Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http eine DSG Verletzung?
Anfrage an:
Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Bei vielen Unternehmenswebseiten werden Formulare die personenbezogene Daten wie „Name“, „Anschrift“, „Telefonnummer“, „Email“, etc. als Pflichtfelder haben, unverschlüsselt per http übertragen anstatt die Daten durch Transportverschlüsselung gegen Verlust zu sichern.
Liegt in solchen Fällen eine Verletzung des Datenschutzgesetzes im allgemeinen und konkret gegen §14 DSG vor?
Falls ja, wie kann ich bei der Datenschutzbehörde eine entsprechende Meldung machen damit diese gegen solche Verletzungen vorgehen kann?
Falls nein, warum nicht?
Information nicht vorhanden
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Datum5. Oktober 2014
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30. November 2014
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