Nutzerbeirat gem. § 14 ACG-Gesetz
1) Seit wann gibt es den im § 14 des ACG-Gesetzes zwingend vorgeschriebenen Nutzerbeirat?
2) Der Nutzerbeirat ist gem. § 14 (5) ACG-Gesetz vom Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einzuberufen. Wurde dies seit dem Bestehen dieses Nutzerbeirates eingehalten?
3) Wann waren die letzten drei Sitzungen dieses Nutzerbeirates?
4) Wer sind die Mitglieder dieses Nutzerbeirates?
5) Falls es diesen Nutzerbeirat nicht geben sollte: Bis wann werden Sie diesen Nutzerbeirat nachträglich einrichten oder sind Sie der Ansicht, dass dieser Nutzerbeirat trotz der zahlreichen von mir nachgewiesenen Rechtswidrigkeiten der Austro Control (http://www.kopterforum.de/topic/68808-z…)
und der Nichtreaktion von Mitgliedern und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Austro Control auf mehrere Informationsschreiben über diese Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich ist?
6) Wurde durch Ihr Ministerium auf die Austro Control Einfluss genommen, damit der Polizei für deren Drohnen Betriebsbewilligungen erteilt werden, obwohl diese Drohnen für dicht besiedelte Fluggebiete nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Verordnung LBTH 67 erfüllen?
Ich stelle diese Anfrage, weil die Austro Control nicht bereit war, die Fragen nach dem Nutzerbeirat anlässlich meiner Anfrage vom 17.10.2019 (https://fragdenstaat.at/anfrage/drohnen…) zu beantworten und mich aufgefordert hat, diese Fragen an Ihr Ministerium zu richten. Obwohl ich für den Fall der Nichtbeantwortung um Ausfertigung eines Bescheides ersucht habe, in dem juristisch korrekt nachvollziehbar begründet wird, warum die Austro Control glaubt, diese Fragen nicht beantworten zu müssen, habe ich bis heute diesen Bescheid nicht bekommen. Es wird daher eine Säumnisbeschwerde notwendig werden.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Juni 2020
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3. August 2020
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Ein:e Follower:in
Jetzt wird auch immer verständlicher, warum die Austro Control diese Frage nicht beantworten wollte: https://fragdenstaat.at/a/1816
Die Formulierung „Der Nutzerbeirat wird unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 1999 geänderten rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen gegebenenfalls einberufen“ ist eine schön klingende Worthülse ohne jede nachvollziehbare Aussagekraft. Hier wird versucht den Eindruck zu erwecken, dass es seit 1999 rechtliche und faktische Rahmenbedingungen gäbe (welche? Warum wurden diese nicht genauer erklärt?) die es zulässig erscheinen lassen, dass man sich über zwingende gesetzliche Vorgaben hinwegsetzt. Dieser Nutzerbeirat wäre dringend notwendig, weil die Dienstaufsicht über die Austro Control durch die zuständige Gruppenleiterin des Klimaschutzministeriums nicht funktioniert und mehrere Hinweise von mir auf klare Rechtswidrigkeiten, die inzwischen sowohl durch die Volksanwaltschaft mehrfach kritisiert wurden und auch durch das Bundesverwaltungsgericht festgestellt wurden, nicht abgestellt wurden und ich auf entsprechende Schreiben keine Antwort erhielt.
Sehr interessant finde ich die Antwort zu meiner Frage 6: Meine Frage wurde weder bejaht noch verneint, sondern es wird nur ausgesagt, dass „gemäß dem vorliegenden Kenntnisstand“ keine derartige Einflussnahme erfolgt ist. Wenn also z.B. der Verfasser der Antwort sich nicht ausreichend informiert hat, könnte seine Antwort so ausfallen. Ich überlasse es jedem, der dies liest, sich darüber ein Urteil zu bilden. Kann es wirklich sein, dass die Polizei bei der Austro Control um eine Bewilligung für Drohnen für das dicht besiedelte Gebiet angesucht hat und diese Bewilligung auch erhalten hat, obwohl die technischen Voraussetzungen der Verordnung LBTH 67 nicht erfüllt wurden, ohne Einflussnahme des damaligen Ministers Norbert Hofer im Interesse des damaligen Innenministers Herbert Kickl?