Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister

Verwendetes Gesetz: NÖ Auskunftsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:

1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen?

3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt?

4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war?

5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert?

6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben?

Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen.

Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email.

Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG.

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. März 2018
  • Frist
    11. Mai 2018
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Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft…
An Zistersdorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Landtagswahl: Streichungen aus Wählerregister [#1490]
Datum
16. März 2018 15:58
An
Zistersdorf, Niederösterreich
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem § 2 NÖ Auskunftsgesetz die Erteilung folgender Auskunft: 1) Wie viele Personen wurden in Ihrer Gemeinde im Vorfeld der Niederösterreichischen Landtagswahl 2018 aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 2) Wie viele Personen davon, die am Stichtag mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde gemeldet waren, wurden wegen einem fehlenden ordentlichen Wohnsitz aus dem Wählerverzeichnis gestrichen? 3) Wie viele Personen mit Nebenwohnsitz in der Gemeinde waren bei der Landtagswahl 2018 wahlberechtigt? 4) Welche Ermittlungsverfahren und Kontaktversuche mit Betroffenen wurden durchgeführt und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung, ob ein „ordentlicher Wohnsitz“ bestand und die betroffene Person wahlberechtigt war? 5) Wie viele Betroffene wurden über die Streichung aus dem Wählerregister informiert? 6) Wie viele Berichtigungsanträge gem. §28 der NÖ Landtagswahlordnung trafen bei der Gemeinde ein? Wie vielen dieser Anträge wurde stattgegeben? Ich erlaube, darauf hinzuweisen, dass nach § 4 NÖ AuskunftsG die Auskunft möglichst rasch, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsersuchens erteilt werden muss. Kann die Auskunft innerhalb dieser Frist nicht erteilt werden, so muss der Auskunftssuchende darüber informiert werden. Wird dem Auskunftsersuchen innerhalb dieser Frist nicht entsprochen, so ist dies in der Information zu begründen. Ich bitte, soweit möglich, um eine Beantwortung per Email. Für den Fall, dass Sie die begehrte Auskunft nicht oder nicht in vollem Umfang erteilen wollen oder können beantrage ich bereits jetzt die Ausstellung eines negativen Bescheides gem § 6 NÖ AuskunftsG. Mit freundlichen Grüßen,
Mathias Huter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>
Zistersdorf, Niederösterreich
Wahlberechtigung bei "Nebenwohnsitz" Sehr geehrter Herr Huter! In einer E-Mail vom 19. März haben Sie, gestützt a…
Von
Zistersdorf, Niederösterreich
Betreff
Wahlberechtigung bei "Nebenwohnsitz"
Datum
13. April 2018 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Huter! In einer E-Mail vom 19. März haben Sie, gestützt auf die Bestimmungen des NÖ Auskunftsgesetzes, um Mitteilung ersucht, wie der Verwaltungsablauf für die Frage der Wahlberechtigung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Landtagswahl 2018 gewählt wurde, wenn kein Hauptwohnsitz vorlag. Mit den 716 Personen, die in der Großgemeinde mit Nebenwohnsitz gemeldet waren, wurde durch Schreiben entsprechend der Mustervorlage des Amtes der NÖ Landesregierung Kontakt aufgenommen. Durch Reaktionen darauf wurde die persönliche Sichtweise der Betroffenen zur Frage der Wahlberechtigung erhoben. Unbeantwortet blieben 370 Ersuchen, sodass erneut, unter Verwendung der (zweiten) Mustervorlage des Amtes der NÖ Landesregierung der Versuch unternommen wurde, von den mit Nebenwohnsitz nach den Bestimmungen des Melderegisters Gemeldeten Informationen zu den Aktivitäten in der Großgemeinde Zistersdorf zu erhalten. Vorweg ist festzuhalten, dass 98 Personen mit Nebenwohnsitz in der Großgemeinde Zistersdorf auch einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde Zistersdorf haben, sodass sich in diesen Fällen eine Beurteilung (der "Wertigkeit" des Nebenwohnsitzes) erübrigte. Von den verbleibenden 618 Fällen führten die Ermittlungen zu dem Ergebnis, dass bei 345 Personen ein Wahlrecht besteht. In 373 Fällen führten die Erkundigungen und die Bewertung dazu, dass kein Wahlrecht in der Großgemeinde Zistersdorf besteht. Die Beurteilung erfolgte entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Alle von Streichungen Betroffene wurden darüber durch die Gemeinde informiert. Für die Durchführung der Landtagswahl 2018 enthielt das Wählerverzeichnis der Großgemeinde Zistersdorf insgesamt 4.765 Personen. Im Zuge des Auflageverfahrens gab es keine Einsprüche, die - eine entsprechende Entscheidung der Gemeindewahlbehörde vorausgesetzt - zu einer Korrektur des Wählerverzeichnisses geführt hätten. Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
AW: Wahlberechtigung bei "Nebenwohnsitz" [#1490] Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre au…
An Zistersdorf, Niederösterreich Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
AW: Wahlberechtigung bei "Nebenwohnsitz" [#1490]
Datum
13. April 2018 12:48
An
Zistersdorf, Niederösterreich
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Beantwortung meiner Anfrage! Mit freundlichen Grüßen, Mathias Huter Anfragenr: 1490 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >>