Hitlergruß im Parlament

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Der Leiter der ukrainischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Herr Mykyta POTURAIEV zeigte währen einer Nationalratssondersitzung am 24.2.2023 im österreichischen Parlament einen sogenannten Hitlergruß und kurz darauf ein Victory-Zeichen.
Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgende Fragen.
1. Wurden die Teilnehmer der Delegation von österreichischen Diensten auf extremistische Gesinnung hin geprüft? Wenn ja, was war das Ergebnis?
2. Genießt diese Person diplomatische Immunität?
3. Seit wann ist dem Bundesministerium für Inners der Vorfall bekannt?
4. Wurde die Person zu dem Vorfall befragt und darauf hingewiesen, dass der gezeigte Gruß einen Verstoß gegen das österreichische Verbotsgesetz ist? Wenn ja, wie lautet die Verantwortung dieser Person?
5. Wurde Strafanzeige gegen diese Person getätigt?
6. Wurden andere Maßnahmen, wie Ausweisung, Abschiebung , Aufenthaltsverbot oder ähnliches zur Verhinderung weiterer nationalsozialistischer Umtriebe dieser Person in Österreich in die Wege geleitet?
7. Weche Vorkehrungen werden getroffen, damit zükünftig ukrainischen Diplomaten in Österreich keine Bühne mehr für nationalsozialistische Wiederbetätigung geboten wird?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Hitlergruß im Parlament [#2981]
Datum
12. Dezember 2023 23:41
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Der Leiter der ukrainischen Delegation zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Herr Mykyta POTURAIEV zeigte währen einer Nationalratssondersitzung am 24.2.2023 im österreichischen Parlament einen sogenannten Hitlergruß und kurz darauf ein Victory-Zeichen. Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Beantwortung folgende Fragen. 1. Wurden die Teilnehmer der Delegation von österreichischen Diensten auf extremistische Gesinnung hin geprüft? Wenn ja, was war das Ergebnis? 2. Genießt diese Person diplomatische Immunität? 3. Seit wann ist dem Bundesministerium für Inners der Vorfall bekannt? 4. Wurde die Person zu dem Vorfall befragt und darauf hingewiesen, dass der gezeigte Gruß einen Verstoß gegen das österreichische Verbotsgesetz ist? Wenn ja, wie lautet die Verantwortung dieser Person? 5. Wurde Strafanzeige gegen diese Person getätigt? 6. Wurden andere Maßnahmen, wie Ausweisung, Abschiebung , Aufenthaltsverbot oder ähnliches zur Verhinderung weiterer nationalsozialistischer Umtriebe dieser Person in Österreich in die Wege geleitet? 7. Weche Vorkehrungen werden getroffen, damit zükünftig ukrainischen Diplomaten in Österreich keine Bühne mehr für nationalsozialistische Wiederbetätigung geboten wird?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2981/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Erledigung an Einbringer Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien erge…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung an Einbringer
Datum
5. Februar 2024 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien ergehen an:
Anfragesteller/in
AW: Erledigung an Einbringer [#2981] Guten Tag, in Beantwortung meiner Frage schreiben Sie, dass es sich bei der …
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Erledigung an Einbringer [#2981]
Datum
20. Februar 2024 13:28
An
Bundesministerium für Inneres
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, in Beantwortung meiner Frage schreiben Sie, dass es sich bei der Begrüßungsgeste nicht um einen Hitlergruß, sondern um ein Victory-Zeichen handelte. Sie begründen, dies damit, dass auf einem Standbild dieses Victory-Zeichen aufgrund der Perspektive nicht von einem Hitlergruß zu unterscheiden wäre. Ich stelle Ihnen daher die mittlerweile aus dem Internet weitgehend verschwundenen Bewegtbilder des Vorfalls zur Verfügung. Diese zeigen, das in zeitlicher Abfolge hintereinander erfolgende Zeigen, des Hitlergrußes und des Victory-Zeichens. Beide Gesten sind eindeutig erkennbar. https://www.youtube.com/watch?v=sLL_gkqP30s Auch in Standbildern ist eindeutig beides erkennbar, 1. ein Hitlergruß, 2. ein Victory-Zeichen. Gerade durch den sichtbaren Übergang von ersterem in zweiteres wird ersichtlich, dass es sich bei der zuerst gezeigten Geste keinesfalls um ein Victory-Zeichen handelt. Ihre Begründung für die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens beruht auf irrigen Annahme, dass nur ein Victory-Zeichen gezeigt wurde und somit kein Straftatbestand vorläge. Wie durch die Bewegtbilder belegt, liegt ein strafbarer Hitlergruß vor. In diesem Sinne ersuche ich Sie, die Ihnen offenkundig neuen Beweise zu berücksichtigen und weiter zu ermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2981/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Erledigung an Einbringer Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien erge…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Erledigung an Einbringer
Datum
21. Februar 2024 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
dsn-d1365372023-erledigunganeinbringer-namename.pdf
125,9 KB
Im Anhang erhalten Sie das Erledigungsschreiben 'Erledigung an Einbringer'. Kopien ergehen an: