Mindestqualifikation von Personen für die Bestellung von sogen. „nichtamtlichen Sachverständigen“ in UVP-Verfahren
Anfrage an:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Verwendetes Gesetz:
Auskunftspflichtgesetz
Sehr geehrteAntragsteller/in
hiermit wird gem. §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft beantragt:
1.) Welche Mindestqualifikation (abgeschlossenes Studium, Facharztprüfung, Jahre an facheinschlägiger Praxis, etc.) haben Personen nachzuweisen, damit deren rechtskonforme Bestellung durch Bescheid der UVP-Behörde BMVIT¹ zu sogen. „nichtamtlichen Sachverständigen“ erfolgen kann, um von diesen die gesundheitlichen Auswirkungen von UVP-pflichtigen Infrastrukturprojekten auf das sogen. „Schutzgut Mensch“² beurteilen zu lassen?
2.) Wurden diese Mindestvoraussetzungen seit 2010 geändert, wenn ja, inwiefern?
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¹ http://www.umweltbundesamt.at/umweltsit…
² http://www.umweltbundesamt.at/umweltsit…
Anfrage erfolgreich
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Datum28. September 2018
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23. November 2018
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