Sehr geehrtAntragsteller/in
Eine Angabe über die Anzahl der männlichen Exekutivbediensteten, die sich derzeit im aktiven Dienst befinden, kann nicht gegeben werden,
da entsprechende Dokumentationen darüber nicht aufliegen.
Obgleich ihre Anfrage keine Rückschlüsse darüber zulässt in welchem konkreten Zusammenhang sie gestellt wurde, wird erklärend das
Folgende ergänzend angeführt.
Entsprechend dem Artikel 9a Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetztes ist jeder männliche Staatsbürger wehrpflichtig. Für die Aufnahme in den
Exekutivdienst werden jedoch die österreichischen Staatsbürger, die bei der Stellungskommission als untauglich eingestuft wurden, nicht automatisch von der
Bewerbung ausgeschlossen. Diese Personen fallen nicht unter den Begriff „wehrpflichtig“.
Bei männlichen Bewerbern, bei denen die Stellungskommission die Untauglichkeit festgestellt hat, kontrolliert, wie bei allen anderen Bewerberinnen und
Bewerben für den Exekutivdienst, der Polizeiarzt bzw. die Polizeiärztin anhand des wahrheitsgetreu ausgefüllten medizinischen Fragebogens die vom
Bewerber verfasste Krankengeschichte. In weiterer Folge wird bei der amtsärztlichen Untersuchung im Zuge des umfassenden exekutivdienstlichen Auswahlverfahrens,
die gesundheitliche Eignung/Nichteignung für den Exekutivdienst vom Polizeiarzt / der Polizeiärztin befundet.
Mit freundlichen Grüße
Karin Hatler, ADir
Bundesministerium für Inneres
Referat I/1/c
Minoritenplatz 9
1014 Wien
Tel.: +43 1 53126 3140
Fax: +43-1 53126-3621
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