Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Litschau, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1088]
Datum
14. März 2018 19:29
An
Litschau, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Litschau, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter! Ich darf Ihnen nachstehend die Fragen wie folgt beantworten: 1) Wie viele Personen wur…
Von
Litschau, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1088]
Datum
20. März 2018 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Ich darf Ihnen nachstehend die Fragen wie folgt beantworten: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? Wir nehmen an, dass sie nicht Streichungen aus dem Wählerverzeichnis meinen, sondern Streichungen aus den Wählerevidenzen im Zuge der vorgelagerten Erhebungen. Hier waren 29 Personen betroffen. 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? Hier kann die Antwort aufbauend auf Frage 1 nur 0 Personen lauten, da ja bereits im Vorfeld die Wählerevidenzen zu bearbeiten waren und in Litschau keine Berichtigungsanträge im Vorfeld der Wahl gestellt wurden. 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? Es waren insgesamt 639 "Nebenwohnsitzer" wahlberechtigt. 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? Es wurden alle Betroffenen 2-malig mit einem Anschreiben kontaktiert. Sofern keine Erhebungsblätter zurückgekommen sind, wurde mit Telefonaten bzw. E-Mails Kontakt aufgenommen und Informationen erhoben. Weiters wurden zusätzlich am Amt vorhandene Informationen ausgewertet. Die Beurteilungen erfolgten dann nach den Vorgaben des NÖ Landesbürgerevidenzengesetz. 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? Alle 29 Personen. 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Keine Berichtigungsanträge eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Mathias …
An Litschau, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1088]
Datum
20. März 2018 14:58
An
Litschau, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen Mathias Huter Anfragenr: 1088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Litschau, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter! Da die Beantwortung ihrer Anfrage offensichtlich ausreichend war, habe ich auf Grund de…
Von
Litschau, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1088]
Datum
10. April 2018 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! Da die Beantwortung ihrer Anfrage offensichtlich ausreichend war, habe ich auf Grund der Bestimmungen des Gebührengesetzes nachzufragen, wofür genau die angefragten Informationen benötigt werden. Gemäß dieser Fakten haben wir nämlich zu entscheiden, ob für ihre Anfrage eine Gebühr nach dem Gebührengesetz vorgeschrieben werden muss. Gerne erwarte ich ihre diesbezügliche Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückfrage! Ich engagiere mich als Generalsekretär des V…
An Litschau, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1088]
Datum
10. April 2018 16:25
An
Litschau, Niederösterreich
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückfrage! Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (www.informationsfreiheit.at) ehrenamtlich für eine Stärkung von Grundrechten und werde die von Ihnen beantragten Auskünfte für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden. Wir werden sowohl unsere Analyse als auch die detaillierten Daten veröffentlichen. Meine Anfrage liegt deshalb im öffentlichen Interesse, es besteht kein Privatinteresse. Unser Verein versucht einen Beitrag zu öffentlichen Debatten zu leisten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb, im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit der gesellschaftlichen Rolle mit einem Nachrichtenmediums vergleichbar. Ich ersuche Sie deshalb, von einer Gebührenforderung abzusehen und bedanke mich nochmals für Ihre Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>