Löschung/Vernichtung von Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit, Gründe
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat mit Bescheid vom 27. Oktober 2022 zu einer Anfrage bzgl. Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit angegeben:
„Die vom Antragsteller gewünschte Aufstellung der Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im bisherigen Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, und zwar aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie insbesondere aufgeschlüsselt nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021) liegt weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK auf. Eine in dieser Art aufbereitete Aufstellung existiert im Gesundheitsressort nicht.“
Darüber hinaus hat das BMSGPK im selben Bescheid angegeben:
„Bei der AGES, der GÖG und dem BMSGPK liegen lediglich die Rohdaten zu laborbestätigten Fällen und den verstorbenen Personen auf.“
Ungeachtet dieser Angaben des BMSGPK steht jedoch fest, dass die AGES bis März 2021 in unregelmäßigen Abständen „Aufstellungen“ zur Covid-19-Fallsterblichkeit erstellte und auf der Website der AGES unter „Coronavirus“ veröffentlichte. Veröffentlicht wurden sowohl Tabellen zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen als auch Tabellen zur Entwicklung der Fallsterblichkeit von Covid-19 im Verlauf der Covid-19-Epidemie in Österreich, aufgeschlüsselt nach Altersgruppen (unter 6, 6-14, 15-24 usw. bis 85+), Geschlecht sowie nach den fünf Phasen der Epidemie (I. Naive Phase bis zum 15.3.2020, II. Lockdown ab 16.3.2020 bis 11.4.2020, III. Zunehmende Lockerungen ab 12.4.2020 bis 31.8.2020, IV. 1.9.2020 – 14.2.2021 sowie V. ab 15.2.2021).
Einige dieser von der AGES auf der eigenen Website veröffentlichten Aufstellungen sind nach wie vor im Internet Archive zu finden. Nachfolgend zwei Beispiele: 1. Sterblichkeit nach Altersgruppen (erfasst am 2. März 2021): https://web.archive.org/web/20210302080… 2. Sterblichkeit nach Altersgruppen und Phasen der Epidemie (erfasst am 19. März 2022): https://web.archive.org/web/20210319205…
Unter der Annahme, dass die oben zitierten Angaben des BMSGPK der Wahrheit entsprechen und die gegenständlichen Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit „weder bei der AGES, der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) noch beim BMSGPK“ aufliegen, ergibt sich daher zwingend, dass diese Daten zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 gelöscht bzw. vernichtet wurden und dass spätestens zu diesem Zeitpunkt die AGES die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie eingestellt hat. Sofern diese Daten auch an das BMSGPK und/oder die GÖG übermittelt wurden, ob zur Gänze oder teilweise, müssen diese Daten daher auch vom BMSGPK und/oder der GÖG gelöscht bzw. vernichtet worden sein.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist dem BMSGPK, das zusammen mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft die Gesellschafterrechte der Republik Österreich an der zu 100 Prozent im Eigentum der Republik Österreich stehenden AGES ausübt, bekannt, dass die AGES zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach dem 19. März 2021 die Ermittlung der Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Phasen der Epidemie sowie die Veröffentlichung dieser Daten auf der Website der AGES eingestellt und diese Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nachträglich unwiederbringlich gelöscht und erforderlichenfalls physisch vernichtet hat, wenn ja, welche Gründe haben nach Kenntnis des BMSGPK die AGES zu diesen Schritten bewogen und wenn nein, wie beurteilt das BMSGPK dieses aus den vorliegenden Fakten in Verbindung mit den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid zweifelsfrei hervorgehende Vorgehen der AGES?
2. Kann das BMSGPK ausschließen, dass es jemals im Verlauf der Covid-19-Epidemie zu einer Übermittlung der von der AGES ermittelten Daten zur Covid-19-Fallsterblichkeit nach Altersgruppen und/oder nach Epidemiephasen an das BMSGPK gekommen ist, und wenn nein, welche Gründe haben das BMSGPK dazu bewogen, diese gegebenenfalls übermittelten Daten nachträglich unwiederbringlich zu löschen und erforderlichenfalls physisch zu vernichten, was im Fall einer solchen Übermittlung gemäß den Angaben des BMSGPK im oben zitierten Bescheid geschehen sein muss?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG.
Antwort verspätet
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Datum3. Dezember 2022
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28. Januar 2023
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