Grüner paee

Anfrage an: St. Pölten
Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Wo bekomme ich einen Grünen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    14. Mai 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
Konstantin Sporidis
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Aus…
An St. Pölten Details
Von
Konstantin Sporidis
Betreff
Grüner paee [#2280]
Datum
14. Mai 2021 11:12
An
St. Pölten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem § 3 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wo bekomme ich einen Grünen
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 6 NÖ Auskunftsgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Konstantin Sporidis <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Konstantin Sporidis << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Konstantin Sporidis
St. Pölten
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre E-Mail ist eingelangt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird sich um I…
Von
St. Pölten
Betreff
Grüner paee [#2280]
Datum
14. Mai 2021 15:27
Status
Sehr geehrte Damen und Herren! Ihre E-Mail ist eingelangt. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin wird sich um Ihr Anliegen bemühen und sich, falls notwendig, mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Situation Ihre Angelegenheit nach Prioritäten einstufen und bearbeiten. Wir werden uns selbstverständlich bemühen, etwaige Verzögerungen so rasch wie möglich abzuarbeiten. Für weitere Informationen zu empfohlenen elektronischen Einbringen und Terminvereinbarungen besuchen Sie: www.st-poelten.at Bitte beachten Sie: Dies ist eine vom System automatisch generierte Antwort, die nur den korrekten Eingang Ihres E-Mails beim Magistrat bestätigt. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht!
St. Pölten
Grüner Pass Sehr geehrter Herr Sporidis! Der grüne Pass erlangt aus heutiger Sicht erst am 4. Juni seine Gültigke…
Von
St. Pölten
Betreff
Grüner Pass
Datum
18. Mai 2021 15:38
Status
image001.png
23,3 KB


Sehr geehrter Herr Sporidis! Der grüne Pass erlangt aus heutiger Sicht erst am 4. Juni seine Gültigkeit. Heute hat uns erst der Entwurf des neuen Gesetzes erreicht, dieses Gesetz muss dann in Begutachtung gehen. Das Bundesprogramm steht uns daher noch nicht zur Verfügung. Weitere Infos finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Inform… Zudem sind nicht nur digitale Ausweise sondern auch andere Nachweise (in Papierform, SMS Form) als Eintrittsberechtigung gültig: Weitere Infos finden Sie hier: Grüner Pass in 3 Phasen Ab 19.5. dürfen in Österreich Gastronomie-, Tourismus- und Freizeitbetriebe sowie Kulturinstitutionen und Sportstätten wieder aufsperren. Der Nachweis darüber, ob man geimpft, getestet oder genesen ist, steht in engem Zusammenhang mit diesen Öffnungsschritten und ist Voraussetzung für den Zutritt in einen dieser Betriebe. Der Grüne Pass wird als einfacher und anwendungsfreundlicher Zutritts-Nachweis dienen. Er bietet eine Vielfalt an Möglichkeiten für die notwendigen Nachweise, sowohl in analoger, als auch in digitaler Form. Den Fahrplan für die Umsetzung haben Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger vorgestellt. Die Umsetzung des Grünen Passes in Österreich erfolgt in 3 Phasen: 1. Phase: Bestehende Nachweise Bis der Grüne Pass in Österreich eingesetzt werden kann, dürfen ab 19. Mai folgende bisherige Nachweise für Zutritte verwendet werden: · Getestet: behördlich anerkannte negative Testergebnisse. · Geimpft: Bestätigung des Impfstatus mittels Papier-Impfpass. · Genesen: ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine in den vergangenen sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion. Beispiel: Zwei Personen verabreden sich zum Essen beim Lieblingswirten. Sie gehen davor in eine Teststraße. Die ausgedruckte Bestätigung oder des E-Mail am Handy mit dem negativen Testergebnis ist die "Eintrittskarte" für den Lokalbesuch. Beispiel: Frau Huber möchte auf einen Kaffee in die örtliche Konditorei gehen. Sie hat in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden. Für den Kaffeehaus-Besuch muss sie nur den Absonderungsbescheid ihrer behördlichen Quarantäne bzw. die ärztliche Bestätigung über die abgelaufene Infektion vorlegen. 2. Phase: Digitale Nachweise Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzlich digitale Nachweis-Varianten zum Einsatz kommen. Mit der Erstellung von "Zertifikaten" mit QR-Codes geht der Grüne Pass damit national in die Umsetzung. Diese können entweder digital abgerufen oder als Ausdruck in einem Gemeindeamt oder Magistrat abgeholt werden. Das digitale Zertifikat kann dann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden. Dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte notwendig, die daher zeitgerecht beantragt werden sollte. Auch ein Nachweis über die e-Card wird möglich sein. Der Prüfer bzw. die Prüferin benötigt dafür eine eigene von der Sozialversicherung entwickelte Prüf-App. Mit dieser App wird die Kartennummer auf der Rückseite gescannt und daraufhin angezeigt, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht. · Testzertifikat für PCR-Test, Teststraße, Antigentest zu Hause (digital) · Impfzertifikat gültig ab Tag 22 nach der 1. Impfung · Genesenenzertifikat Personen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 durchgemacht haben und in Österreich im EMS (Epidemiologisches Meldesystem) erfasst wurden, wird das Zertifikat automatisch erstellt und der genesenen Person zur Verfügung gestellt. · Die bisherigen analogen Nachweise bleiben weiterhin gültig. Beispiel: Ein Paar plant einen Hotelaufenthalt. Beide haben bereits je eine Erstimpfung erhalten. Sie haben sich ihre Impfzertifikate mit ihrer Handy-Signatur unter gesundheit.gv.at heruntergeladen und am Handy gespeichert. Ab dem 22. Tag nach Impfung reicht die Vorlage des Impfzertifikats beim Check-in im Hotel. Beispiel: Herr Maier möchte in einem Restaurant Abendessen gehen. Er geht vorher in die Teststraße und lässt sich das Zertifikat ausstellen. Im Restaurant wird sein QR-Code mit einer eigenen Prüf-App oder per Handy-Kamera gecheckt. Dabei wird nur angezeigt, ob diese Person für den Zutritt berechtigt ist oder nicht. Persönliche Daten werden bei diesem Check nicht angezeigt. 3. Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen Ende Juni tritt die EU-Verordnung in Kraft. Die gegenseitige Anerkennung der Zertifikate dann auch auf EU-Ebene wird zur Erleichterung der Reisefreiheit beitragen. Nach derzeitigem Stand soll der Grüne Pass in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Die Daten, die im QR-Code enthalten sind, dürfen von den besuchten Staaten nicht gespeichert werden. Um EU-weit die Überprüfbarkeit der entsprechenden Zertifikate sicherzustellen, werden die technischen Schnittstellen zwischen den Systemen der Mitgliedsstaaten geschaffen. Die Zertifikate sind damit europaweit lesbar: An jeder Grenze kann man dann mit dem QR-Code nachweisen, dass man geimpft, getestet oder genesen ist. Welche Erleichterungen für geimpfte, getestete oder genesene Menschen mit diesen Zertifikaten verbunden sind, ist aber abhängig von der jeweiligen epidemiologischen Lage und entscheidet jeder Mitgliedsstaat selbst. Beispiel: Deutsche Touristen kommen für den Sommerurlaub nach Österreich. Sie haben sich in Deutschland Zertifikate ausstellen lassen. Die deutschen QR-Codes sind beim Check per Prüf-App oder Handy-Kamera auch in Österreich lesbar. Beispiel: Ein österreichisches Paar plant einen Trip nach Italien. Die Zertifikate, die in Österreich ausgestellt werden, sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten lesbar. Auszug: Homepage Sichere Gastfreundschaft.at, 18.05.2021 Mit freundlichen Grüßen