Landwirtschaftliche Förderungen

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Wie hoch sind die Förderungen für Landwirte in Österreich? Welchen Prozentsatz des Jahresumsatz betragen sie, bzw. nach welchen Kriterien werden diese berechnet? Oder werden hier Investitionen zu mehr als 100 % gefördert, für die jeder Selbständige einen Kredit aufnehmen muss? Welchen Jahresumsatz muss man als Landwirt haben um JÄHRLICH Förderungen in Höhe von Mehr als € 150.000,00 zu erhalten?

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  • Datum
    4. März 2021
  • Frist
    29. April 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Landwirtschaftliche Förderungen [#2221]
Datum
4. März 2021 09:34
An
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Wie hoch sind die Förderungen für Landwirte in Österreich? Welchen Prozentsatz des Jahresumsatz betragen sie, bzw. nach welchen Kriterien werden diese berechnet? Oder werden hier Investitionen zu mehr als 100 % gefördert, für die jeder Selbständige einen Kredit aufnehmen muss? Welchen Jahresumsatz muss man als Landwirt haben um JÄHRLICH Förderungen in Höhe von Mehr als € 150.000,00 zu erhalten?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
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Die von Ihnen an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zugestellte E-Mail ist eingelangt. Datenschutzrechtliche Informationen gemäß Art 13 DSGVO: Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten (Name, E-Mailadresse) ausschließlich im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DSGVO) sowie des durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz novellierten Datenschutzgesetzes i.d.F. vom 25. Mai 2018. Unsere Zusendung erfolgt auf der Rechtsgrundlage des Bundesministeriengesetzes 1986, BGBl. Nr. 76/1986 idgF, Teil 2 der Anlage zu §2 (Informationstätigkeit der Bundesregierung). Hierfür speichern wir Ihren Vor- und Zunamen, Ihre E-Mail-Adresse und ggf. sonstige personenbezogene Daten, die Sie im Zuge Ihres Schreibens an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus übermitteln. Diese werden mit Ablauf des nächstfolgenden Kalenderjahres automatisch gelöscht. Für die zutreffende Beantwortung Ihres Anliegens werden relevante Auszüge Ihrer Daten (insbesondere Vor- und Zuname, E-Mail, Anschrift und ggf. Telefonnummer) - wenn organisationstechnisch erforderlich - an Dienststellen des BMLRT weitergeleitet, sowie ggf. an andere Bundesministerien übermittelt. Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde. Weitere Informationen: Sie erreichen uns im Falle datenschutzrechtlicher Fragen die Ihre Person betreffen unter: Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Abteilung RD1, E-Mail-Adresse: Datenschutzbeauftragter(at)bmlrt.gv.at