Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2022 zu einer Anfrage bzgl. Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit angegeben:
„Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellung der Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021) liegt weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK auf. Eine in dieser Art aufbereitete Aufstellung existiert im Gesundheitsressort nicht.“

Darüber hinaus hat das BMSGPK im selben Bescheid angegeben:
„Bei der AGES, der GÖG und dem BMSGPK liegen lediglich die Rohdaten zu laborbestätigten Fällen und den verstorbenen Personen auf.“

Ungeachtet dieser Angaben des BMSGPK steht jedoch fest, dass die AGES bis März 2021 in unregelmäßigen Abständen „Aufstellungen“ zur Covid-19-Fallsterblichkeit erstellte und auf der Website der AGES unter „Coronavirus“ veröffentlichte. Veröffentlicht wurden sowohl Tabellen zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen als auch Tabellen zur Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021).

Einige dieser von der AGES auf der eigenen Website veröffentlichten Aufstellungen sind nach wie vor im Internet Archive zu finden. Nachfolgend zwei Beispiele: 1. Sterblichkeit nach Altersgruppen (erfasst am 2. März 2021): https://web.archive.org/web/20210302080… 2. Sterblichkeit nach Altersgruppen und Phasen der Epidemie (erfasst am 19. März 2022): https://web.archive.org/web/20210319205…

Unter der Annahme, dass die oben zitierten Angaben des BMSGPK der Wahrheit entsprechen und die gegenständlichen Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit „weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK“ aufliegen, ergibt sich daher zwingend, dass diese Daten zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 gelöscht bzw. vernichtet wurden und dass spätestens zu diesem Zeitpunkt die AGES die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie eingestellt hat. Sofern diese Daten auch an das BMSGPK und/oder die GÖG übermittelt wurden, ob zur Gänze oder teilweise, müssen diese Daten daher auch vom BMSGPK und/oder der GÖG gelöscht bzw. vernichtet worden sein.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist dem BMSGPK, das zusammen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Gesellschafterrechte der Republik Österreich an der zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehenden AGES ausübt, bekannt, dass die AGES zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie sowie die Veröffentlichung dieser Daten auf der Website der AGES eingestellt und diese Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nachträglich unwiederbringlich gelöscht und erforderlichenfalls physisch vernichtet hat, wenn ja, welche Gründe haben nach Kenntnis des BMSGPK die AGES zu diesen Schritten bewogen und wenn nein, wie beurteilt das BMSGPK dieses aus den vorliegenden Fakten in Verbindung mit den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid zweifelsfrei hervorgehende Vorgehen der AGES?

2. Kann das BMSGPK ausschließen, dass es jemals im Verlauf der Covid-19-Epidemie zu einer Übermittlung der von der AGES ermittelten Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Epidemiephasen an das BMSGPK gekommen ist, und wenn nein, welche Gründe haben das BMSGPK dazu bewogen, diese gegebenenfalls übermittelten Daten nachträglich unwiederbringlich zu löschen und erforderlichenfalls physisch zu vernichten, was im Fall einer solchen Übermittlung gemäß den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid geschehen sein muss?

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.

Ergebnis der Anfrage

Erste Einschätzung, wird eventuell noch ergänzt!
1. Die vom BMSGPK übermittelte Antwort auf die gegenständliche Anfrage nach Säumnisbeschwerde beinhaltet ein beachtliches Eingeständnis: Es wird zugegeben, dass die Beantwortung meiner vorhergehenden Anfrage zur Covid-19-Fallsterblichkeit ungerechtfertigt abgelehnt wurde. Im Bescheid vom 27. Oktober 2022 hatte das BMGSPK behauptet, dass es die angeforderten Daten zur Fallsterblichkeit nicht gäbe (siehe https://fragdenstaat.at/anfrage/fallste…).

Nun heißt es dazu, Zitat:
Bedauerlicher Weise wurde Ihre ursprüngliche Anfrage vom 25.7.2021 betreffend „Fallsterblichkeit von Covid-19 nach Altersgruppen und Epidemie-Phasen“ nicht beantwortet, was auf interne Missverständnisse im Zusammenhang mit Personalwechsel zurückzuführen ist. Wir möchten uns dafür entschuldigen ...

Hinzuzufügen ist, dass nicht bloß die Beantwortung abgelehnt, sondern sogar bescheidmäßig eine FALSCHE Auskunft erteilt wurde ("Daten nicht vorhanden"). Dass es sich um eine falsche Auskunft handelte, hatte ich ja bereits angenommen. Gegen diesen Bescheid lässt sich m. W. aufgrund der abgelaufenen Rechtsmittelfristen nichts mehr unternehmen.

2. Die nun in der aktuellen Beantwortung übermittelten Daten zur Fallsterblichkeit an Covid-19 nach Epdiemiephasen und Altersgruppen (siehe Anhang) wurden lediglich in Form von Säulendiagrammen dargestellt, aber nicht in Zahlen. Aufgrund der durchgehend niedrigen Fallsterblichkeit bei allen Menschen unter 65 sind daher nur die Fallsterblichkeiten für die Altersgruppen 65-74, 75-84 und 85+ für eine Rekonstruktion des Epidemiegeschehens verwendbar.

3. Im Unterschied zu den bis Mitte/Ende März 2021 auf der Ages-Website veröffentlichen Aufstellungen zur Fallsterblichkeit fehlen außerdem die absoluten Zahlen der Todesfälle sowie die Angaben zur Fallsterblichkeit in der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Epidemiephasen bzw. über den gesamten Beobachtungszeitraum (Februar 2020 bis Anfang Juni 2023).

Das erschwert oder verunmöglicht u. a. einen Vergleich der neuen Daten mit den Ages-Angaben bis Mitte/Ende März, die jedenfalls die ersten 4 Pandemiephasen bis 14.2.2021 abgedeckt hatten. Etwa waren laut den nun übermittelten Daten zur Fallsterblichkeit in der Phase I der Epidemie (21.2.2020 bis 15.3.2020) in der Altersgruppe 85+ pro 100 Infizierte ca. 33 Todesfälle unter Männern zu verzeichnen, aber 0 Todesfälle von Frauen. (Jeweils "gestorben mit oder an Covid-19".)

Der letzten auf der Ages-Website veröffentlichten Aufstellung zur Sterblichkeit in der Phase I (Stand 16.3.2021) zufolge gab es aber (in absoluten Zahlen!) in der Altersgruppe 85+ 0 (null) Todesfälle von Männern sowie 2 Todesfälle von Frauen. Siehe https://web.archive.org/web/20210319205…

Das würde zumindest heißen, dass das BMSGPK bzw. Ages nach dem 16. März 2021, also jedenfalls mehr als ein Jahr nach Ende dieser Epidemiephase, Informationen erhalten hätte, wonach die ursprünglich gemeldeten 2 Todesfälle unter Frauen (85+) keine Covid-Todesfälle waren, während mindestens ein Todesfall unter Männern (85+) mit mehr als einem Jahr Verspätung "nachgemeldet" worden wäre. (Ein Todesfall unter 3 Infizierten reicht aus, um auf die angegebene Fallsterblichkeit von 33 Prozent zu kommen.) Genausogut könnte es sich aber auch um mehrere solcher "nachgemeldeten" Todesfälle gehandelt haben.

Sofern sich aus der Analyse der nun übermittelten Daten weitere potenzielle Unstimmigkeiten ergeben, werde ich das in diese Zusammenfassung der Ergebnisse der Anfrage integrieren.

4. Unbeantwortet bleibt aber eine zentrale Frage: Aus welchen Gründen wurde die regelmäßige Veröffentlichung der Fallsterblichkeitsdaten nach Altersgruppen auf der Ages-Website Ende März 2021, also mitten in der Epidemie, überhaupt eingestellt? Es wäre wohl erforderlich, dazu eine weitere Anfrage an das BMSGPK zu richten.

Eine Vermutung ergibt sich in Zusammenhang mit den Daten auf ourworldindata.org zur Fallsterblichkeit und zum Fortschritt der Impfkampagne in Österreich, die im Wesentlichen von der Johns Hopkins University und letztlich von den österreichischen Gesundheitsbehörden stammen. Es zeigt sich anhand dieser (vereinfacht geschätzten) Daten, dass die Fallsterblichkeit in Österreich zu Beginn der Impfkampagne signifikant zurückging (von über 3 % auf unter 1 %), aber dann bis zum Sommer 2021 aus unbekannten Gründen wieder auf knapp 3 % anstieg, obwohl sich der Anteil der "vollimmunisierten" Bevölkerung gleichzeitig auf 40 % erhöhte und vor allem die "Risikogruppen" weitgehend erfasst waren. ( Im weiteren Verlauf des Sommers 2021 sank demnach die Fallsterblichkeit drastisch auf nur mehr ca. 0,25 %.)

Eine regelmäßige öffentliche Berichterstattung von Ages zur Fallsterblichkeit hätte diese Entwicklung im ersten Halbjahr 2021 offengelegt, die auf den ersten Blick ganz und gar nicht mit einem Erfolg der Impfkampagne in Einklang stand.

Auf Basis der nun übermittelten Daten lässt sich diese Entwicklung übrigens nicht rekonstruieren oder überprüfen, da der entsprechende Zeitraum auf drei Epidemiephasen aufgeteilt ist: Phase IV bis 14.2.2021, Phase V bis 6.6.2021 und Phase VI bis 31.12.2021. Auch das ist ein signifikanter Mangel der übermittelten Fallsterblichkeitsdaten.

Dass diese "schlechte Optik" ein oder DER Grund für die Einstellung der Veröffentlichung der Fallsterblichkeitsdaten ab Ende März 2021 war, bleibt jedoch eine unbeweisbare Vermutung.

Klar ist aber, dass es nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich gewesen wäre, die Fallsterblichkeit auch getrennt nach dem Impfstatus zu erfassen und diese Daten zu veröffentlichen. Auch das ist in Österreich nicht geschehen, und die Frage nach den dafür ausschlaggebenden Gründen wäre auch von den Gesundheitsbehörden zu beantworten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Dezember 2022
  • Frist
    28. Januar 2023
  • 3 Follower:innen
Robert Poth
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Poth
Betreff
Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe [#2784]
Datum
3. Dezember 2022 22:55
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft: Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2022 zu einer Anfrage bzgl. Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit angegeben: „Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellung der Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021) liegt weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK auf. Eine in dieser Art aufbereitete Aufstellung existiert im Gesundheitsressort nicht.“ Darüber hinaus hat das BMSGPK im selben Bescheid angegeben: „Bei der AGES, der GÖG und dem BMSGPK liegen lediglich die Rohdaten zu laborbestätigten Fällen und den verstorbenen Personen auf.“ Ungeachtet dieser Angaben des BMSGPK steht jedoch fest, dass die AGES bis März 2021 in unregelmäßigen Abständen „Aufstellungen“ zur Covid-19-Fallsterblichkeit erstellte und auf der Website der AGES unter „Coronavirus“ veröffentlichte. Veröffentlicht wurden sowohl Tabellen zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen als auch Tabellen zur Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021). Einige dieser von der AGES auf der eigenen Website veröffentlichten Aufstellungen sind nach wie vor im Internet Archive zu finden. Nachfolgend zwei Beispiele: 1. Sterblichkeit nach Altersgruppen (erfasst am 2. März 2021): https://web.archive.org/web/20210302080632/https:/www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/ 2. Sterblichkeit nach Altersgruppen und Phasen der Epidemie (erfasst am 19. März 2022): https://web.archive.org/web/20210319205134/https:/www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/ Unter der Annahme, dass die oben zitierten Angaben des BMSGPK der Wahrheit entsprechen und die gegenständlichen Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit „weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK“ aufliegen, ergibt sich daher zwingend, dass diese Daten zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 gelöscht bzw. vernichtet wurden und dass spätestens zu diesem Zeitpunkt die AGES die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie eingestellt hat. Sofern diese Daten auch an das BMSGPK und/oder die GÖG übermittelt wurden, ob zur Gänze oder teilweise, müssen diese Daten daher auch vom BMSGPK und/oder der GÖG gelöscht bzw. vernichtet worden sein. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Ist dem BMSGPK, das zusammen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Gesellschafterrechte der Republik Österreich an der zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehenden AGES ausübt, bekannt, dass die AGES zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie sowie die Veröffentlichung dieser Daten auf der Website der AGES eingestellt und diese Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nachträglich unwiederbringlich gelöscht und erforderlichenfalls physisch vernichtet hat, wenn ja, welche Gründe haben nach Kenntnis des BMSGPK die AGES zu diesen Schritten bewogen und wenn nein, wie beurteilt das BMSGPK dieses aus den vorliegenden Fakten in Verbindung mit den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid zweifelsfrei hervorgehende Vorgehen der AGES? 2. Kann das BMSGPK ausschließen, dass es jemals im Verlauf der Covid-19-Epidemie zu einer Übermittlung der von der AGES ermittelten Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Epidemiephasen an das BMSGPK gekommen ist, und wenn nein, welche Gründe haben das BMSGPK dazu bewogen, diese gegebenenfalls übermittelten Daten nachträglich unwiederbringlich zu löschen und erforderlichenfalls physisch zu vernichten, was im Fall einer solchen Übermittlung gemäß den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid geschehen sein muss? Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
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WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, ... [20221205-074952709/20221209-140228324]…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, ... [20221205-074952709/20221209-140228324]
Datum
9. Dezember 2022 14:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Poth, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wird umgehend bearbeitet.
Robert Poth
AW: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, ... [20221205-074952709/20221209-140228…
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Von
Robert Poth
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Datum
30. Januar 2023 18:10
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe" vom 03.12.2022 (#2784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anfragenr: 2784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2784/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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WG: WG: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-... [20221205-074952709/20230131-134624726] Sehr geehr…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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WG: WG: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-... [20221205-074952709/20230131-134624726]
Datum
31. Januar 2023 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Poth, Ihre Anfrage ist im Service für Bürgerinnen und Bürger eingelangt und wurde der Fachabteilung weitergleitet.
Robert Poth
AW: WG: WG: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-... [20221205-074952709/20230131-134624726] [#2784…
An Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Robert Poth
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Datum
19. April 2023 18:53
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage "Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe" vom 03.12.2022 (#2784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten. Ich erlaube mir festzuhalten, dass Sie damit bereits zweifach gegen Paragraph 3 des Auskunftspflichtgesetzes verstoßen haben. Gemäß § 3 hätte meine Anfrage binnen acht Wochen (bis spätestens 28. Jänner 2023) beantwortet werden müssen, was nicht geschah, und ich hätte als Auskunftswerber verständigt werden müssen, wenn eine fristgerechte Beantwortung “aus besonderen Gründen” nicht möglich ist, was ebenfalls nicht erfolgte. Ich erinnere Sie des Weiteren daran, dass Sie gemäß § 4 des Auskunftspflichtgesetzes, sofern Sie die gewünschte Auskunft nicht erteilen, gemäß meinem bereits am 3. Dezember 2022 gestellten Antrag diesbezüglich einen Bescheid zu erlassen haben. Auch das ist bisher nicht geschehen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth
Robert Poth
AW: WG: WG: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-... [20221205-074952709/20230131-134624726] [#2784…
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Von
Robert Poth
Betreff
AW: WG: WG: WG: WG: Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-... [20221205-074952709/20230131-134624726] [#2784]
Datum
7. Juni 2023 16:13
An
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
saeumnisbeschwerde-7-6-2023.pdf
650,2 KB
Guten Tag, meine Anfrage „Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe“ vom 03.12.2022 (#2784) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten und auch keinen Bescheid über die Nichterteilung der Auskunft erstellt, wie ich ihn in meiner Anfrage beantragt habe. Ich erhebe daher eine Säumnisbeschwerde gemäß Art. 132 Abs. 3 B-VG iVm §§ 7 ff VwGVG, siehe das beiliegende PDF-Dokument. Mit freundlichen Grüßen, Robert Poth Anhänge: - saeumnisbeschwerde-7-6-2023.pdf Anfragenr: 2784 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/2784/ Postanschrift Robert Poth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
2022-0.887.111-2-A - Auskunftserteilung Robert Poth Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die Dokumen…
Von
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
2022-0.887.111-2-A - Auskunftserteilung Robert Poth
Datum
4. September 2023 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie die Dokumente im Anhang. Mit freundlichen Grüßen,