Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum wird die Schließung der Flugwetterdienststelle der Austro Control am Flughafen in Salzburg und die damit verbundenen inhaltlichen Änderungen der Flugwettermeldungen(METAR,SPECI,..) nicht an einem dafür vorgesehenen AIRAC(Aeronautical Information Regulation an Control)-Termin vorgenommen?
Anmerkung: In Innsbruck musste der Termin korrekterweise auf den 11.Juli 2024 verschoben werden. Und im Oktober 2023 wurden die Veränderungen in Graz und in Klagenfurt ebenfalls zu einem AIRAC Termin durchgeführt.
Warum also in Salzburg an einem Nicht-AIRAC Termin?
Fakt ist, dass die zu meldenden Wettererscheinungen von 19 auf 7 reduziert werden.
Zusätzlich sinkt die Qualität bei widrigen Wetterverhältnissen. Das ist bei und für die Beurteilung der Daten durch die Nutzer sehr wohl relevant. Eine präzise Information mit der zeitlicher Vorlaufzeit wäre umzusetzen gewesen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    20. Mai 2024
  • Frist
    15. Juli 2024
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine) [#3109]
Datum
20. Mai 2024 16:25
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum wird die Schließung der Flugwetterdienststelle der Austro Control am Flughafen in Salzburg und die damit verbundenen inhaltlichen Änderungen der Flugwettermeldungen(METAR,SPECI,..) nicht an einem dafür vorgesehenen AIRAC(Aeronautical Information Regulation an Control)-Termin vorgenommen? Anmerkung: In Innsbruck musste der Termin korrekterweise auf den 11.Juli 2024 verschoben werden. Und im Oktober 2023 wurden die Veränderungen in Graz und in Klagenfurt ebenfalls zu einem AIRAC Termin durchgeführt. Warum also in Salzburg an einem Nicht-AIRAC Termin? Fakt ist, dass die zu meldenden Wettererscheinungen von 19 auf 7 reduziert werden. Zusätzlich sinkt die Qualität bei widrigen Wetterverhältnissen. Das ist bei und für die Beurteilung der Daten durch die Nutzer sehr wohl relevant. Eine präzise Information mit der zeitlicher Vorlaufzeit wäre umzusetzen gewesen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3109/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in