Internet of Things (IoT)-Forensik

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Das “Internet of Things” (IoT) gewinnt zunehmend an Bedeutung für den Lebensalltag der Menschen. Seien es Autos, Häuser, Kaffeemaschinen, Uhren oder Herzschrittmacher: Immer mehr Geräte sind mit dem Internet verbunden. Dies geht auch mit einer kontinuierlichen Generierung von Daten einher, die konkrete Aufschlüsse über das Verhalten und die Persönlichkeit von Menschen geben können.

Das Innenministerium setzt sich zusehends mit IoT als Bedrohung und als Angriffspunkt für Cybercrime auseinander, z. B. im Zuge des KIRAS-Projekts IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). In der Projektbeschreibung heißt es, man wolle u. a . „dem Bundesministerium für Inneres (BMI) einen Wissensvorsprung für Polizei und Forensik […] schaffen“.

In der Anfragebeantwortung 1837/AB vom 4.12.2018 zu 1823/J (XXVI. GP)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01837/imfname_724660.pdf ) wird zu Frage 4 zudem durch Innenminister Kickl berichtet, es werde im Rahmen des Konzeptes C4 (Cybercrime Competence Center) an Internet of Things (IoT)-Forensik gearbeitet.

1) Ist geplant, im Zuge der „IoT-Forensik“ personenbezogene Daten zu verarbeiten? Wenn ja, welche?
1a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
2) Ist geplant, Daten aus dem Bereich des IoT zur Aufklärung und Bekämpfung anderer Straftaten zu nutzen als die, die mittels IoT begangen wurden?
3) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats.
4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats.
5) Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt?
6) Gibt es noch weitere Projekte des BMI, die sich mit IoT im polizeilichen Bereich auseinandersetzen?

Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage!

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2019
  • Frist
    20. September 2019
  • 0 Follower:innen
Angelika Adensamer
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Angelika Adensamer
Betreff
Internet of Things (IoT)-Forensik [#1774]
Datum
26. Juli 2019 15:12
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Das “Internet of Things” (IoT) gewinnt zunehmend an Bedeutung für den Lebensalltag der Menschen. Seien es Autos, Häuser, Kaffeemaschinen, Uhren oder Herzschrittmacher: Immer mehr Geräte sind mit dem Internet verbunden. Dies geht auch mit einer kontinuierlichen Generierung von Daten einher, die konkrete Aufschlüsse über das Verhalten und die Persönlichkeit von Menschen geben können. Das Innenministerium setzt sich zusehends mit IoT als Bedrohung und als Angriffspunkt für Cybercrime auseinander, z. B. im Zuge des KIRAS-Projekts IoThreats (https://projekte.ffg.at/projekt/2742370 ). In der Projektbeschreibung heißt es, man wolle u. a . „dem Bundesministerium für Inneres (BMI) einen Wissensvorsprung für Polizei und Forensik […] schaffen“. In der Anfragebeantwortung 1837/AB vom 4.12.2018 zu 1823/J (XXVI. GP)(https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/AB/AB_01837/imfname_724660.pdf ) wird zu Frage 4 zudem durch Innenminister Kickl berichtet, es werde im Rahmen des Konzeptes C4 (Cybercrime Competence Center) an Internet of Things (IoT)-Forensik gearbeitet. 1) Ist geplant, im Zuge der „IoT-Forensik“ personenbezogene Daten zu verarbeiten? Wenn ja, welche? 1a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? 2) Ist geplant, Daten aus dem Bereich des IoT zur Aufklärung und Bekämpfung anderer Straftaten zu nutzen als die, die mittels IoT begangen wurden? 3) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats. 4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats. 5) Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt? 6) Gibt es noch weitere Projekte des BMI, die sich mit IoT im polizeilichen Bereich auseinandersetzen? Ich stelle diese Anfrage als Policy Advisor des Vereins epicenter.works (https://epicenter.works) und beabsichtige, die Informationen und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Ich erfülle die vom Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (29.5.2018) festgehaltenen Kriterien eines sogenannten „Social Watchdog“. In dieser Entscheidung hat der VwGH unter anderem festgestellt, dass es bei Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz geboten sein kann, dem/der AuskunftswerberIn Zugang zu den relevanten Dokumenten zu gewähren. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Bemühungen rund um die Bearbeitung meiner Anfrage! Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (z. B.: Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG. Mit freundlichen Grüßen Angelika Adensamer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Angelika Adensamer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrte Frau Adensamer! Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift vom 26. Juli 2019 dürfen wir Ihre Fragen – nach Be…
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Internet of Things (IoT)-Forensik [#1774]
Datum
23. August 2019 13:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Adensamer! Bezugnehmend auf Ihre Zuschrift vom 26. Juli 2019 dürfen wir Ihre Fragen – nach Befassung der relevanten Stellen – wie folgt beantworten: Zu den Fragen 1) Ist geplant, im Zuge der „IoT-Forensik“ personenbezogene Daten zu verarbeiten? Wenn ja, welche? 1a) Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage? 2) Ist geplant, Daten aus dem Bereich des IoT zur Aufklärung und Bekämpfung anderer Straftaten zu nutzen als die, die mittels IoT begangen wurden? Nein. Zu den Fragen 3) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts der Ausschreibung für das Projekt IoThreats. 4) Ich beantrage die Übermittlung des Wortlauts des Vertrags über das Projekt IoThreats. 5) Wie viel wurde für das Projekt IoThreats von staatlichen Stellen gezahlt? Das Bundesministerium für Inneres hat sich an der F&E-Dienstleistung mit dem Akronym IoThreats, finanziert im Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, als Bedarfsträger beteiligt. Mit dem Bund idente Bedarfsträger können nicht als Finanzierungsantragsteller auftreten. Dementsprechend sind sämtliche Auskünfte betreffend Finanzierungsvertrag und Leistungsentgelt beim Hauptauftragnehmer oder dem programmverantwortlichen BMVIT zu erfragen. Frage 6) Gibt es noch weitere Projekte des BMI, die sich mit IoT im polizeilichen Bereich auseinandersetzen? Nein. Mit freundlichen Grüßen