Mitglieder der Polizei

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

An: Antragsteller/in

Sehr geehrteAntragsteller/in
ich beantrage Auskunft zu folgender Sachlage:

Wie viele Polizisten sind in Österreich aktiv im Dienst die beim Bundesheer als "Untauglich" eingestuft worden sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2016
  • Frist
    30. November 2016
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Anfragesteller/in
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Ausku…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Mitglieder der Polizei [#648]
Datum
5. Oktober 2016 17:29
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
An: Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage Auskunft zu folgender Sachlage: Wie viele Polizisten sind in Österreich aktiv im Dienst die beim Bundesheer als "Untauglich" eingestuft worden sind?
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Inneres
Sehr geehrtAntragsteller/in Eine Angabe über die Anzahl der männlichen Exekutivbediensteten, die sich derzeit im …
Von
Bundesministerium für Inneres
Betreff
Beantwortung: Antragsteller/in Antragsteller/in: Mitglieder der Polizei [#648] - Anfrage via Webservice https://fragdenstaat.at
Datum
25. Oktober 2016 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Eine Angabe über die Anzahl der männlichen Exekutivbediensteten, die sich derzeit im aktiven Dienst befinden, kann nicht gegeben werden, da entsprechende Dokumentationen darüber nicht aufliegen. Obgleich ihre Anfrage keine Rückschlüsse darüber zulässt in welchem konkreten Zusammenhang sie gestellt wurde, wird erklärend das Folgende ergänzend angeführt. Entsprechend dem Artikel 9a Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetztes ist jeder männliche Staatsbürger wehrpflichtig. Für die Aufnahme in den Exekutivdienst werden jedoch die österreichischen Staatsbürger, die bei der Stellungskommission als untauglich eingestuft wurden, nicht automatisch von der Bewerbung ausgeschlossen. Diese Personen fallen nicht unter den Begriff „wehrpflichtig“. Bei männlichen Bewerbern, bei denen die Stellungskommission die Untauglichkeit festgestellt hat, kontrolliert, wie bei allen anderen Bewerberinnen und Bewerben für den Exekutivdienst, der Polizeiarzt bzw. die Polizeiärztin anhand des wahrheitsgetreu ausgefüllten medizinischen Fragebogens die vom Bewerber verfasste Krankengeschichte. In weiterer Folge wird bei der amtsärztlichen Untersuchung im Zuge des umfassenden exekutivdienstlichen Auswahlverfahrens, die gesundheitliche Eignung/Nichteignung für den Exekutivdienst vom Polizeiarzt / der Polizeiärztin befundet. Mit freundlichen Grüße Karin Hatler, ADir Bundesministerium für Inneres Referat I/1/c Minoritenplatz 9 1014 Wien Tel.: +43 1 53126 3140 Fax: +43-1 53126-3621 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>