Ist Österreich im Krieg gegen Russland?

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Die deutsche Außenministerin, Frau Baerbock, sagte: "Yes, we have to do more to defend Ukraine. Yes, we have to do more also on tanks. But the most important and the crucial part is that we do it together and that we do not play the blame game in Europe - because we are fighting a war against Russia and not against each other".

Die Aussage der dt. Außenministerin bezieht "Europa" in die Darstellung mit ein, "wir" seien im Krieg gegen Russland. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die belegen, dass sich Österreich im Krieg gegen Russland befindet, welche Beschlüsse dem Krieg zugrunde liegen und mit welchen Verlusten Österreich zu rechnen hat. Sollte es sich um ein Missverständnis handeln, ersuche ich höflichst um eine klare Distanzierung von der Aussage von Frau Baerbock.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    12. April 2023
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Gabriele Faller
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Details
Von
Gabriele Faller
Betreff
Ist Österreich im Krieg gegen Russland? [#2825]
Datum
15. Februar 2023 10:42
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Die deutsche Außenministerin, Frau Baerbock, sagte: "Yes, we have to do more to defend Ukraine. Yes, we have to do more also on tanks. But the most important and the crucial part is that we do it together and that we do not play the blame game in Europe - because we are fighting a war against Russia and not against each other". Die Aussage der dt. Außenministerin bezieht "Europa" in die Darstellung mit ein, "wir" seien im Krieg gegen Russland. Bitte senden Sie mir alle Unterlagen zu, die belegen, dass sich Österreich im Krieg gegen Russland befindet, welche Beschlüsse dem Krieg zugrunde liegen und mit welchen Verlusten Österreich zu rechnen hat. Sollte es sich um ein Missverständnis handeln, ersuche ich höflichst um eine klare Distanzierung von der Aussage von Frau Baerbock.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Gabriele Faller Anfragenr: 2825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2825/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023 Mit freundlichen Grüßen,
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023
Datum
3. März 2023 12:41
Status
Warte auf Antwort
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Mit freundlichen Grüßen,
Gabriele Faller
AW: Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023 [#2825] Guten Tag, Sie haben mir geantwortet, dass aus völkerrechtlicher Si…
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Von
Gabriele Faller
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AW: Ihre Anfrage vom 15. Februar 2023 [#2825]
Datum
13. März 2023 08:09
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben mir geantwortet, dass aus völkerrechtlicher Sicht kein Mitgliedstaat der Europäischen Union im Krieg mit Russland befände. Sind -ihnen andere Definitionen von Kriegseintritt als eine formelle Kriegserklärung bekannt und falls ja, befindet sich Österreich nach keiner möglichen Definition im Krieg mit Russland? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die gemeinsame Beschaffung von Waffen für die im Krieg befindliche Ukraine durch die Europäische Union? Ist die EU bzw. Österreich als Teil der EU im Krieg mit Russland? Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller Anfragenr: 2825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2825/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825] Sehr geehrte Frau Faller, Wie wir Ihnen bereits …
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825]
Datum
22. März 2023 20:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Faller, Wie wir Ihnen bereits mit Schreiben vom 28. Februar 2023 mitgeteilt haben, kann ich nur nochmals festhalten, dass sich die EU bzw. Österreich als Teil der EU nicht im Krieg mit Russland befindet. Zwar gibt es aus völkerrechtlicher Sicht neben einer formellen Kriegserklärung auch einen konkludenten Kriegseintritt, jedoch liegen die dafür erforderlichen Kriterien weder für Österreich noch für einen anderen Mitgliedstaat der EU vor: Bei einer Kriegspartei muss neben dem objektiven Kriterium tatsächlicher militärischer Kampfhandlungen auch das subjektive Kriterium des sog. „animus belligerendi“ (Kriegswille) vorliegen. Wenn der Kriegswille nicht durch eine Kriegserklärung formell ausgedrückt wird, kann er konkludent durch die Ausrufung des Kriegsrechts und den Abbruch aller friedlichen (d.h. auch diplomatischen) Beziehungen zwischen den Kriegsparteien evident sein. Durch die gemeinsame Beschaffung und Lieferung von Waffen an die im Krieg befindliche Ukraine werden die Mitgliedstaaten der EU nicht zu Kriegsparteien („belligerent states“), sie behalten ihren Status als „nicht-kriegführende Staaten“ („non-belligerent States“). Zu beachten ist, dass sich Österreich als neutraler Staat – gemeinsam mit Malta und Irland – an der gemeinsame Beschaffung, Finanzierung und Lieferung von Waffen an die Ukraine im Rahmen der EU nicht beteiligt, sondern sich bei allen relevanten EU-Beschlüssen konstruktiv enthalten hat. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Faller
AW: Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825] Guten Tag << Anrede >> Danke für…
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Von
Gabriele Faller
Betreff
AW: Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825]
Datum
25. März 2023 16:41
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> Danke für Ihre Ausführungen, die ich im Wesentlichen sehr gut nachvollziehen kann. Sie schreiben: "Durch die gemeinsame Beschaffung und Lieferung von Waffen an die im Krieg befindliche Ukraine werden die Mitgliedstaaten der EU nicht zu Kriegsparteien („belligerent states“), sie behalten ihren Status als „nicht-kriegführende Staaten“ („non-belligerent States“)." Nun entspricht Ihre Erklärung jener des wissenschaftlichen Diensts des dt. Bundestags, wobei es darauf ankommt, ob eine Einweisung einer Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen erfolgt. "Erst wenn neben der Belieferung mit Waffen auch die Einweisung der Konfliktpartei bzw. Ausbildung an solchen Waffen in Rede stünde, würde man den gesicherten Bereich der Nichtkriegsführung verlassen." https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf Inwieweit wird der Status Österreichs durch die Schulung von ukrainischen Soldaten in oder von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in seinem Status als "belligerent state" oder "non-belligerent state" beeinflusst? Meines Wissens gibt es seitens Russland keine formelle Kriegserklärung an die Ukraine und ebenso fehlt ein nachweisbarer „animus belligerendi“ seitens Russland, da Russland behauptet, eine "Spezialoperation" und keinen Krieg zu führen. Inwieweit ist im Falle Russlands formal nachweisbar, dass sich Russland im Krieg gegen die Ukraine befindet? Hingegen gibt es in Österreich eine neue Entwicklung. Die Klubobfrau der Grünen im Parlament, Sigrid Maurer, sagt im Rahmen einer Pressekonferenz am 23.3.2023: “Wir sind immer noch im Krieg”. Frau Maurer hat als Klubchefin einer Regierungspartei offenbar einen „animus belligerendi“. Inwieweit beeinflusst dieser Kriegswille den Status Österreichs? Ist die Aussage von Frau Maurer eine falsche Behauptung oder zutreffend? Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller Anfragenr: 2825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2825/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
2. Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825] Sehr geehrte Frau Faller, Die Veröffentlichu…
Von
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Betreff
2. Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825]
Datum
28. März 2023 20:52
Status
Sehr geehrte Frau Faller, Die Veröffentlichungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sind meist interessante und gute Ausarbeitungen, jedoch aus völkerrechtlicher Sicht für Österreich nicht rechtlich maßgeblich. Die gilt insbesondere für die von Ihnen zitierte Veröffentlichung<https://www.bundestag.de/resource/blob/892384/d9b4c174ae0e0af275b8f42b143b2308/WD-2-019-22-pdf-data.pdf>, bei der es sich um kein Gutachten, sondern einen aktuellen "Sachstand" in Form einer Kompilation der Meinungen deutscher Rechtswissenschaftler aus div. Zeitungen und Blogs handelt. Festzuhalten ist, dass die Mitgliedstaaten der EU weder durch die Lieferung von Waffen an die Ukraine noch durch die Ausbildung ukrainischer Soldaten zu kriegsführenden Konfliktparteien („co-belligerent States“) werden. Letztlich kann diese Frage aus österreichischer Sicht dahingestellt bleiben, da sich Österreich weder an der Finanzierung und Lieferung von Waffen noch an der Ausbildung ukrainischer Soldaten beteiligt. Der Status Österreichs wird durch die Aktivitäten in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht beeinflusst. Selbst wenn Russland keine formelle Kriegserklärung abgeben hat und den Krieg gegen die Ukraine als "Spezialoperation" bezeichnet, liegt nach objektiven und subjektiven Kriterien unzweifelhaft ein Krieg im völkerrechtlichen Sinn vor: Wie ich bereits aufgeführt habe, kann der Kriegswille auch konkludent ausgedrückt werden: Zwischen der Ukraine und Russland wurden am 24.02.2022 die diplomatischen Beziehungen abgebrochen und es wurde das Kriegsrecht sowohl von der Ukraine als auch von Russland (siehe Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation vom 19.10.2022 Nr. 756<http://publication.pravo.gov.ru/Document/View/0001202210190002?index=0&rangeSize=1> "Über die Verhängung des Kriegsrechts auf dem Gebiet der Volksrepublik Donezk, der Volksrepublik Lugansk, der Regionen Saporischschja und Cherson", die aus russischer Sicht Teil der Russischen Föderation sind) ausgerufen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Aussagen der Klubobfrau der Grünen im Parlament bei einer Pressekonferenz nicht inhaltlich kommentieren oder interpretieren möchte. Aus rein formaler Sicht sind die Aussagen für den Status Österreichs weder verfassungsrechtlich (siehe meine früheren Ausführungen zu Art. 38 B-VG) noch völkerrechtlich relevant (zu den für völkerrechtliche Erklärungen befugten Staatsorganen siehe Art. 7 Abs. 2 lit. a der Wiener Vertragsrechtskonvention<https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000684>). Bitte beachten Sie auch, dass es meinen Mitarbeiter:innen und mir angesichts der zahlreichen anderen Aufgaben des Völkerrechtsbüros aus zeitlichen Gründen in Zukunft nicht mehr möglich sein wird, Ihre allgemeinen Rechtsfragen im Detail zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Faller
AW: 2. Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825] Guten Tag, Vielen Dank Herr Bot. Dr. Bühl…
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Gabriele Faller
Betreff
AW: 2. Nachtrag: Ihre Anfrage vom 15. Februar und 13. März 2023 [#2825]
Datum
10. April 2023 23:49
An
Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Vielen Dank Herr Bot. Dr. Bühler! Mit freundlichen Grüßen Gabriele Faller Anfragenr: 2825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2825/ Postanschrift Gabriele Faller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>