Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    9. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Altendorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#946]
Datum
14. März 2018 14:13
An
Altendorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Altendorf, Niederösterreich
Sehr geehrter Herr Huter, wir werden in den nächsten Tagen Ihre Auskunftsanfrage bearbeiten. Im Vorfeld möchten w…
Von
Altendorf, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#946]
Datum
28. März 2018 10:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Huter, wir werden in den nächsten Tagen Ihre Auskunftsanfrage bearbeiten. Im Vorfeld möchten wir Sie auf die anfallende Gebühr, gemäß § 14 TP 6 Z 1 Gebührengesetz in der Höhe von € 14,30, hinweisen. Wir bitten um eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
Altendorf, Niederösterreich
Kein Nachrichtentext
Von
Altendorf, Niederösterreich
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
762,6 KB
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung! Ich möchte ergänzend zu meinem Auskunftsbegehren anme…
An Altendorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#946]
Datum
11. April 2018 15:40
An
Altendorf, Niederösterreich
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre Rückmeldung! Ich möchte ergänzend zu meinem Auskunftsbegehren anmerken: Ich engagiere mich als Generalsekretär des Vereins Forum Informationsfreiheit (www.informationsfreiheit.at) für eine Stärkung von demokratischen Grundrechten sowie für mehr Transparenz in Politik und Verwaltung. Die beantragten Auskünfte werden wir für eine Analyse des NÖ Wahlsystems verwenden und samt den detaillierten Daten veröffentlichen. Unser Verein leistet einen Beitrag zu öffentlichen Debatten, unter anderem durch Publikationen, öffentliche Diskussionsveranstaltungen und Stellungnahmen im Rahmen parlamentarischer Begutachtungen. Unsere gesellschaftliche Rolle ist deshalb, im Sinne von Erkenntnissen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, mit der von JournalistInnen vergleichbar. Ich weise darauf hin, dass das Gebührengesetz keine Gebühren für Eingaben vorsieht, wenn Anfragen im öffentlichen Interesse liegen. Zahlreiche Gemeinden haben für meine Anfrage keine Gebühren in Rechnung gestellt, eine Auflistung (die wir weiter aktualisieren) finden Sie unter: https://www.informationsfreiheit.at/2018/04/09/waehlerverzeichnis-buergerfreundliche-gemeinden/ Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen um die Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>