Objektive Kriterien der Inseratenvergabe

Anfrage an: Bundeskanzleramt
Verwendetes Gesetz: Auskunftspflichtgesetz

in einer parl. Anfragebeantwortung spricht das Bundeskanzleramt von einer Formel, nach der Inserate an Medien vergeben werden würden ("...die Verteilung erfolgt nach einem aus Mediaanalyse und verbreiteten Auflage (ÖAK) errechneten Mittelwert").

An einem anderen Punkt sagt das Kanzleramt selbst, dass Rückschlüsse ohne diese Formel fehlerhaft sein würden. Um meiner Tätigkeit als Journalist nachgehen zu können, muss ich - der Argumentation des Bundeskanzleramtes folgend - die Formel, die daraus entstandenen Werte einzelner Medien und die erstellen Mediapläne des Bundeskanzleramtes kennen.

1. Wie lautet die genaue Formel, mit der der oben genannte Mittelwert berechnet wird?
2. Welche Werte ergeben sich für die elf größten Medien, wenn man diese Formel auf sie anwendet? Ich bitte um eine taxative Aufzählung.
3. Welche Mediapläne haben sich aus der Anwendung dieser Formel entwickelt? Ich bitte um die Übermittlung aller vom Bundeskanzleramt erstellen Mediapläne für das Jahr 2020.

Ich bitte Sie in Ihrer Beantwortung mitzubedenken, dass ich in meiner Tätigkeit als Journalist für Politikmagazin.at die Funktion eines "public watchdogs" übernehme und nach geltender Rechtsprechung des EGMR "besonders schutzbedürftig" bin. (vgl. EGMR-Entscheidung 39534/07). Zusätzlich verweise ich auf die Entscheidung des VwGHs (https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilun…). Sollten die Mediapläne des Bundeskanzleramtes aus irgendwelchen Gründen personenbezogene Daten beinhalten, bitte ich um eine Schwärzung ebenjener.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2021
  • Frist
    12. März 2021
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Objektive Kriterien der Inseratenvergabe [#2173]
Datum
15. Januar 2021 10:40
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem §§ 2, 3 AuskunftspflichtG die Erteilung folgender Auskunft:
in einer parl. Anfragebeantwortung spricht das Bundeskanzleramt von einer Formel, nach der Inserate an Medien vergeben werden würden ("...die Verteilung erfolgt nach einem aus Mediaanalyse und verbreiteten Auflage (ÖAK) errechneten Mittelwert"). An einem anderen Punkt sagt das Kanzleramt selbst, dass Rückschlüsse ohne diese Formel fehlerhaft sein würden. Um meiner Tätigkeit als Journalist nachgehen zu können, muss ich - der Argumentation des Bundeskanzleramtes folgend - die Formel, die daraus entstandenen Werte einzelner Medien und die erstellen Mediapläne des Bundeskanzleramtes kennen. 1. Wie lautet die genaue Formel, mit der der oben genannte Mittelwert berechnet wird? 2. Welche Werte ergeben sich für die elf größten Medien, wenn man diese Formel auf sie anwendet? Ich bitte um eine taxative Aufzählung. 3. Welche Mediapläne haben sich aus der Anwendung dieser Formel entwickelt? Ich bitte um die Übermittlung aller vom Bundeskanzleramt erstellen Mediapläne für das Jahr 2020. Ich bitte Sie in Ihrer Beantwortung mitzubedenken, dass ich in meiner Tätigkeit als Journalist für Politikmagazin.at die Funktion eines "public watchdogs" übernehme und nach geltender Rechtsprechung des EGMR "besonders schutzbedürftig" bin. (vgl. EGMR-Entscheidung 39534/07). Zusätzlich verweise ich auf die Entscheidung des VwGHs (https://www.vwgh.gv.at/medien/mitteilungen/ra_2017030083.pdf?6i7hcd). Sollten die Mediapläne des Bundeskanzleramtes aus irgendwelchen Gründen personenbezogene Daten beinhalten, bitte ich um eine Schwärzung ebenjener.
Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung der Auskunft (zB Verweigerung) beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 AuskunftspflichtG. Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundeskanzleramt
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
GZ 2021-0.077.851; Auskunftspflichgesetz; Objektive Kriterien der Inseratenvergabe [#2173]
Datum
8. März 2021 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2021-0.077.851-2-A_-_Ausgang_an_Herrn_NAME_08.03.2021_NAME_NAME.pdf
705,1 KB
Beilage__Budgetaufstellung_Medien_Inserate.pdf
444,7 KB
In der Anlage wird ein Schreiben des Bundeskanzleramtes übermittelt. Freundliche Grüße