Offenlegung des Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte der LGA NÖ

Die Übermittlung des zwischen der Landesgesundheitsagentur Niederösterreich und den Johannitern bestehenden Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte.

Hintergrund meines Anliegens ist, dass sich aus der vertraglichen Ausgestaltung konkrete Auswirkungen auf Wartezeiten und die Versorgung der Bevölkerung im Waldviertel ergeben.

Ich bedanke mich für die Auskünfte im Vorhinein!

Warte auf Antwort

  • Datum
    11. Januar 2026
  • Frist
    13. März 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An NÖ Landesgesundheitsagentur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Offenlegung des Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte der LGA NÖ [#4298]
Datum
11. Januar 2026 20:04
An
NÖ Landesgesundheitsagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Übermittlung des zwischen der Landesgesundheitsagentur Niederösterreich und den Johannitern bestehenden Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte. Hintergrund meines Anliegens ist, dass sich aus der vertraglichen Ausgestaltung konkrete Auswirkungen auf Wartezeiten und die Versorgung der Bevölkerung im Waldviertel ergeben. Ich bedanke mich für die Auskünfte im Vorhinein!
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4298/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
NÖ Landesgesundheitsagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Gemäß § 13 Abs 4 IFG ist - neben anderen Voraussetzungen - die Identität des Antrags…
Von
NÖ Landesgesundheitsagentur
Betreff
AW: Offenlegung des Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte der LGA NÖ [#4298] - Nachforderung Identitätsnachweis
Datum
12. Januar 2026 07:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Gemäß § 13 Abs 4 IFG ist - neben anderen Voraussetzungen - die Identität des Antragstellers in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Zu diesem Zweck ist ein Scan bzw. eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises mit dem schriftlichen Antrag zu übermitteln. Da dies bisher nicht erfolgt ist, werden Sie höflich ersucht, besagten Identitätsnachweis nachzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Beantwortung Ihres Antrags auf Informationserteilung erst mit Erfüllung der gesetzlichen Mindestvoraussetzungen zu laufen beginnt. Danke für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Anfragesteller/in
Sehr [geschwärzt]! Ich danke herzlich für Ihre rasche Rückmeldung. Im Anhang finden Sie eine Kopie [geschwärzt]
An NÖ Landesgesundheitsagentur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
AW: Offenlegung des Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte der LGA NÖ [#4298] - Nachforderung Identitätsnachweis [#4298]
Datum
12. Januar 2026 09:50
An
NÖ Landesgesundheitsagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
reisepasskopie.pdf
6,0 MB
Sehr [geschwärzt]! Ich danke herzlich für Ihre rasche Rückmeldung. Im Anhang finden Sie eine Kopie [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - reisepasskopie.pdf Anfragenr: 4298 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
NÖ Landesgesundheitsagentur
Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für die Übermittlung Ihres Antrags auf Information gemäß IFG. Gemäß § 8 Abs 2 …
Von
NÖ Landesgesundheitsagentur
Betreff
WG: Offenlegung des Rahmenvertrags betreffend Sekundärtransporte der LGA NÖ [#4298]
Datum
2. Februar 2026 16:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Danke für die Übermittlung Ihres Antrags auf Information gemäß IFG. Gemäß § 8 Abs 2 IFG kann die Frist für den Zugang zur Information aus besonderen Gründen um weitere vier Wochen verlängert werden. Im gegenständlichen Fall ist eine derartige Fristverlängerung für den Zugang zur Information erforderlich, über die Sie hiermit informiert werden. Die Gründe für die erforderliche Fristverlängerung sind im konkreten Fall insbesondere folgende: •Urlaubsbedingte Abwesenheiten wegen der aktuellen Semesterferien von Sachbearbeitern; •Die IFG-Anfrage betrifft neben Unterlagen, die bei der NÖ LGA aufliegen auch Unterlagen, die potentiell Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse bzw Informationen Dritter (als Betroffene) enthalten. Für solche Fälle sieht das IFG die Möglichkeit der Stellungnahme durch besagte Dritte vor. Durch diese gesetzlich vorgesehene Stellungnahmemöglichkeit und auch urlaubsbedingte Abwesenheiten, aber auch interne Prüfungen besagter Dritter (hier der Johanniter NÖ-Wien Rettungs- und Einsatzdienste mildtätige GmbH), kann die 4-wöchige Antwortfrist nicht eingehalten werden. Aus den genannten Gründen werden Sie im Sinne des IFG über die besagte Fristverlängerung von einmalig vier weiteren Wochen verständigt. Die neue Frist zur Informationserteilung ist sohin Montag, der 09.03.2026. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und sind bemüht, Ihren Antrag auf Information ehestmöglich zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen