hinreichend gesicherte Einkünfte gem. § 10 Abs 1 StbG
Anfrage an:
Bundesministerium für Finanzen
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
bei Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen gemäß § 10 Abs 1 StbG hinreichend gesicherte Einkünfte im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt vom Fremden nachgewiesen werden.
Im geltend gemachten Zeitraum müssen die eigenen Einkünfte des Fremden der Höhe nach dem Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, der letzten drei Jahre entsprechen.
Wie hoch war der Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in den Jahren 2020/2021/2022 ?
Anfrage abgelehnt
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Datum26. August 2023
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21. Oktober 2023
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