Informationen zu den sog. "Klimaklebern"

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

im Rahmen meines Studiums in Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck möchte ich zu den Aktivisten der Bewegung "Letzte Generation" forschen und

beantrage hiermit ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Gesammelte nicht-personenbezogene Daten von verhafteten, in Gewahrsam genommene und/oder identifizierte Aktivisten bei angekündigten und/oder unangekündigten Demonstrationen zum Schutz des Klimas.

Besonderes Interesse liegt dabei auf Aktivisten die durch:
a)Störung des Strassen-, Luft-, Schienen- oder Wasserverkehrs oder
b)Sachbeschädigung von Kulturgütern in den letzten 36 Monaten aufgefallen sind.

Ich würde eine Liste mit folgenden Infos zu den Aktivisten benötigen:

Wissenschaftlicher Titel, Geschlecht, Alter, Beruf, Vorstrafen.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. November 2022
  • Frist
    16. Januar 2023
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen meines Studiums in Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck möch…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Informationen zu den sog. "Klimaklebern" [#2778]
Datum
21. November 2022 17:55
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Rahmen meines Studiums in Politikwissenschaften an der Universität Innsbruck möchte ich zu den Aktivisten der Bewegung "Letzte Generation" forschen und beantrage hiermit ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Gesammelte nicht-personenbezogene Daten von verhafteten, in Gewahrsam genommene und/oder identifizierte Aktivisten bei angekündigten und/oder unangekündigten Demonstrationen zum Schutz des Klimas. Besonderes Interesse liegt dabei auf Aktivisten die durch: a)Störung des Strassen-, Luft-, Schienen- oder Wasserverkehrs oder b)Sachbeschädigung von Kulturgütern in den letzten 36 Monaten aufgefallen sind. Ich würde eine Liste mit folgenden Infos zu den Aktivisten benötigen: Wissenschaftlicher Titel, Geschlecht, Alter, Beruf, Vorstrafen. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/anfrage/2778/upload/b686e68f068a0a8d61035bca3ced53e34da05b16/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage unterliegt nicht dem Auskunftspflichtgesetz, weil sich die von Ihnen gew…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Informationen zu den sog. "Klimaklebern" [#2778]
Datum
22. November 2022 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage unterliegt nicht dem Auskunftspflichtgesetz, weil sich die von Ihnen gewünschten Informationen ausschließlich auf Inhalte von strafgerichtlichen (und allenfalls verwaltungsgerichtlichen, damit nicht der Justiz unterliegenden) Verfahren beziehen, die nicht dem Regime des Auskunftspflichtsgesetzes sondern jenem der Verfahrensordnungen (für die Justiz: StPO) unterliegen. Unter den Organen des Bundes iSd § 1 Abs 1 AuskunftspflichtG 1987 sind im Lichte verfassungskonformer Auslegung nur die Organe der Bundesverwaltung, nicht jedoch die Organe der Gerichtsbarkeit zu verstehen. Die Auskunftspflicht bezieht sich somit nicht auf die richterliche Tätigkeit als solche. Diese Bestimmung darf auch nicht dadurch umgangen werden, dass man von den Organen der Justizverwaltung Auskunft über die richterliche Tätigkeit als solche verlangt. Andererseits würde sich die Justizverwaltung in einen bedauerlichen und nur Missverständnisse hervorrufenden Gegensatz zur Rechtsprechung setzen, wenn sie es als ihre Aufgabe betrachten würde, Rechtsauskünfte über Angelegenheiten der Gerichtsbarkeit im Einzelfall zu erteilen (VwGH 13.09.1991, 90/18/0193). Gemäß Art. 90a B-VG sind auch Staatsanwälte Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit. (…) In Rechts- und Amtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft, welche (…) Bestandteil des Ermittlungsaktes der Staatsanwaltschaft wurden, (kann) nur unter den in der StPO geregelten Bedingungen Akteneinsicht genommen werden. Die Erteilung einer entsprechenden Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz durch den Bundesminister für Justiz als Verwaltungsorgan würde die einschlägigen Vorschriften der StPO konterkarieren. (BVwG 13.07.2016, W225 2115814-1). Insoferne dürfen wir Sie auf die Voraussetzungen einer Antragstellung gemäß § 77 StPO (Strafgerichte) bzw § 35 StAG (Staatsanwaltschaften) aufmerksam machen und explizit darauf hinweisen, dass der Antrag von der Universität Innsbruck ("wissenschaftlich anerkannte Einrichtung") gestellt werden muss. Das Bundesministerium für Justiz selbst verfügt über keine der angefragten Daten. Sie haben nunmehr die Möglichkeit die Erlassung eines Bescheids über die Nichterteilung der Auskunft zu beantragen (§ 4 Auskunftspflichtgesetz). Die Erlassung eines solchen Bescheids ist gebühren- und abgabenpflichtig. Sie können den Antrag entweder schriftlich (von Ihnen unterfertigt) in Papierform einbringen oder Ihre Identität mit einem Scan Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Führerschein nachweisen. Danach können wir den beantragten Bescheid ausstellen und den Vorgang mit Ihren Daten als gebührenrelevant an das Finanzamt für Gebühren, Verkehrssteuern und Glückspiel melden. Der Bescheid wird im Wesentlichen dieselbe Begründung enthalten, Sie aber in den Stand versetzen, ein Rechtsmittel gegen die Nichterteilung der Auskunft beim Bundesverwaltungsgericht einzubringen Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
AW: Informationen zu den sog. Klimaklebern [#2778] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ein…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Informationen zu den sog. Klimaklebern [#2778]
Datum
22. November 2022 13:44
An
Bundesministerium für Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Ein kostenpflichtiger Bescheid ist nicht notwendig, ich werde mich mit meiner Professorin in Verbindung setzen und zeitnah versuchen eine formelle Anfrage über die Universität zu deponieren. Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Zeit Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 2778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/anfrage/2778/upload/b686e68f068a0a8d61035bca3ced53e34da05b16/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Justiz
AW: Informationen zu den sog. Klimaklebern [#2778] Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfrage kann relativ formlos u…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: Informationen zu den sog. Klimaklebern [#2778]
Datum
22. November 2022 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfrage kann relativ formlos und elektronisch an die Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> geschickt werden. Sie sollte neben der Darstellung der benötigten Informationen auch kurz Inhalt und Ziel Ihrer wissenschaftlichen Arbeit enthalten und den Bezug der gewünschten Daten zur Studie erläutern. Mit freundlichen Grüßen