Magnetfeldbelastung der Anrainer durch den „Lückenschlusses St. Pölten – Loosdorf (vormals GZU St. Pölten)“
Davon ausgehend, dass auch diese Bahnstrecke elektrifiziert ist – weder in den allgemeinen¹, noch in den speziellen² Ausführungen des, vom BMVIT zum UVP-SV bestellten, Prof. i.R. NEUBERGER findet sich im UVP-Verfahren dazu irgendein Hinweis (!) – wird gem. § 5 Umweltinformationsgesetz (UIG 1993), sowie hilfsweise nach §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz, um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
1.) WELCHE Magnetfeldbelastung (24h-Mittelwert) wurde für die der Bahnstrecke am nächsten gelegen Daueraufenthaltsorte, wie Wohnungen (zB im Ortsteil Spratzern³) prognostiziert?
2.) INWIEFERN erfüllt der prognostizierte 24h-Mittelwert der Magnetfeldbelastung (vgl. BMVIT-Bescheid vom 10. Juni 2002, Zl 299334/40-II/C/12/02) der Anrainer das, einer UVP immanente, VORSORGEPRINZIP?
3.) WIE, WANN & durch WEN wird – nach Inbetriebnahme – im Rahmen der Nachkontrolle, messtechnisch festgestellt, dass diese Prognoserechnung auch der Realität entspricht?
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¹ https://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenba…
² https://www.bmvit.gv.at/verkehr/eisenba…
³ https://www.google.at/maps/@48.1773175,…
Ergebnis der Anfrage
1.) Das der Bahntrasse am nächsten gelegene Wohnobjekt* befindet sich mit einem Abstand von 31 Meter im Bereich Spratzern.
2.) Die Magnetfeldbelastung wird mit einem Wert von »wenigen µT« prognostiziert und muss (derzeit) nicht durch eine Kontrollmessung überprüft werden.
3.) Im Gegensatz zum Jahr 2002, wo per UVP-Bescheid ein konkreter Wert vorgeschrieben wurde (Zl 299.334/40-II/C/12/02), genügen im Jahr 2017 Erdungs- und Rückleitungsmaßnahmen (die das Überschreiten eines, im Vergleich zu 2002, um ca. den Faktor 1.000 höheren Wertes, ausschließen), um das VORSORGEPRINZIP zu erfüllen.
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* https://www.google.at/maps/@48.1773175,…
Anfrage erfolgreich
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Datum22. März 2018
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17. Mai 2018
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