Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

S. g. Herr Minister,

Bitte erteilen Sie mir Auskunft über folgende Frage:

Mit welcher Begründung sollen wir als seit einem Jahr Genesene, und alle anderen, die in unserer Lage sind, durch die 2G Regel ausgeschlossen oder zum Impfen verpflichtet werden?

Die Krankheit war schwer genug, die natürliche Immunisierung hatte ihren Preis. Das Risiko einer Impfung steht in keiner Relation zu einer möglichen Reinfektion mit dem Virus.

Bitte veröffentlichen Sie Stellungnahmen zu den bereits in großer Zahl vorhandenen Studienergebnissen (Israel, Finnland, UK) über die Reinfektionsrate bei natürlich (nicht durch Impfung) aufgebauten neutralisierenden Antikörpern (Spike-Protein) sowie den Vergleich mit Impfdurchbrüchen bei ausschließlich geimpften, nicht genesenen Personen sowie deren Hospitalisierungsrate.

Bitte erteilen Sie mir auch Auskunft über die Frage, warum im Gegensatz dazu ein positiver PCR-Test für den Status "Genesen" für ein halbes Jahr ausreicht, obwohl bekannt ist, dass viele Menschen sich positiven Speichel "ausborgen", um ihr Ergebnis zu fälschen und sich so dem indirekten Impfzwang zu entziehen.

So werden wir die Pandemie nicht in den Griff kriegen. Die neutralisierenden Antikörper sind der Schlüssel, und ausgerechnet die sind jetzt als Nachweis ungültig . Absurd

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2021
  • Frist
    19. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests [#2469]
Datum
24. November 2021 13:17
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
S. g. Herr Minister, Bitte erteilen Sie mir Auskunft über folgende Frage: Mit welcher Begründung sollen wir als seit einem Jahr Genesene, und alle anderen, die in unserer Lage sind, durch die 2G Regel ausgeschlossen oder zum Impfen verpflichtet werden? Die Krankheit war schwer genug, die natürliche Immunisierung hatte ihren Preis. Das Risiko einer Impfung steht in keiner Relation zu einer möglichen Reinfektion mit dem Virus. Bitte veröffentlichen Sie Stellungnahmen zu den bereits in großer Zahl vorhandenen Studienergebnissen (Israel, Finnland, UK) über die Reinfektionsrate bei natürlich (nicht durch Impfung) aufgebauten neutralisierenden Antikörpern (Spike-Protein) sowie den Vergleich mit Impfdurchbrüchen bei ausschließlich geimpften, nicht genesenen Personen sowie deren Hospitalisierungsrate. Bitte erteilen Sie mir auch Auskunft über die Frage, warum im Gegensatz dazu ein positiver PCR-Test für den Status "Genesen" für ein halbes Jahr ausreicht, obwohl bekannt ist, dass viele Menschen sich positiven Speichel "ausborgen", um ihr Ergebnis zu fälschen und sich so dem indirekten Impfzwang zu entziehen. So werden wir die Pandemie nicht in den Griff kriegen. Die neutralisierenden Antikörper sind der Schlüssel, und ausgerechnet die sind jetzt als Nachweis ungültig . Absurd
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive …
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests [#2469]
Datum
20. Januar 2022 10:20
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Anfrage "Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests" vom 24.11.2021 (#2469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2469/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positiv…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests [#2469]
Datum
20. Januar 2022 10:20
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage "Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive PCR Tests" vom 24.11.2021 (#2469) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, [geschwärzt] Anfragenr: 2469 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
RE: WG: Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive... [20220120-102406943/20220201-14423…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
RE: WG: Immunität durch neutralisierende Antikörper und nicht durch positive... [20220120-102406943/20220201-144230519]
Datum
1. Februar 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO.pdf
213,4 KB
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11,7 KB


Sehr geehrte Frau [geschwärzt], Ihre E-Mails sind im Service für Bürgerinnen und Bürger des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingelangt. Wir bedauern, dass die große Anzahl an Anfragen zu einer längeren Bearbeitungsdauer geführt hat! Es ist uns derzeit leider nicht möglich, auf einzelne Fragestellungen im Detail einzugehen. In Bezug auf Fragen zu Covid-19 dürfen wir Sie auf unsere Website verweisen, wo Sie tagesaktuelle Informationen, häufig gestellte Fragen (Zahlen, Daten, Fakten; Österreich; das Virus; Vorbeugung etc.) und weitere Detailinformationen finden. Aktuelle Maßnahmen: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html Weitere häufig gestellte Fragen finden Sie unter: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen.html Die Aktuelle Maßnahmenverordnung sowie die dazugehörige rechtliche Begründung finden Sie unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html Regional können (zusätzliche) Maßnahmen über die bundesweiten Maßnahmen hinausgehend gesetzt werden. Diese werden nach Bundesländern gegliedert angeführt. https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/ Alle Infos zur Corona-Ampel finden Sie unter - https://corona-ampel.gv.at/ Alle Informationen zu den aktuellen Zahlen finden Sie unter AGES Dashboard COVID19 sowie unter https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Daher wird in Österreich ab Anfang Februar eine allgemeine COVID-19-Impfpflicht gelten. Im Vorfeld fand eine breite Abstimmung auf politischer sowie gesellschaftlicher Ebene statt, um möglichst viele Aspekte und Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Zusammenleben berücksichtigen zu können. Die Impfpflicht wird gesetzlich geregelt und so gestaltet sein, dass möglichst wenig in Grundrechte eingegriffen wird. Die Impfpflicht wird nicht mit physischem Zwang durchgesetzt. Die Impfpflicht wird nur anhand der aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnisse umgesetzt. Per Verordnung können neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachträglich berücksichtigt bzw. neue COVID-19 Impfstoffe ergänzt werden. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Website zu den Themenbereichen • allgemeine Informationen • gesetzliche Grundlagen • Umsetzung der Impfpflicht (Ausnahmebestimmungen, Strafbestimmungen) Link: https://www.sozialministerium.at/Corona-Schutzimpfung/Impfpflicht.html Haben Sie Fragen rund um die allgemeine COVID-19-Impfplicht in Österreich, steht Ihnen die AGES Hotline unter der Telefonnummer 0800 555 621 von 0 bis 24 Uhr zur Verfügung. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben.