Güterwege

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wo finde ich "online" ,auf Landkarte eingezeichnet, die Güterwege in Niederösterreich

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wo finde ich "online" ,auf Landkarte eingezeichnet, die Güterwege in Niederösterreich
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in Leider kann Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvi…
Sehr geehrtAntragsteller/in Leider kann Ihnen vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) die gewünschte Auskunft nicht erteilt werden, da Güterwege nicht in den Zuständigkeitsbereich des bmvit fallen. Güterwege sind in landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Daher kann Ihnen eventuell das Amt der niederösterreichischen Landesregierung die gewünschte Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, ..Sehr geehrt<< Anrede >> ich ersuche Sie freundlich, meine Anfrage e…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Sehr geehrte Damen und Herren, ..Sehr geehrt<< Anrede >> ich ersuche Sie freundlich, meine Anfrage entgegenkommenderweise an jene Stelle (Amt, Behörde, Institution oder sonstige Personen) weiterzuleiten, die meine Anfrage (via FragdenStaat) erledigen kann. PS: Vielleicht läßt sich im Zuge von EDV-Adaptierung auch der Absender für Sie ersichtlich machen. Die Anrede von Ihnen "Sehr geehrtAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 11.3.2013 mitgeteilt habe, fallen Güterwe…
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Sehr geehrtAntragsteller/in Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 11.3.2013 mitgeteilt habe, fallen Güterwege nicht in den Zuständigkeitsbereich des bmvit. Güterwege sind in landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Daher kann Ihnen eventuell das Amt der niederösterreichischen Landesregierung die gewünschte Auskunft erteilen. Ich denke es sollte für Sie kein Problem sein, Ihre Anfrage direkt an die zuständige Stelle, NÖ Agrarbezirksbehörde, Fachabteilung Güterwege, <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Ihren Hinweis auf die unpersönliche Anrede verstehe ich nicht. Wie Sie aus dem angeschlossenen mail vom 11.3.2013 ersehen können, lautete die Anrede in meinem Antwortmail "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in" und nicht "Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer". Mit freundlichen Grüßen