Grenzübertritt inner- und außerhalb des Schengenraumes

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Mit welchen hoheitlichen Dokumenten kann ich Landesgrenzen innerhalb und außerhalb des Schengenraumes übertreten, da mein Pass abgelaufen ist, ich aber von Geburt aus österreichischer Staatsbürger bin.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
  • 0 Follower:innen
mike posch
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
mike posch
Betreff
Grenzübertritt inner- und außerhalb des Schengenraumes [#2749]
Datum
5. Oktober 2022 10:54
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Mit welchen hoheitlichen Dokumenten kann ich Landesgrenzen innerhalb und außerhalb des Schengenraumes übertreten, da mein Pass abgelaufen ist, ich aber von Geburt aus österreichischer Staatsbürger bin.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. mike posch Anfragenr: 2749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2749/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen mike posch
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrter Herr Posch! Seitens des Bundesministeriums für Inneres, Referat V/B/6/a – Integrierte Grenzverwaltu…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
WG: 2022-0.718.119 (BMI/Auskunfts- und Beratungsleistungen) Grenzübertritt inner- und außerhalb des Schengenraumes [#2749]
Datum
10. Oktober 2022 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Posch! Seitens des Bundesministeriums für Inneres, Referat V/B/6/a – Integrierte Grenzverwaltung/Rechtliche Angelegenheiten, darf Ihnen mitgeteilt werden, dass bei Reisen grundsätzlich immer ein gültiger Reisepass mitzuführen ist. Sollten Sie kurzfristig mit einem abgelaufenen Reisedokument reisen müssen, müssen Sie sich mit dem jeweiligen Land, das Sie bereisen möchten, in Verbindung setzen. Es besteht auch die Möglichkeit der Ausstellung eines Notpasses, aber auch in diesem Fall müssen Sie mit dem jeweiligen Land Kontakt aufnehmen bzw. können Sie auch auf der Webseite des Außenministeriums nachlesen, ob eine Einreise mit einem Notpass möglich ist. Das Bundesministerium für Inneres hofft, Ihnen mit der Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
mike posch
Sehr geehrte<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen M. Posch Anfra…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
mike posch
Betreff
AW: WG: 2022-0.718.119 (BMI/Auskunfts- und Beratungsleistungen) Grenzübertritt inner- und außerhalb des Schengenraumes [#2749]
Datum
17. Oktober 2022 19:46
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen M. Posch Anfragenr: 2749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2749/ Postanschrift mike posch << Adresse entfernt >>