expertinnen und Experten, anzuhören und im Sinne der betroffenen Menschen entsprechende Schritte zu unternehmen. 11. Hat dieser Runde Tisch mittlerweile stattgefunden? a. Falls ja: Wer wurde eingeladen? b. Falls ja: Wer hat teilgenommen? c. Falls ja: Was sind die Erkenntnisse? 12. Ist ein solcher Runder Tisch in absehbarer Zeit anberaumt? 13. Werden Sie PatientInnen-VertrerterInnen anhören bzw. einladen? 14. Werden (internationale) Expertinnen und Experten, solche die bspw. bereits praktische Erfahrung mit der Verschreibung von Cannabisblüten und der Begleitung der PatientInnen gesammelt haben, hinzugezogen? Bzw. Expertinnen und Experten aus anderen Fachgebieten – wie Forschung, Pharmazie und Recht. Ad: Entkriminalisierung und Straffreistellung bei PatientInnen Faktum ist, in Österreich behandeln sich mehrere Tausend Menschen illegal mit Cannabisblüten und anderen Cannabiszubereitungen aus eben diesen Blüten, ob aus deutschen Apotheken, aus eigener Produktion oder vom Schwarzmarkt. Es ist als Dauerzustand inakzeptabel, dass der Politik ein Missstand seit Jahren bekannt ist, aber nichts unternommen wird, um diesen zu beseitigen. Wir versuchen nun schon seit 2014, der Politik unsere Positionen näherzubringen, die Resultate sind aber in jeder Hinsicht vollkommen unzufriedenstellend geblieben. 15. Sollen PatientInnen, teils schwerkranke Menschen, weiterhin der Strafverfolgung ausgesetzt sein? 16. Warum ist es in Österreich immer noch unmöglich, im Rahmen eines „compassionate use act“ schwerstkranken Menschen medizinische Cannabisblüten zugänglich zu machen bzw. einen Eigenanbau zu gestatten? Es gibt hierbei nichts neu zu erfinden, viele Länder können hier als Vorbild dienen. Ich stelle diese Anfrage als Obmann des Vereins Antragsteller/in (https://arge-canna.at). Es wird beabsichtigt die Informationen und Dokumente weiteren Analysen zuzuführen und gegebenenfalls für Veröffentlichungen zu verwenden. Es handelt sich somit um ein Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, das einem "Forum der öffentlichen Debatte" iSd Entscheidung des VwGH vom 29.05.2018, Ra 2017/03/0083-10 zufließen soll, es sind die Kriterien einer NRO sowie eines sogenannten „Social Watchdog“ erfüllt. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage betr. Cannabisproduktion durch die AGES u. Import von Dronabinol Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Ihre Anfrage betr. Cannabisproduktion durch die AGES u. Import von Dronabinol
Datum
17. Mai 2021 08:07
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Re: Ihre Anfrage betr. Cannabisproduktion durch die AGES u. Import von Dronabinol [#2236]
Geschäftszahl: 2021-0.33…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Re: Ihre Anfrage betr. Cannabisproduktion durch die AGES u. Import von Dronabinol [#2236]
Datum
27. Juli 2021 17:08
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Geschäftszahl: 2021-0.339.779 Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beantwortung vom 12. Mai 2021 betr. grenzüberschreitende Verbringung von medizinischen Cannabisblüten nach Österreich. Zu den Fragen 1 bis 3: Tatsächlich hat sich der Sachverhalt nicht geändert – es besteht immer noch ein Widerspruch zw. der Suchtgiftverordnung und des Schengener Durchführungsübereinkommen. Ein unhaltbarer Zustand für Patientinnen und Patienten aus EU-Mitgliedsstaaten – ich verweise hier exemplarisch auf die Homepage des dt. Zolls (Zoll online - Arzneimittel und Betäubungsmittel - Arzneimittel und Betäubungsmittel), wo unter dem Punkt „Reisen in Staaten des Schengener Abkommens“ angeführt wird, dass die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln EU-weit möglich ist. https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/R… Diesen PatientInnen droht in Österreich allerdings wenn es um Medizinal-Cannabis geht strafrechtliche Verfolgung. Die Frage hat sich auch nicht auf geänderte Sachverhalte bezogen, sondern viel mehr auf den Fortschritt der, schon vor zwei Jahren angekündigten, legistischen Vorarbeiten. Darüber hinaus sollte die Covid-bedingte Ressourcenbindung nun allmählich nachlassen und Ressourcen sollten nach und nach wieder frei werden um diesen Sachverhalt entsprechend aufzuarbeiten. 1. Wie lauten die Erkenntnisse der Prüfung einer allfällig gebotenen Adaptierung der Bestimmungen (gemeint ist Suchtgiftverordnung welche im Spannungsbogen zu EU-Recht steht)? 2. Wie weit sind diese legistischen Vorarbeiten (gemeint sind die legistischen Vorarbeiten zur Beseitigung des bereits beschriebenen Spannungsbogens), welche bereits Ministerin Dr. Zarfl angekündigt hat nun fortgeschritten? 3. Wie sieht die rechtliche Umsetzung aus? Bezüglich dieses Themenkomplexes verweisen wir hierzu auch auf den Entschließungsantrag der NRAbg. Mag. Loacker und Kolleginnen und Kollegen (1816/A(E) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX… Zu den Fragen 7 bis 9: In der Tat sind diese Fragestellungen zu weit gefasst, die folgenden Fragen sind als Präzision zu verstehen. 4. War/Ist das Ministerium in Austausch mit dem deutschen Gesundheitsministerium/dem deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bezüglich dem deutschen Medizinal Cannabis-Programm? 5. Seit der Novelle 2017 in Deutschland läuft eine Begleiterhebung, mehrere Stimmen aus der österreichischen Politik sprachen sich für ein Beobachten ebendieser aus. Nun liegen erste Ergebnisse einer Zwischenauswertung vor (Schmidt-Wolf, G., Cremer-Schaeffer, P. 3 Jahre Cannabis als Medizin – Zwischenergebnisse der Cannabisbegleiterhebung. Bundesgesundheitsbl 64, 368-377 (2021)). Wurden diese evaluiert? Zu den Fragen 12 bis 14: Der Wechsel in der Ressortführung war so nicht absehbar, aber selbstverständlich ist uns bewusst, dass es einer gewissen Zeit bedarf, die Agenden zu übernehmen. Nun hat Herr Dr. Mückstein den Ministerposten seit gut drei Monaten inne – daher nochmals folgende Fragen: 6. Ist ein solcher Runder Tisch (gemeint ist ein Runder Tisch zum Thema Cannais als Medizin, wie vom Vorgänger Rudi Anschober angekündigt) in absehbarer Zeit anberaumt? 6b. Wenn nein, ist eine andere Form der Diskussion/Entscheidungsfindung zu dieser Thematik geplant? 7. Werden (im Zuge einer Entscheidungsfindung, sei es nun der Runde Tisch oder eine andere Form) PatientInnen-VertreterInnen anhören bzw. eingeladen? 8. Werden (internationale) Expertinnen und Experten, solche die bspw. bereits praktische Erfahrung mit der Verschreibung von Cannabisblüten und der Begleitung der PatientInnen gesammelt haben, hinzugezogen? Bzw. Expertinnen und Experten aus anderen Fachgebieten – wie Forschung, Pharmazie und Recht. Neue Themen: Der APA-OTS 0219 vom 17.11.2020, 18:09 ist zu entnehmen, dass die AGES mit der Kontrolle von medizinischem Cannabis betraut wurde. 9. Um welches medizinisches Cannabis handelt es sich hierbei? Das von der AGES selbst kultivierte Cannabis? Etwaig zugekaufte Biomasse zur Dronabinol-Herstellung? AGES und Cannabiskultivierung/Dronabinol 10. Welche Mengen durch die AGES produziertes medizinisches Cannabis wurden in den letzten fünf Jahren an die Vereinten Nationen (INCB) (jährlich) gemeldet? 11. Welche Mengen an Dronabinol (THC) wurden in den letzten fünf Jahren (jährlich) von pharmazeutischen Berechtigungsinhabern nach Österreich importiert? 12. Gibt es neben der AGES inzwischen weitere (Tochter-)Unternehmungen (der AGES), die in Österreich medizinisches Cannabis produzieren? 13. Gab es Anträge darauf? Wurden bereits entsprechende Berechtigungen erteilt?   Ich stelle diese Anfrage als Obmann des Vereins Antragsteller/in (https://arge-canna.at). Es wird beabsichtigt die Informationen und Dokumente weiteren Analysen zuzuführen und gegebenenfalls für Veröffentlichungen zu verwenden. Es handelt sich somit um ein Auskunftsersuchen im öffentlichen Interesse, das einem "Forum der öffentlichen Debatte" iSd Entscheidung des VwGH vom 29.05.2018, Ra 2017/03/0083-10 zufließen soll, es sind die Kriterien einer NRO sowie eines sogenannten „Social Watchdog“ erfüllt. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. in Erwartung ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Obmann Antragsteller/in Anfragenr: 2236 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2021-0.548.157-2-A - Antwortschreiben - BMSGPK Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2021-0.548.157-2-A - Antwortschreiben - BMSGPK
Datum
13. September 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen