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Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    11. Mai 2018
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: …
An Velm-Götzendorf, Niederösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1437]
Datum
16. März 2018 14:18
An
Velm-Götzendorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Velm-Götzendorf, Niederösterreich
Kein Nachrichtentext
Von
Velm-Götzendorf, Niederösterreich
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Velm-Götzendorf, Niederösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir wie folgt mit: ad 1) Es wurden 123 Personen…
Von
Velm-Götzendorf, Niederösterreich
Betreff
AW: Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1437]
Datum
29. März 2018 11:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in In Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir wie folgt mit: ad 1) Es wurden 123 Personen aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. ad 2) Eine derartige Erhebung wurde zu keinem Zeitpunkt durchgeführt, die Daten sind der Gemeinde daher unbekannt. Eine Auswertung, wonach eine Streichung ausschließlich aufgrund des fehlenden ordentlichen Wohnsitzes vorgenommen wurde, ist - da die diesbezüglichen rechtlichen Rahmenbedingungen von mehreren Faktoren abhängig sind - unseres Erachtens auch nicht möglich. ad 3) Es waren 39 Personen mit Nebenwohnsitz wahlberechtigt. ad 4) In der Annahme, dass sich Ihre Frage ebenfalls auf den Zeitraum im Vorfeld der letzten Landtagswahl bezieht, teilen wir mit, dass die Grundlage des Ermittlungsverfahrens § 2 NÖ Landesbürgerevidenzgesetz bildete, die betroffenen Personen wurden diesbezüglich - amtswegig - gegebenenfalls mehrmals kontaktiert. Die Beurteilung des ordentlichen Wohnsitzes erfolgte nach Maßgabe des § 24 Abs. 2f NÖ Landtagswahlordnung 1992. ad 5) Sämtliche Betroffene wurden über eine Streichung informiert. ad 6) Es ist kein Berichtigungsantrag eingegangen. In der Hoffnung, Ihr Anliegen ausreichend beantwortet zu haben - widrigenfalls wir für Rückfragen gerne zur Verfügung stehen - verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
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