Sehr geehrter Herr Hametner,
Ihre Anfrage vom 9. November 2020 dürfen wir mit Stand 16. Dezember 2020
wie folgt beantworten:
1. Wie viele MitarbeiterInnen konnten während der sogenannten Lockdowns
1 & 2 ihre Tätigkeiten aus dem „Home Office“ erledigen?
2. Wie viele mussten ihre Tätigkeiten vollständig oder großteils vor Ort
durchführen?
Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht im
Bundesministerium für Justiz an oberster Stelle, weshalb im Zusammenhang
mit COVID-19 umfassende Schutzmaßnahmen getroffen wurden und werden.
In Entsprechung der bundesweiten Vorgangsweise zum Schutz der öffentlichen
Bediensteten unter gleichzeitiger bestmöglicher Aufrechterhaltung des
Dienstbetriebs befanden sich von 16. März bis 5. Juli 2020 ca. 90 % der
(rund 370) Bediensteten des BMJ im Home-Office. Davon waren alle, deren
Arbeitsplatz dafür geeignet ist, technisch so ausgestattet, dass sie ihrer
Arbeit uneingeschränkt auch von zuhause nachkommen konnten. Demgegenüber
wurde ein eingeschränkter Kreis aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (ca.
10 %) als Schlüsselpersonal definiert und waren diese – unter Einhaltung
strenger Schutzmaßnahmen – (grundsätzlich abwechselnd) auch physisch in den
Büroräumlichkeiten des BMJ anwesend. Seit 6. November 2020 befinden sich
wieder rund 80% der Bediensteten des BMJ im Home-Office, etwa 20 % sind als
Schlüsselpersonal definiert, die sich (abwechselnd) physisch in der
Dienststelle befinden.
Seit 1. Juli 2020 bestehen im BMJ grundsätzlich großzügige Regelungen zur
Verrichtung von Telearbeit, diese Möglichkeit wird auch von rund 50% der
Beamtinnen und Beamten des Allgemeinen Verwaltungsdienstes und der
Vertragsbediensteten genützt.
Davon unabhängig können Bedienstete, die der COVID-19-Risikogruppe
angehören (derzeit 9 Personen) seit 12. Mai 2020 ihrer Arbeit von zuhause
nachkommen und wurden technisch auch dafür ausgestattet.
3. Welche Maßnahmen wurden getroffen, um diese Anzahl zu erhöhen?
Der Anteil der Bediensteten, die ihre Arbeit während der geltenden
Einschränkungen iZm COVID-19 im Home-Office verrichten, lag und liegt wie
dargestellt bei etwa 80%- 90%. Dieser hohe Wert konnte erzielt werden,
indem im Rahmen der Home-Office-Initiative sowie auch im Rahmen der
BMG-Novelle 2020 zahlreiche zusätzlich beschaffte Notebooks in Minimalzeit
softwaremäßig konfiguriert sowie für externe Endgeräte ein gesicherter
Zugang zu den IT-Systemen geschaffen wurde.
Im Zuge der Entwicklung der Covid-19-Krise sowie im Hinblick auf die
grundsätzliche Entscheidung des BMJ, moderne Arbeitsplätze für die
Bediensteten zur Verfügung zu stellen, wird damit dem Schwerpunkt „Modernes
Arbeiten" besondere Bedeutung beigemessen und durch konkrete Maßnahmen
unterstrichen. Selbstverständlich werden diese Maßnahmen so kostenschonend
als möglich umgesetzt.
4. In welchen Organisationseinheiten war kein „Home Office“ möglich, und
aus welchen Gründen?
In bestimmten Bereichen wie etwa den politischen Büros, im Bereich
Wirtschafts-, Veranstaltungs- und Protokollwesen sowie im IT- und
Kommunikationswesen ist die physische Anwesenheit ausgewählter Personen
fallweise unumgänglich, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
Selbstverständlich wird die Anzahl dieser Personen auf das dienstlich
absolut erforderliche Ausmaß reduziert und wurden jeweils Gruppen gebildet.
Mit freundlichen Grüßen