Kinderrechte
Ich habe die Kinderrechte gelesen und bin zu dem Schluß gekommen, daß eigentlich die Kinder die Erziehungsberechtigten und auch die Obsorgeberechtigten sind, also ein Recht darauf haben und die Eltern, sofern sie mit der Obsorge betraut sind, bzw der Staat die Pflicht haben dafür zu sorgen, daß die Kinderrechte eingehalten werden. Sehe ich das richtig?
Also zB beim Artikel 9 Punkt 3 der Kinderrechte müsste also der Elternteil der mit der Obsorge betraut ist sich darum kümmern, daß die Kinder zu ihrem Recht auf direkten und persönlichen Kontakt zu beiden Elternteilen kommen. Das ist das einzige wo ich, als nicht mit der Obsorge betrauter Elternteil überprüfen kann ob die Mütter meiner Kinder die Kinderrechte einhalten und das läuft eher mäßig befriedigend.
Ist es eine Kindeswohlgefährdung wenn der mit der Obsorge betraute Elternteil die Kinderrechte nicht kennt bzw nicht umsetzt?
Oder ist es vielleicht sogar Kindesmissbrauch wenn dieser Elternteil die Kinderrechte vorsätzlich verletzt um dem anderen Elternteil "eines auszuwischen" möglicherweise sogar mit sexuellem Motiv, wobei Sexualität für mich mehr ist als nur Geschlechtsverkehr, also aufgrund unaufgearbeiteter sexueller Spannungen zwischen den Eltern? Es wäre aber auch schon Schlimm wenn nur Geld und Macht die Gründe wären.
Wenn dem so ist, leisten dann das Jugendamt und die Gerichte da Beihilfe?
Ich habe mich mit einer ähnlichen Anfrage schon ans Familienministerium gewannt, die haben sich aber für nicht zuständig erklärt und mich ans Bundeskanzleramt verwiesen und nachdem die Kinderrechte ja in der Verfassung stehen und bei Ihnen ja auch die Frau Bundesministerin für Verfassung arbeitet, soweit ich gelesen habe, glaube ich, daß ich bei Ihnen Richtig bin
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. September 2021
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22. November 2021
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