Impfzertifikat durch Janssen Impfung verliert am 3.1. die Gültigkeit, Zeitpunkt der Impfung wird nicht berücksichtigt
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Wie viele Personen betrifft die Regelung, dass - egal wann man mit dem Janssen Vakzin (Johnson & Johnson) immunisiert wurde und entgegen der urprünglichen Version von einer Gültigkeit 270 Tagen - man mit 3.1. rechtlich als nicht mehr vollständig geimpft gilt?
Welche Verordnung deckt dieses Vorgehen: zum Zeitpunkt der Impfung (bei mir 16.<< Adresse entfernt >>.2021) 270 Tage Gültigkeit vorgesehen und danach, egal wann der Impfstoff verimpft wurde, wird die Verordnung (?) mit 3.1.2022 ungültig?
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Datum28. Dezember 2021
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22. Februar 2022
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Ingrid Lackner
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Details
- Von
- Ingrid Lackner
- Betreff
- Impfzertifikat durch Janssen Impfung verliert am 3.1. die Gültigkeit, Zeitpunkt der Impfung wird nicht berücksichtigt [#2519]
- Datum
- 28. Dezember 2021 13:27
- An
- Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Personen betrifft die Regelung, dass - egal wann man mit dem Janssen Vakzin (Johnson & Johnson) immunisiert wurde und entgegen der urprünglichen Version von einer Gültigkeit 270 Tagen - man mit 3.1. rechtlich als nicht mehr vollständig geimpft gilt?
Welche Verordnung deckt dieses Vorgehen: zum Zeitpunkt der Impfung (bei mir 16.<< Adresse entfernt >>.2021) 270 Tage Gültigkeit vorgesehen und danach, egal wann der Impfstoff verimpft wurde, wird die Verordnung (?) mit 3.1.2022 ungültig?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Ingrid Lackner
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