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Influenzaabstrich

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Ersuche um Auskunft darüber,

+ bei wieviel % der auf SarsCov2 positiv getesteten Personen unabhängig ob asymptomatisch, präsymptomatisch, aktiv erkrankt oder daran verstorben, wurde auch NACHWEISLICH ein Influenzaabstrich oder bei Hospitalisierten auf andere Pneumonien verusachende Keime wie beispielsweise Spitalskeime gemacht? Und wo kann man diese Daten ggf einsehen?

+ Bei wieviel % der auf SarsCov2 positiv getesteten Personen unabhängig ob asymptomatisch, präsymptomatisch, aktiv erkrankt, daran verstorben wurden auch Daten über vorangegangene Influenzaimpfungen erhoben?
Und wo kann man diese Daten ggf einsehen?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    23. November 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Influenzaabstrich [#2056]
Datum
28. September 2020 10:33
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Ersuche um Auskunft darüber, + bei wieviel % der auf SarsCov2 positiv getesteten Personen unabhängig ob asymptomatisch, präsymptomatisch, aktiv erkrankt oder daran verstorben, wurde auch NACHWEISLICH ein Influenzaabstrich oder bei Hospitalisierten auf andere Pneumonien verusachende Keime wie beispielsweise Spitalskeime gemacht? Und wo kann man diese Daten ggf einsehen? + Bei wieviel % der auf SarsCov2 positiv getesteten Personen unabhängig ob asymptomatisch, präsymptomatisch, aktiv erkrankt, daran verstorben wurden auch Daten über vorangegangene Influenzaimpfungen erhoben? Und wo kann man diese Daten ggf einsehen? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in Das Zentrum für Virologie an der Medizinischen Universität Wien wurde vom Gesundheits…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
AW: Influenzaabstrich [#2056] [20200928-103644212/20201007-175223397]
Datum
12. Oktober 2020 09:51
Status
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4,5 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Das Zentrum für Virologie an der Medizinischen Universität Wien wurde vom Gesundheitsministerium als Referenzzentrale für respiratorische Viren, darunter auch SARS-CoV-2 benannt. Das Diagnostische Influenza Netzwerk Österreich (DINÖ) wird von der Nationalen Referenzzentrale für Influenza-Labor am Zentrum für Virologie der Medizinischen Universität Wien (MUW) geführt und ist ein Informations- und Frühwarnsystem, welches der Erfassung der jährlichen Influenzaaktivität dient und auch die rasche Charakterisierung der aktuell zirkulierenden Influenza-Stämme ermöglicht. Seit dem 24.2.2020 wurde das Überwachungsnetzwerk erweitert und die Testung auf SARS-CoV2 in die Routineüberwachung implementiert. Unter https://www.virologie.meduniwien.ac.at/wissenschaft-forschung/virus-epidemiologie/sars-cov-2-ueberwachung/ finden Sie Details dazu, sowie auch Näheres zu den Ergebnissen der Überwachung. SARS-CoV-2 Infektionen (Verdacht, Erkrankung, Todesfälle) unterliegen der Meldepflicht, wobei die zuständige Gesundheitsbehörde die erforderlichen Untersuchungen und Erhebungen zur Feststellung der Infektion und der Infektionsquelle durchführt. Dabei ist die Erhebung des Influenzaimpfstatus nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
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