grüner Pass als Coronamaßnahme

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Ich habe eine Frage bezüglich des grünen "Corona-Passes":
Mein Wissensstand ist folgender:
Menschen, die bereits an Corona genesen sind, können wieder (wenn auch leichter) erkranken und Mitmenschen anstecken.
Menschen die geimpft wurden können ebenfalls (wenn auch leichter) erkranken und Mitmenschen anstecken.
Ungeimpfte Menschen können (möglicherweise) schwer erkranken und Mitmenschen anstecken.
Alle 3 Gruppen sind für ihre Mitmenschen gleichermaßen ansteckend. Unterschiedlich ist die Art des eigenen Krankheitsverlaufs.
Heute wurde in den Nachrichten gemeldet, dass angedacht wird, unsere Reisefreiheit durch einen grünen Pass freizugeben bzw. einzuschränken.
Ich sehe dadurch eine Spaltung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Freiheit.
Darum bitte ich um Erklärung, aufgrund welcher Fakten ein solcher grüner Pass der Bekämpfung dieser Pandemie dienen kann und somit die Beschneidung unserer Rechte als EU-Bürger rechtfertigt.
Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. März 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Isolde Zeilinger
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Isolde Zeilinger
Betreff
grüner Pass als Coronamaßnahme [#2235]
Datum
20. März 2021 10:06
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Ich habe eine Frage bezüglich des grünen "Corona-Passes": Mein Wissensstand ist folgender: Menschen, die bereits an Corona genesen sind, können wieder (wenn auch leichter) erkranken und Mitmenschen anstecken. Menschen die geimpft wurden können ebenfalls (wenn auch leichter) erkranken und Mitmenschen anstecken. Ungeimpfte Menschen können (möglicherweise) schwer erkranken und Mitmenschen anstecken. Alle 3 Gruppen sind für ihre Mitmenschen gleichermaßen ansteckend. Unterschiedlich ist die Art des eigenen Krankheitsverlaufs. Heute wurde in den Nachrichten gemeldet, dass angedacht wird, unsere Reisefreiheit durch einen grünen Pass freizugeben bzw. einzuschränken. Ich sehe dadurch eine Spaltung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Freiheit. Darum bitte ich um Erklärung, aufgrund welcher Fakten ein solcher grüner Pass der Bekämpfung dieser Pandemie dienen kann und somit die Beschneidung unserer Rechte als EU-Bürger rechtfertigt. Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Isolde Zeilinger <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Isolde Zeilinger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Isolde Zeilinger
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrte Frau Zeilinger, vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesmini…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
DSGVO:. grüner Pass als Coronamaßnahme [#2235] [20210322-072618352/20210419-080612496]
Datum
19. April 2021 08:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Frau Zeilinger, vielen Dank für Ihr E-Mail, das im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt ist. Der Nationalrats-Beschluss Ende März war der Startschuss für die Umsetzung des grünen Impfpasses in Österreich. Auf Basis dieser Grundlagen kann die operative Umsetzung beginnen. Neu und von wesentlicher Bedeutung ist, dass nun erstmals Rechte für geimpfte Personen verankert werden und damit die rechtliche Grundlage für die Einführung des Grünen Passes als Dokument eines Immunitätsnachweises geschaffen wird. Der entsprechende Passus sieht vor, dass die Impfung von Auflagen, insbesondere von der Testpflicht, befreien kann. Geimpfte, Getestete und Genesene können künftig per Verordnung gleichgestellt werden, sofern dafür eine gesicherte wissenschaftliche Evidenz vorliegt. Geimpfte können auch von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen werden. Der Grüne Pass soll ein digitaler, datenschutzkonformer Immunitätsnachweis werden, der neben einer Impfung auch Testergebnisse und einen möglichen Genesenenstatus anzeigt. Ein einfacher QR-Code in Verbindung mit einem Ausweis soll dabei als „Eintrittskarte“ gelten. Die Vorstufe dafür wird bereits umgesetzt: QR-Codes auf Testergebnissen. Österreich wollte den „Grünen Pass“ ursprünglich bereits im April einsatzbereit haben. Gemeinsam mit zwölf weiteren EU-Staaten (Bulgarien, Kroatien, Zypern, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, Malta, Portugal, Slowenien, Spanien) wurde aber vereinbart, dass der „Grüne Pass“ bis spätestens Juni umgesetzt wird und dadurch noch während der anhaltenden Pandemie die Reisefreiheit erleichtert werden soll. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.