Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht
Das Interpesllationsrecht, das Recht der Abgeordneten, die Regierung – mündlich und schriftlich – zu hinterfragen, ist eine frühe Errungenschaft des Parlamentarismus und gilt bis heute als Weg zu Kontrolle und Transparenz.
Immer wieder werden aber parlamentarische Anfragen unzureichend beantwortet und mit der Floskel "Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht" abgetan.
Die Webseite des Parlaments hat im Bereich der Fachinfos folgende Information zum Thema "Wesen und Reichweite des parlamentarischen Fragerechts":
„Das Interpellationsrecht ermöglicht den Mitgliedern des Nationalrates wie des Bundesrates, Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder zu richten und Auskünfte über die in deren Verantwortungsbereich liegenden Angelegenheiten zu verlangen. Auf diesem Weg können der Nationalrat bzw. dessen Abgeordnete Kenntnis von der Tätigkeit der Bundesregierung im Bereich der Vollziehung erlangen. Das parlamentarische Fragerecht zählt somit – neben dem Resolutionsrecht sowie dem Enqueterecht - zu den wichtigsten parlamentarischen Kontrollrechten."
...
„Anfragen zu rein privaten Handlungen, Meinungen und Einschätzungen des befragten Regierungsmitglieds, die in keinem Zusammenhang mit der Amtsausübung stehen, fallen somit nicht unter das parlamentarische Fragerecht.“
https://fachinfos.parlament.gv.at/polit…
Das Argument der „Meinungen und Einschätzungen“ wird in den Anfragebeantwortungen aber allzu oft falsch zur Anwendung gebracht. Es geht nicht darum, dass ein/e Minister:in keine Meinung oder Einschätzung zu einer Frage abgeben darf (und deswegen keine Antwort geben muss). Es geht vielmehr darum, das Fragerecht auf den Zuständigkeitsbereich des/der Minister:in einzugrenzen.
Lt. GOG-NR wacht der Nationalratspräsident darüber, dass die Rechte des NR gewahrt bleiben (§13 Abs 1 GOG-NR), er handhabt die Geschäftsordnung und achtet auf ihre Beobachtung (§13 Abs 2 GOG-NR). Daraus ergibt sich eine Pflicht des Nationalratspräsidenten, auf die fristgerechte *und* die Beantwortung der Anfragen zu achten.
Welche Maßnahmen hat der Nationalratspräsident in der jetzigen Legislaturperiode ergriffen, bzw. plant er zu ergreifen, um Beantwortungen im Sinne der Geschäftsordnung sicherzustellen.
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Datum2. Januar 2023
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27. Februar 2023
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- Wolfgang Salm
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- Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
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- 2. Januar 2023 14:18
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- Automatische Antwort: Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
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- 2. Januar 2023 14:26
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- TicketNr.22/2023-1 Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
- Datum
- 14. Februar 2023 16:33
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- Wolfgang Salm
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- AW: TicketNr.22/2023-1 Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
- Datum
- 25. Februar 2023 06:10
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- AW: TicketNr.22/2023-1 Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
- Datum
- 27. Mai 2023 17:21
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- Parlamentsdirektion
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- TicketNr.8714/2023-1 AW: TicketNr.22/2023-1 Meinungen und Einschätzungen unterliegen nicht dem Interpellationsrecht [#2798]
- Datum
- 12. Juni 2023 15:42
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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