Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http eine DSG Verletzung?

Anfrage an: Datenschutzbehörde
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Bei vielen Unternehmenswebseiten werden Formulare die personenbezogene Daten wie „Name“, „Anschrift“, „Telefonnummer“, „Email“, etc. als Pflichtfelder haben, unverschlüsselt per http übertragen anstatt die Daten durch Transportverschlüsselung gegen Verlust zu sichern.

Liegt in solchen Fällen eine Verletzung des Datenschutzgesetzes im allgemeinen und konkret gegen §14 DSG vor?

Falls ja, wie kann ich bei der Datenschutzbehörde eine entsprechende Meldung machen damit diese gegen solche Verletzungen vorgehen kann?

Falls nein, warum nicht?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Oktober 2014
  • Frist
    30. November 2014
  • Ein:e Follower:in
Pepi Zawodsky
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Pepi Zawodsky
Betreff
Datum
5. Oktober 2014 21:13
An
Datenschutzbehörde
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Bei vielen Unternehmenswebseiten werden Formulare die personenbezogene Daten wie „Name“, „Anschrift“, „Telefonnummer“, „Email“, etc. als Pflichtfelder haben, unverschlüsselt per http übertragen anstatt die Daten durch Transportverschlüsselung gegen Verlust zu sichern. Liegt in solchen Fällen eine Verletzung des Datenschutzgesetzes im allgemeinen und konkret gegen §14 DSG vor? Falls ja, wie kann ich bei der Datenschutzbehörde eine entsprechende Meldung machen damit diese gegen solche Verletzungen vorgehen kann? Falls nein, warum nicht?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Pepi Zawodsky Postanschrift Pepi Zawodsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Pepi Zawodsky
Pepi Zawodsky
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Pepi Zawodsky
Betreff
Datum
1. Dezember 2014 12:14
An
Datenschutzbehörde
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http eine DSG Verletzung?" vom 05.10.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Stunden, 55 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Pepi Zawodsky Postanschrift Pepi Zawodsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Pepi Zawodsky
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http…
An Datenschutzbehörde Details
Von
Pepi Zawodsky
Betreff
Datum
13. Januar 2015 12:48
An
Datenschutzbehörde
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Anfrage "Ist unverschlüsselte Übertragung personenbezogener Daten über http eine DSG Verletzung?" vom 05.10.2014 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Pepi Zawodsky Postanschrift Pepi Zawodsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Datenschutzbehörde
Sehr geehrter Herr Zawodsky! Sie haben eine Antwort erhalten (Zahl D209.750/1757-DSB/2014, siehe Anlage). Bitte …
Von
Datenschutzbehörde
Betreff
Datum
13. Januar 2015 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Zawodsky! Sie haben eine Antwort erhalten (Zahl D209.750/1757-DSB/2014, siehe Anlage). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie immer noch einen Bescheid gemäß AuskunftspflichtG haben wollen. Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem AuskunftspflichtG keinen Anspruch auf rechtliche Gutachten haben: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1998010473_20001011X02 Mit den besten Grüßen,