Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Leobendorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1080]
Datum
14. März 2018 19:26
An
Leobendorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1080] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Leobendorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Auskunftsbegehren: Streichungen aus Wählerregister – ergänzende Begründung [#1080]
Datum
17. April 2018 13:43
An
Leobendorf, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Bezug auf das von mir im März übermittelte Auskunftsbegehren betreffend "Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister" möchte ich ergänzend anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (https://www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten statistischen Daten veröffentlichen. Die Anfrage liegt im öffentlichen Interesse. Es liegt kein Privatinteresse vor. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb (im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) mit der von JournalistInnen vergleichbar. Zahlreiche Gemeinden haben für eine idente Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Laut BMF ist in Bezug auf die Anwendung der Gebührenrichtlinie kein Privatinteresse anzunehmen bei "Eingaben, in denen zum Vorteil der Allgemeinheit tatsächliche oder vermeintliche Unzukömmlichkeiten in der Verwaltung aufgezeigt werden und deren Beseitigung angeregt wird; dies gilt selbst dann, wenn der Anlass der Eingabe eine die Privatinteressen des Einschreiters berührende Angelegenheit betrifft." (https://findok.bmf.gv.at/findok/resources/pdf/ff6984fd-b640-4906-94fb-474822f458a8/25527.1.-1.X.pdf, S. 70) Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung abgegeben wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit (Gebührenrichtlinie, Rz 305). Eine (formlose) Auskunftserteilung per Email genügt mir, eine postalische Antwort ist nicht nötig. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Leobendorf, Niederösterreich
Landtagswahl; Streichung aus Wählerregister Sehr geehrter Herr Huter! Das Landesbürgerevidenzgesetz wurde vom NÖ …
Von
Leobendorf, Niederösterreich
Betreff
Landtagswahl; Streichung aus Wählerregister
Datum
18. April 2018 09:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Das Landesbürgerevidenzgesetz wurde vom NÖ Landtag per 01.07.2017 geändert. Die Grundvoraussetzung für das Wahlrecht bei Landtags- bzw. Gemeinderatswahlen ist das Vorliegen eines ordentlichen Wohnsitzes (Eintrag in die Wählerevidenz) Ab diesem Zeitpunkt (01.07.2017) mussten Personen bei Anmeldung eines Zweitwohnsitzes zur Beurteilung, ob ein ordentlicher Wohnsitz vorliegt, mitwirken, und auch ein "Wählerevidenzblatt" ausfüllen. Diese "Erhebung" musste auch rückwirkend für alle Zweitwohnsitzer in die Wege geleitet werden. Die Beantwortung erfolgt in einem anderen Farbton, anschließend an die Fragestellung: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? Im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.09.2017 wurden 463 Personen aus der Wählerevidenz (und nicht aus dem Wählerverzeichnis - dies lag für die Landtagswahl ja noch nicht auf) - gestrichen. 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? Von den Personen, die am Stichtag (17.11.2017) mit Nebenwohnsitz gemeldet waren wurde keine gestrichen. 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? - 224 Personen 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein "ordentlicher Wohnsitz" bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wurden die Betroffenen zwei Mal (Juli u. Sept. 2017) schriftlich aufgefordert das gleichzeitig übermittelte Wählerevidenzblatt, für die Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes, auszufüllen und zu retournieren. Jene Betroffenen, die das Wählerevidenzblatt ordnungsgemäß ausgefüllt retourniert haben, wurden in der Wählerevidenz belassen. Jene Betroffenen, die das Wählerevidenzblatt nicht retourniert haben, bzw. jene, die schriftlich ihr Desinteresse für den Verbleib in der Wählerevidenz bekundet haben, wurden gestrichen. 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? - 463 Personen 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Eingelangt ist 1 Antrag auf Wiederaufnahme - und diesem wurde auch stattgegeben. Mit freundlichen Grüßen