Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte:

Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen?
Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen?
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen?
In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und aus welchen Gründen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. November 2020
  • Frist
    4. Januar 2021
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Markus 'fin' Hametner
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Details
Von
Markus 'fin' Hametner
Betreff
Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2084]
Datum
9. November 2020 17:53
An
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskünfte: Wie viele MitarbeiterInnen konnten während den sogenannten Lockdowns 1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen? Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort durchführen? Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen? In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und aus welchen Gründen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Markus 'fin' Hametner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus 'fin' Hametner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Touri…
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
E-Mail Empfangsbestätigung des BMLRT
Datum
9. November 2020 17:53
Status
Warte auf Antwort
Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Betreff
Beantwortung do. Anfrage "Home Office während Corona-Maßnahmen (Lockdowns) [#2084]"
Datum
10. Dezember 2020 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen