Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Warum wird die Schließung der Flugwetterdienststelle der Austro Control am Flughafen in Salzburg und die damit verbundenen inhaltlichen Änderungen der Flugwettermeldungen(METAR,SPECI,..) nicht an einem dafür vorgesehenen AIRAC(Aeronautical Information Regulation an Control)-Termin vorgenommen?
Anmerkung: In Innsbruck musste der Termin korrekterweise auf den 11.Juli 2024 verschoben werden. Und im Oktober 2023 wurden die Veränderungen in Graz und in Klagenfurt ebenfalls zu einem AIRAC Termin durchgeführt.
Warum also in Salzburg an einem Nicht-AIRAC Termin?
Fakt ist, dass die zu meldenden Wettererscheinungen von 19 auf 7 reduziert werden.
Zusätzlich sinkt die Qualität bei widrigen Wetterverhältnissen. Das ist bei und für die Beurteilung der Daten durch die Nutzer sehr wohl relevant. Eine präzise Information mit der zeitlicher Vorlaufzeit wäre umzusetzen gewesen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2024
  • Frist
    15. Juli 2024
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine) [#3109]
Datum
20. Mai 2024 16:25
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Warum wird die Schließung der Flugwetterdienststelle der Austro Control am Flughafen in Salzburg und die damit verbundenen inhaltlichen Änderungen der Flugwettermeldungen(METAR,SPECI,..) nicht an einem dafür vorgesehenen AIRAC(Aeronautical Information Regulation an Control)-Termin vorgenommen? Anmerkung: In Innsbruck musste der Termin korrekterweise auf den 11.Juli 2024 verschoben werden. Und im Oktober 2023 wurden die Veränderungen in Graz und in Klagenfurt ebenfalls zu einem AIRAC Termin durchgeführt. Warum also in Salzburg an einem Nicht-AIRAC Termin? Fakt ist, dass die zu meldenden Wettererscheinungen von 19 auf 7 reduziert werden. Zusätzlich sinkt die Qualität bei widrigen Wetterverhältnissen. Das ist bei und für die Beurteilung der Daten durch die Nutzer sehr wohl relevant. Eine präzise Information mit der zeitlicher Vorlaufzeit wäre umzusetzen gewesen.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3109/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)" vom 20.05.2024 (#3109)…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine) [#3109]
Datum
16. Juli 2024 11:17
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)" vom 20.05.2024 (#3109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragesteller/in
Guten Tag, meine Anfrage "Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)" vom 20.05.2024 (#3109)…
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine) [#3109]
Datum
16. Juli 2024 11:17
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Anfrage "Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine)" vom 20.05.2024 (#3109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrtAntragsteller/in die Erledigung Ihrer Anfrage befindet sich in der finalen Abstimmung und wird Ihnen i…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
AW: Inkrafttreten von Veränderungen in der Luftfahrt(AIRAC Termine) [#3109]
Datum
16. Juli 2024 13:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Erledigung Ihrer Anfrage befindet sich in der finalen Abstimmung und wird Ihnen in den nächsten Tagen übermittelt. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#31…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu „Inkrafttreten von Veränderungen in der Luft-fahrt(AIRAC Termine) [#3109]“ und „Schließung der Flugwetterdienststellen Salzburg und Innsbruck [#3121-3125]“, vom 20.05.24 und 28.05.24
Datum
17. Juli 2024 09:27
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
bmk-extern-einzelversand.pdf
284,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte beachten Sie die Erledigung im Anhang. Es darf darauf hingewiesen werden, dass in eine Veröffentlichung der, in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen