Nutzerbeirat gem. § 14 ACG-Gesetz

Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

1) Seit wann gibt es den im § 14 des ACG-Gesetzes zwingend vorgeschriebenen Nutzerbeirat?
2) Der Nutzerbeirat ist gem. § 14 (5) ACG-Gesetz vom Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einzuberufen. Wurde dies seit dem Bestehen dieses Nutzerbeirates eingehalten?
3) Wann waren die letzten drei Sitzungen dieses Nutzerbeirates?
4) Wer sind die Mitglieder dieses Nutzerbeirates?
5) Falls es diesen Nutzerbeirat nicht geben sollte: Bis wann werden Sie diesen Nutzerbeirat nachträglich einrichten oder sind Sie der Ansicht, dass dieser Nutzerbeirat trotz der zahlreichen von mir nachgewiesenen Rechtswidrigkeiten der Austro Control (http://www.kopterforum.de/topic/68808-z…)
und der Nichtreaktion von Mitgliedern und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Austro Control auf mehrere Informationsschreiben über diese Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich ist?
6) Wurde durch Ihr Ministerium auf die Austro Control Einfluss genommen, damit der Polizei für deren Drohnen Betriebsbewilligungen erteilt werden, obwohl diese Drohnen für dicht besiedelte Fluggebiete nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Verordnung LBTH 67 erfüllen?

Ich stelle diese Anfrage, weil die Austro Control nicht bereit war, die Fragen nach dem Nutzerbeirat anlässlich meiner Anfrage vom 17.10.2019 (https://fragdenstaat.at/anfrage/drohnen…) zu beantworten und mich aufgefordert hat, diese Fragen an Ihr Ministerium zu richten. Obwohl ich für den Fall der Nichtbeantwortung um Ausfertigung eines Bescheides ersucht habe, in dem juristisch korrekt nachvollziehbar begründet wird, warum die Austro Control glaubt, diese Fragen nicht beantworten zu müssen, habe ich bis heute diesen Bescheid nicht bekommen. Es wird daher eine Säumnisbeschwerde notwendig werden.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    3. August 2020
  • Ein:e Follower:in
Günter Redtenbacher
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender …
An Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Details
Von
Günter Redtenbacher
Betreff
Nutzerbeirat gem. § 14 ACG-Gesetz [#1970]
Datum
8. Juni 2020 18:24
An
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
1) Seit wann gibt es den im § 14 des ACG-Gesetzes zwingend vorgeschriebenen Nutzerbeirat? 2) Der Nutzerbeirat ist gem. § 14 (5) ACG-Gesetz vom Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einzuberufen. Wurde dies seit dem Bestehen dieses Nutzerbeirates eingehalten? 3) Wann waren die letzten drei Sitzungen dieses Nutzerbeirates? 4) Wer sind die Mitglieder dieses Nutzerbeirates? 5) Falls es diesen Nutzerbeirat nicht geben sollte: Bis wann werden Sie diesen Nutzerbeirat nachträglich einrichten oder sind Sie der Ansicht, dass dieser Nutzerbeirat trotz der zahlreichen von mir nachgewiesenen Rechtswidrigkeiten der Austro Control (http://www.kopterforum.de/topic/68808-zeitliche-befristung-der-acg-bewilligung-rechtswidrig/) und der Nichtreaktion von Mitgliedern und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Austro Control auf mehrere Informationsschreiben über diese Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich ist? 6) Wurde durch Ihr Ministerium auf die Austro Control Einfluss genommen, damit der Polizei für deren Drohnen Betriebsbewilligungen erteilt werden, obwohl diese Drohnen für dicht besiedelte Fluggebiete nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Verordnung LBTH 67 erfüllen? Ich stelle diese Anfrage, weil die Austro Control nicht bereit war, die Fragen nach dem Nutzerbeirat anlässlich meiner Anfrage vom 17.10.2019 (https://fragdenstaat.at/anfrage/drohnenbewilligungspraxis-nutzerbeirat-und-polizeidrohnen/) zu beantworten und mich aufgefordert hat, diese Fragen an Ihr Ministerium zu richten. Obwohl ich für den Fall der Nichtbeantwortung um Ausfertigung eines Bescheides ersucht habe, in dem juristisch korrekt nachvollziehbar begründet wird, warum die Austro Control glaubt, diese Fragen nicht beantworten zu müssen, habe ich bis heute diesen Bescheid nicht bekommen. Es wird daher eine Säumnisbeschwerde notwendig werden. Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem. § 4 AuskunftspflichtG.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Günter Redtenbacher <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Günter Redtenbacher << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Redtenbacher
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben! Wegen der aktuellen Ausnahmesituation bitten wir um Verständnis, dass wir derz…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Automatische Antwort: Nutzerbeirat gem. § 14 ACG-Gesetz [#1970]
Datum
8. Juni 2020 18:33
Status
Warte auf Antwort
Herzlichen Dank für Ihr Schreiben! Wegen der aktuellen Ausnahmesituation bitten wir um Verständnis, dass wir derzeit Schreiben nur sehr eingeschränkt bearbeiten können. Falls Sie ein dringendes Anliegen direkt an die Fachabteilungen des BMK richten wollen, finden Sie hier eine Auflistung der unterschiedlichen Postfächer: https://www.bmk.gv.at/kontakt/postfaecher.html Gerne stehen wir Ihnen jedoch montags bis freitags zwischen 09 und 15 Uhr telefonisch zur Verfügung. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: 0800 21 53 59 Wir wünschen beste Gesundheit und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Sehr geehrter Herr Redtenbacher, Zu den in Ihrem Mail vom 8.6.2020 gestellten Fragen wird wie folgt Auskunft gege…
Von
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Betreff
Nutzerbeirat gem. § 14 ACG-Gesetz
Datum
30. Juli 2020 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Redtenbacher, Zu den in Ihrem Mail vom 8.6.2020 gestellten Fragen wird wie folgt Auskunft gegeben: 1) Seit wann gibt es den im § 14 des ACG-Gesetzes zwingend vorgeschriebenen Nutzerbeirat? Antwort: Der Nutzerbeirat wurde nach Inkrafttreten des Austro Control Gesetzes am 1.1.1994 eingerichtet. Seine erste Sitzung fand gemäß den vorliegenden Aufzeichnungen am 29. Jänner 1997 statt. 2) Der Nutzerbeirat ist gem. § 14 (5) ACG-Gesetz vom Vorsitzenden mindestens zweimal jährlich einzuberufen. Wurde dies seit dem Bestehen dieses Nutzerbeirates eingehalten? Antwort: Gemäß den vorliegenden Unterlagen fand der Nutzerbeirat seit dem 1.1.1994 fünf Mal statt. 3) Wann waren die letzten drei Sitzungen dieses Nutzerbeirates? Antwort: Die letzten drei Sitzungen des Nutzerbeirats fanden am 16.2.1999, am 21.6.1999 sowie am 16.11.1999 statt. 4) Wer sind die Mitglieder dieses Nutzerbeirates? Antwort: Derzeit gibt es keine nominierten Mitglieder für den Nutzerbeirat. 5) Falls es diesen Nutzerbeirat nicht geben sollte: Bis wann werden Sie diesen Nutzerbeirat nachträglich einrichten oder sind Sie der Ansicht, dass dieser Nutzerbeirat trotz der zahlreichen von mir nachgewiesenen Rechtswidrigkeiten der Austro Control (http://www.kopterforum.de/topic/68808-z…) und der Nichtreaktion von Mitgliedern und Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Austro Control auf mehrere Informationsschreiben über diese Rechtswidrigkeiten nicht erforderlich ist? Antwort: Der Nutzerbeirat wird unter Berücksichtigung der seit dem Jahr 1999 geänderten rechtlichen und faktischen Rahmenbedingungen gegebenenfalls einberufen. 6) Wurde durch Ihr Ministerium auf die Austro Control Einfluss genommen, damit der Polizei für deren Drohnen Betriebsbewilligungen erteilt werden, obwohl diese Drohnen für dicht besiedelte Fluggebiete nicht die erforderlichen technischen Voraussetzungen der Verordnung LBTH 67 erfüllen? Antwort: Gemäß dem vorliegenden Kenntnisstand erfolgte keine derartige Einflussnahme. Mit freundlichen Grüßen