Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell: Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April 2026

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Es geht um die mobile Pflege im neuen Pflegestützpunkt-Modell, das seit 1. April 2026 läuft. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen:

1. Die Verordnung bzw. Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt der Klientinnen und Klienten in der mobilen Pflege (gemäß Paragraf 8 Absatz 3 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024), inklusive der konkreten Berechnungsformel.

2. Eine Darstellung, welche Kosten direkt durch den Träger und welche über die Bezirkshauptmannschaft verrechnet werden, und ab welchem Punkt die Verrechnung wechselt.

3. Die regionalen Kostenstellenrechnungen bzw. Echtkostendaten der Träger nach der Richtlinie RL BF, soweit bereits vorhanden.

4. Die tatsächliche direkte Leistungszeit je Vollzeitkraft im Vergleich zum kalkulatorisch angenommenen Wert von 1.050 Stunden pro Jahr, sowie die tatsächlich angefallene Wegzeit je Region.

5. Die Zahl der Klientinnen und Klienten, die seit 1. April 2026 ihren bisherigen Anbieter wechseln mussten.

Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.

Ergebnis der Anfrage

Gefragt habe ich, wie die mobile Pflege im neuen System abgerechnet wird, wie sich der Eigenanteil der Betroffenen berechnet und wie viele Menschen wegen der Umstellung ihren bisherigen Pflegedienst wechseln mussten. Beantwortet wurden die Stundensätze und grob, welcher Teil über den Träger und welcher über die Bezirkshauptmannschaft läuft. Die genaue Berechnungsformel für den Eigenanteil, die tatsächlichen Kostendaten und die Zahl der Menschen, die den Anbieter wechseln mussten, wurden nicht herausgegeben, Letztere mit dem Hinweis, die Zahl sei nicht verfügbar. Ich habe daher einen förmlichen Bescheid verlangt.

Warte auf Antwort

  • Datum
    18. Juni 2026
  • Frist
    8. September 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell: Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April 2026 [#4997]
Datum
18. Juni 2026 00:42
An
Landesregierung Burgenland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Es geht um die mobile Pflege im neuen Pflegestützpunkt-Modell, das seit 1. April 2026 läuft. Ich ersuche um folgende Unterlagen und Informationen: 1. Die Verordnung bzw. Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt der Klientinnen und Klienten in der mobilen Pflege (gemäß Paragraf 8 Absatz 3 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2024), inklusive der konkreten Berechnungsformel. 2. Eine Darstellung, welche Kosten direkt durch den Träger und welche über die Bezirkshauptmannschaft verrechnet werden, und ab welchem Punkt die Verrechnung wechselt. 3. Die regionalen Kostenstellenrechnungen bzw. Echtkostendaten der Träger nach der Richtlinie RL BF, soweit bereits vorhanden. 4. Die tatsächliche direkte Leistungszeit je Vollzeitkraft im Vergleich zum kalkulatorisch angenommenen Wert von 1.050 Stunden pro Jahr, sowie die tatsächlich angefallene Wegzeit je Region. 5. Die Zahl der Klientinnen und Klienten, die seit 1. April 2026 ihren bisherigen Anbieter wechseln mussten. Bei Geschäftsgeheimnissen bitte um eine geschwärzte Fassung statt einer vollständigen Ablehnung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4997/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Burgenland
Beantwortung - Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell_ Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April…
Von
Landesregierung Burgenland
Betreff
Beantwortung - Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell_ Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April 2026 ([geschwärzt])
Datum
8. Juli 2026 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente.
Anfragesteller/in
AW: Beantwortung - Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell_ Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. A…
An Landesregierung Burgenland Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Beantwortung - Mobile Pflege im Pflegestützpunkt-Modell_ Selbstbehalte, Echtkosten und Anbieterwechsel ab 1. April 2026 ([geschwärzt]) [#4997]
Datum
8. Juli 2026 19:58
An
Landesregierung Burgenland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], aufgrund der unvollständigen Beantwortung meines Informationsbegehrens bleibt mein Antrag auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 11 IFG aufrecht. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 4997 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]