Grund- und Grunderwerbsteuer kath. Kirche

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Meine Anfrage betrifft 2 Punkte:
1. Ist die katholische Kirche in Österreich, neben der teilweisen Befreiung von der Grundsteuer für Gebäude die der Seelsorge etc. dienen, auch von der Grunderwerbsteuer befreit?

2. Wie hoch war der Betrag an Grundsteuer den die katholische Kirche im Jahr 2012, oder falls diese Daten noch nicht feststehen, stattdessen im Jahr 2011, abgeliefert hat?
Falls die Daten für die gesamte Kirche nicht ermittelbar sind, wäre auch mit den jeweiligen Beträgen der Erzdiözese Wien und der Diözese Graz-Seckau geholfen. Und falls dies für die einzelnen Diözesen auch nicht möglich ist, dann wären die jeweiligen Beträge für das Stift Admont und das Stift St. Lambrecht in der Steiermark hilfreich.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2013
  • Frist
    14. April 2013
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Datum
15. Februar 2013 01:18
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Meine Anfrage betrifft 2 Punkte: 1. Ist die katholische Kirche in Österreich, neben der teilweisen Befreiung von der Grundsteuer für Gebäude die der Seelsorge etc. dienen, auch von der Grunderwerbsteuer befreit? 2. Wie hoch war der Betrag an Grundsteuer den die katholische Kirche im Jahr 2012, oder falls diese Daten noch nicht feststehen, stattdessen im Jahr 2011, abgeliefert hat? Falls die Daten für die gesamte Kirche nicht ermittelbar sind, wäre auch mit den jeweiligen Beträgen der Erzdiözese Wien und der Diözese Graz-Seckau geholfen. Und falls dies für die einzelnen Diözesen auch nicht möglich ist, dann wären die jeweiligen Beträge für das Stift Admont und das Stift St. Lambrecht in der Steiermark hilfreich. Vielen Dank im Voraus.
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Frage Nr. 1: Die katholische Kirche ist - ebenso wie alle anderen Kirchen - …
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Datum
8. März 2013 16:51
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Zu Ihrer Frage Nr. 1: Die katholische Kirche ist - ebenso wie alle anderen Kirchen - nicht von der Grunderwerbsteuer befreit. Zu Ihrer Frage Nr. 2: Die Erhebung der Grundsteuer fällt in den Kompetenzbereich der Gemeinden. Jede Gemeinde erhebt für die in ihrem Gemeindegebiet liegenden Grundstücke nach ihrer eigenen Festsetzung durch Bescheid die Grundsteuern. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen derartige Daten über einzelne Steuerpflichtige daher nicht vor. Im Übrigen würden der Beauskunftung über die Steuerleistung einzelner Steuerpflichtiger Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen (Amtsverschwiegenheit, das Grundrecht auf Geheimhaltung personenbezogener Daten, die abgabenrechtliche Geheimhaltungspflicht gem. § 48a BAO). Mit freundlichen Grüßen