Internet of Things (IoT)-Forensik
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das “Internet of Things” (IoT) gewinnt zunehmend an Bedeutung für den Lebensalltag der Menschen. Seien es Autos, Häuser, Kaffeemaschinen, Uhren oder Herzschrittmacher: Immer mehr Geräte sind mit dem Internet verbunden. Dies geht auch mit einer kontinuierlichen Generierung von Daten einher, die konkrete Aufschlüsse über das Verhalten und die Persönlichkeit von Menschen geben können.
Das Innenministerium setzt sich zusehends mit IoT als Bedrohung und als Angriffspunkt für Cybercrime auseinander, z. B. im Zuge des KIRAS-Projekts IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). In der Projektbeschreibung heißt es, man wolle u. a . „dem Bundesministerium für Inneres (BMI) einen Wissensvorsprung für Polizei und Forensik […] schaffen“.
In der Anfragebeantwortung 1837/AB vom 4.12.2018 zu 1823/J (XXVI. GP)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01837/imfname_724660.pdf ) wird zu Frage 4 zudem durch Innenminister Kickl berichtet, es werde im Rahmen des Konzeptes C4 (Cybercrime Competence Center) an Internet of Things (IoT)-Forensik gearbeitet.
1) Ist geplant, im Zuge der „IoT-Forensik“ personenbezogene Daten zu verarbeiten? Wenn ja, welche?
1a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
2) Ist geplant, Daten aus dem Bereich des IoT zur Aufklärung und Bekämpfung anderer Straftaten zu nutzen als die, die mittels IoT begangen wurden?
3) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats.
4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats.
5) Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt?
6) Gibt es noch weitere Projekte des BMI, die sich mit IoT im polizeilichen Bereich auseinandersetzen?
Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Juli 2019
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20. September 2019
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