hinreichend gesicherte Einkünfte gem. § 10 Abs 1 StbG

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

bei Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen gemäß § 10 Abs 1 StbG hinreichend gesicherte Einkünfte im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt vom Fremden nachgewiesen werden.

Im geltend gemachten Zeitraum müssen die eigenen Einkünfte des Fremden der Höhe nach dem Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, der letzten drei Jahre entsprechen.

Wie hoch war der Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in den Jahren 2020/2021/2022 ?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. August 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Finanzen Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
hinreichend gesicherte Einkünfte gem. § 10 Abs 1 StbG [#2929]
Datum
26. August 2023 20:55
An
Bundesministerium für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
bei Antragstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft müssen gemäß § 10 Abs 1 StbG hinreichend gesicherte Einkünfte im Durchschnitt von 36 Monaten aus den letzten sechs Jahren vor dem Antragszeitpunkt vom Fremden nachgewiesen werden. Im geltend gemachten Zeitraum müssen die eigenen Einkünfte des Fremden der Höhe nach dem Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, der letzten drei Jahre entsprechen. Wie hoch war der Durchschnitt der Richtsätze des § 293 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, in den Jahren 2020/2021/2022 ?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2929 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2929/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Finanzen
Ihre Anfrage vom 26. August 2023 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anf…
Von
Bundesministerium für Finanzen
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. August 2023
Datum
28. August 2023 12:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übermitteln wir Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom Samstag, den 26. August 2023. Mit freundlichen Grüßen,